moin
kurz und knapp:
Fidor hat von kostenlos auf 5€ im Monat geändert ohne das ich es mitbekommen habe
hatte dann minus 3.50€ auf dem Konto, habe diese beglichen und gekündigt
jetzt möchten die nochmal 5.02€ haben weil die ersten 5€ waren für November und die 5€ die sie jetzt noch möchten sind für Dezember (ich kann mich nicht mehr einloggen, also das Konto ist schon mehr oder weniger gekündigt)
habe bei der hotline angerufen und die 5€ die sie möchten sollen für Dezember sein die 2 cent weil ich ich November 3,50€ im minus war.
sollte ich das nicht bezahlen wird das jeden Monat 5€ mehr für die Kontoführungsgebühr obwohl das Konto schon soweit geschlossen ist das ich mich nicht mehr einloggen kann (wtf!?!)
ich bin stinksauer auf diesen Saftladen, muss ich die 5€ bezahlen
Fidor Bank 5€ Kontoführungsgebühr
20. Dezember 2019
Thema abonnieren
Frage vom 20. Dezember 2019 | 14:27
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Fidor Bank 5€ Kontoführungsgebühr
Böse Bank?
Böse Bank?
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Dezember 2019 | 15:01
Von
Status: Unbeschreiblich (32218 Beiträge, 5661x hilfreich)
Ja. Dass du nichts mitbekommen hast, ist eine Aussage, über die man nur lächeln kann. Die hilft dir nicht.Zitatmuss ich die 5€ bezahlen :
Apropos
Auch diverse Sparkassen haben ihre saftige Kontoführungsgebühr erhöht.
-- Editiert von Anami am 20.12.2019 15:04
#2
Antwort vom 21. Dezember 2019 | 00:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Zitatalso das Konto ist schon mehr oder weniger gekündigt :
Nur weil man eine Kündigung gesendet hat, bedeutet das noch lange nicht das man nichts mehr zahlen muss. Die Kündigung greift erst zum Ende der Kündigungsfrist. Wie lange ist die?
ZitatDass du nichts mitbekommen hast, ist eine Aussage, über die man nur lächeln kann. Die hilft dir nicht. :
Richtig. Was anderes wäre es, wenn man gar nicht darüber informiert wurde.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Bankrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. März 2020 | 08:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatRichtig. Was anderes wäre es, wenn man gar nicht darüber informiert wurde. :
Wie sieht es denn aus wenn man nicht informiert wurde (also per Email oder auf dem Postweg)?
Wie kann man das nachweisen; oder ist hier die Bank in der Beweispflicht?
#4
Antwort vom 25. März 2020 | 13:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Die Bank trägt die Beweislast des Zuganges.
#5
Antwort vom 25. März 2020 | 13:31
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatDie Bank trägt die Beweislast des Zuganges. :
Absolut richtig. Aber da Du oben von nicht mehr einloggen schreibst, gehe ich davon aus, dass auch Fidor die Mitteilung ins Online-Postfach eingestellt hat.
Berry
#6
Antwort vom 25. März 2020 | 14:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das Onlinepostfach hier jedoch ein gültiger Mitteilungsweg?
Ich hatte bisher immer solche Mitteilungen per post oder zumindest Email erhalten.
#7
Antwort vom 25. März 2020 | 14:37
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Fidor hat von kostenlos auf 5€ im Monat geändert ohne das ich es mitbekommen habe
Fidor muss den Zugang der AGB-Änderung nachweisen. Nicht jede Änderung wird beim Schweigen des Kunden auch wirksam.
Fidor wird die AGB-Änderung grundsätzlich nicht gerichtlich prüfen lassen.
#8
Antwort vom 25. März 2020 | 14:48
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Ist das Onlinepostfach hier jedoch ein gültiger Mitteilungsweg?
Nur und ausschließlich dann, wenn du eine sogenannte Zustellfiktion unterzeichnet hast. Also wenn du schriftlich bestätigt hast, dass dir Dokumente in deinem Postfach automatisch zugegangen sind UND wenn du dich auch ohne Einschränkungen einloggen kannst.
Da du dich nicht mehr einloggen kannst, dürfte die Zustellung so oder so als nicht erfolgreich gelten.
#9
Antwort vom 14. Juni 2021 | 19:12
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Liest wahrscheinlich niemand mehr aber für den- oder diejenigen die es tut, an alle die hier sagten nicht reinschauen etc. reiche nicht: Der Bundesgerichtshof (und geltendes EU Recht) haben die gängige Praxis der Banken keine Einwände als Bestätigung zu werten kassiert.
Damit stehen Kunden also vielfach Rückforderungen inklusive 5% Basiszinssatz zu.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
268.056
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
25 Antworten
-
92 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
20 Antworten
Top Bankrecht Themen
-
974 Antworten