Fehlerhafte Widerrufsbelehrung Bankkredit

11. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 62x hilfreich)
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung Bankkredit

Moin zusammen,

folgendes Beispiel:

A nimmt nach 2010 einen Privatkredit bei Bank B auf. Das Darlehen ist jederzeit rückzahlbar. Darlehen läuft diverse Jahre. A kommt zu Geld und löst das Darlehen ab. Nach der Ablösung erfährt A, daß die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Hat A trotz der vorzeitigen Darlehensrückzahlung und -abwicklung noch den Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung?

Ich kenne jemanden, der seinen Immobilienkredit nach der Abwicklung und Rückzahlung wegen Immobilienverkauf noch nachträglich wegen der Widerrufsthematik rückabgewickelt und hat einen erheblichen Betrag von der Bank erstattet bekommen. Somit sollte das für einen Privatkredit auch gelten, oder?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 62x hilfreich)

Hallo Forum,

gibt es niemanden im Forum, der sich mit dieser Materie auskennt beziehungsweise Erfahrungen hat? Kann ich kaum glauben ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Einfach mal nach Widerrufjoker googeln und jede Menge Kanzleien finden, die Dein Anliegen teilw. kostenlos prüfen.

I.d.R. übernehmen die dann auch die Durchsetzung, wobei eine deckende Rechtsschutz beruhigend wirkt.

Ich meine aber, dass für Verträge aus 2010 die Frist bereits verstrichen sein könnte.

-- Editiert von Bebbi1971 am 15.07.2018 08:12

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 62x hilfreich)

@Bebbi1971
@all

ist mir alles klar.

Es geht hier um die konkrete Frage, ob es einen Unterschied gibt zwischen einem laufenden und einen bereits gekündigten Vertrag, wenn die Widerrufsbelehrung definitiv fehlerhaft ist.

Solche Fragen sind in der Regel nicht explizit zu "googeln".

Ich bin der Meinung/Überzeugung, daß es nicht erheblich ist, ob der Vertrag noch läuft, vorzeitig abgelöst, gekündigt oder einfach abgelaufen ist. Alles natürlich unter der Voraussetzung, daß "der Vertrag" nicht unter vom Gesetzgeber abgelaufene Fristen fällt.

Ich würde mich über konkrete Meinungen, Erfahrungen und Einschätzung der obigen Frage freuen!

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