Fehler beim Geldautomat bei Einzahlung

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Nudel321
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler beim Geldautomat bei Einzahlung

Liebes Forum, ich habe eine Frage:
A hat ein konto bei der Norisbank. Es werden immer wieder am Bankautomaten der Deutschen Bank (die Norisbank ist ja eine Tochter der DB) eingezahlt. Am 16.5. wurde abends ein Betrag von 490 Euro wie sonst auch üblich in den geldautomaten gelegt. Dieser hörte sich schon beim Zählen des Betrags komisch an und zeigte dann einen Fehler an. Es wurde eine Quittung ausgestellt, dass man sich mit dem Kundendienst in Verbindung setzen soll. Dies wurde (auf Grund der späten Uhrzeit telefonisch) direkt bei der Norisbank gemacht. Der Sachverhalt wurde aufgenommen und man sagte, der Sache wird nachgegangen. AM Mittwoch den 17.5. ging A in die Deutsch Bank Filiale und direkt zu einer Mitarbeiterin. Auch hier wurde der Sachverhalt noch einmal aufgenommen. Der Bankautomat war immernoch in Fehlermodus. Ein Techniker sollte am Dienstag Abend kommen und sich darum kümmern. Am Donnerstag war gesetzlicher Feiertag.

Auf telefonische Nachfrage am Samstag direkt bei der Norisbank wurde A mitgeteilt, dass die Bänder angefordert wurden und man der Sache jetzt nachgeht und das Geld in den nächsten Tagen gutgeschrieben wird.
Am Dienstag den 23.5. war noch kein Geld auf dem Konto, weshalb A noch einmal telefonisch nachfragte und es wurde mitgeteilt, dass man den Sachverhalt gerade klärt und daher nicht in die Akte schauen kann. Aber wenn man gerade an der Akte ist, dann kann es nicht mehr lange dauern.

Am 24.5. ist immer noch keine Mitteilung an A erfolgt geschweige denn Geld gutgeschrieben worden. Es ist mehr als eine Woche her.
Telefonisch gibt es immer vertröstende Worte.

Was kann A tun? Eine Anzeige wegen Unterschlagung stellen? Es gibt die Quittung und auch die 2 Reklamationen -einmal bei der Norisbank und einmal direkt bei der Deutschen Bank - hier gibt es sogar einen schriftlichen Ausdruck für die Reklamation.

Wie kann A an sein Geld kommen? Es sind 490 Euro und es geht nichts voran.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 40x hilfreich)

Wie wäre es mit abwarten? Es mag einem ja so vorkommen, aber viel Zeit ist seit dem Vorfall nicht vergangen. Der Techniker war ja erst vor zwei Tagen da, dazwischen lag noch ein Wochenende und ein Feiertag.

Eine Anzeige wegen Unterschlagung wäre völlig unsinnig, da diese zum Einen nicht vorliegt und Sie doch nicht einmal beweisen könnten, welche Summe Sie tatsächlich in den Automaten gelegt haben.

Und auch wenn Banken gerne mal seltsame Gebühren verlangen, so sind sie in solchen Dingen doch recht vertrauenswürdig und Sie werden die tatsächlich eingezahlte Summe auch zurückerhalten.

-- Editiert von User am 25. Mai 2023 22:37

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116328 Beiträge, 39248x hilfreich)

Zitat (von Nudel321):
Was kann A tun?

A könnte realisieren, dass er vermutlich nicht der einzige Kunde dieser Bank ist.
A könnte realisieren, dass 2 Tage Bearbeitungszeit nicht wirklich viel ist.



Zitat (von Nudel321):
Eine Anzeige wegen Unterschlagung stellen?

An kann natürlich sinnlose Anzeigen stellen ... zuvor sollte A sich noch mal den § 164 StGB genau durchlesen ...



Zitat (von Nudel321):
und es geht nichts voran.

Ist ja nun glatt gelogen wie man der obrigen Schilderung deutlich entnehmen kann.



Zitat (von Nudel321):
Wie kann A an sein Geld kommen?

In dem er bis mindestens Dienstag abwartet. Falls dann ichts kommt, könnte man eine Forderung in gerichtsfester Form an die Bank senden.

In der Zwischenzeit kann man sich dann schon mal überlegen, wie man das
Zitat (von Nudel321):
ein Betrag von 490 Euro wie sonst auch üblich in den geldautomaten gelegt

im Falle des Falles möglichst gerichtsfest beweisen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Nudel321
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bei mir sind das rechnerisch 8 Tage, Dienstag letzte Woche passiert, Mittwoch kam der Techniker, Donnerstag war Feiertag, sind trotzdem Freitag, Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag noch Bankarbeitstage gewesen. Wären also 5 und nicht 2. Dien Bänder liegen ja schon seit Freitag letzter Woche vor.
Nachweis kann geführt werden! Darum geht es auch nicht.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5805x hilfreich)

Du bist einfach nur zu ungeduldig, Ich kann dich gut verstehen aber dennoch einfach mal noch ein paar Tage abwarten, das wird sich schon klären, die Bank ist ja dabei das zu tun.

Signatur:

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#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2081 Beiträge, 317x hilfreich)

Die Bearbeitungszeit ist meiner Meinung nach durchaus noch im Rahmen, je nachdem was der Fehler war.

Du behauptest(!) Du hättest 490 EUR in den Automaten gesteckt. Wie sieht Dein Beweis aus, dass es wirklich 490 EUR waren?

Jetzt stell Dir nur mal vor in diesem Automaten wurden (unverarbeitet) 450 EUR und ein Haufen Schnippsel/Papierstaub von einem 50-EUR-Schein gefunden. Dann passt schon Deine Aussage nicht zum Sachverahlt und das muss genauer untersucht werden.
Dann muss natürlich auch zwischen den Banken untereinander (auch wenn das eine die Tochter der anderen ist sind es zwei Unternehmen) auch geklärt werden, ob die in irgendeiner Form da im Innenverhälnis zueinander sich gegenseitig den Schaden übernehmen.

Das Unternehmen, gegen die Du aus juristischer Sicht Ansprüche stellen kannst, dürfte meiner Meinung nach aber ausschließlich der Betreiber des Einzahlungsautomaten sein.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116328 Beiträge, 39248x hilfreich)

Zitat (von Nudel321):
Dien Bänder liegen ja schon seit Freitag letzter Woche vor.

Das steht im Eingangsbeitrag aber anders
Zitat (von Nudel321):
Auf telefonische Nachfrage am Samstag direkt bei der Norisbank wurde A mitgeteilt, dass die Bänder angefordert wurden

Ist aber auch egal, denn man kann in der Regel von einer Bearbeitnugszeit von 14 Tagen ausgehen.

Aber wenn es einem dann besser geht, kann man auch heute noch eine Forderung in gerichtsfester Form an die Bank senden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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