Hallo hier der Sachverhalt:
Person A geht am 07.02.2016 zur Sparkasse um 70€ über den Einzahlautomaten aufs Konto einzuzahlen.
Nachdem die Kontokarte in den Automaten gesteckt wurde fragte der Automat was gemacht werden möchte, nachdem auf einzahlen gedrückt wurde öffnete sich unten ein Fach und Person A legte 70€ (1x 50€-Schein und 1x 20€-Schein) hinein. Nach kurzer Zeit zeigte der Automat einen Fehler an und der Vorgang wurde abgebrochen. Die Kontokarte kam hinaus und eine Quittung über 0,00€. Auf der Quittung steht außerdem das ein Problem aufgestreten ist und das eventuell nicht zurückgegebenes Geld sicher im Tresor ist.
Am nächsten Tag ging Person A in die Geschäftsstelle um das Problem zu klären, die Quittung wurde kopiert und man gab es zur zuständigen Abteilung. Am Donnerstag rief Person A bei der Geschäftstelle an um sich zu erkundigen was nun mit dem Geld ist da das Konto unterdessen einen Minusbetrag aufweiste.
Die Frau B teilte der Person A mit, dass im Tresor nur 50€ seien und diese dem Konto auch nur gutgeschrieben werden. Sie erkundige sich jedoch nochmal ob auf dem Video was zu erkennen sei und sie sich nicht erklären kann was mit dem 20€ ist. Am nächsten Tag rief Person A also nochmal an und da wurde von Frau B gesagt das auf dem Video nur der 50€-Schein zu sehen sei. Person A fragte nach, ob man das Video sich anschauen kann und Frau B leitete sie an den Chef weiter. Dieser sagte das es nicht geht und das auf dem Video nur der 50€-Schein zu sehen ist. Somit sind die 20€ weg und keiner ersetzt die Person A.
Was kann Person A machen, die Sparkasse anzeigen?
Für Hilfe bin ich sehr dankbar.
LG
Fehler bei Einzahlautomaten
Böse Bank?
Böse Bank?



Da hilft dann nur eine zivilrechtliche Klage in der dann das Video als Beweismittel angeschaut werden kann.
Hallo Tina,
schau mal, ob es bei deiner Sparkasse nicht eine Ombudsfrau, bzw. einen -mann gibt.
Oft können diese in streitigen Fällen vermitteln ....in deinem Fall sich vielleicht auch das Video ansehen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:und Person A legte 70€ (1x 50€-Schein und 1x 20€-Schein) hinein
Getrennt oder zusammen? Daß man bei "zusammen" nur den "oberen" Schein sehen kann, liegt in der Natur der Dinge.
PS. Genau wegen solcher Probleme meide ich solche Automaten. Daß es "nur" um 20 EUR geht, ist ja schon Glück im Unglück. Auf der Basis eine Klage riskieren? Würde ich schon wegen des Aufwandes nicht machen, den einem keiner ersetzt. 20 EUR wären mir keine halbe Stunde wert.
Hallo. Vielen Dank für die Hilfe.
Der Chef der Sparkasse hat es sich wohl anders überlegt und gestern Abend stellte ich fest das mir die 20€ am Freitag noch überwiesen wurden mit einem Verwendungszweck "nicht eindeutige Einzahlung". Auch wenn es nicht viel Geld ist, hat niemand was zum verschenken, dann Kauf ich lieber etwas für meine Kids.
LG Tina
Hallo Tina,
sehr schön!
...und vielen Dank für deine Rückmeldung!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
18 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten