Fidor Bank 5€ Kontoführungsgebühr

20. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
t0mmy85
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Fidor Bank 5€ Kontoführungsgebühr

moin

kurz und knapp:
Fidor hat von kostenlos auf 5€ im Monat geändert ohne das ich es mitbekommen habe
hatte dann minus 3.50€ auf dem Konto, habe diese beglichen und gekündigt
jetzt möchten die nochmal 5.02€ haben weil die ersten 5€ waren für November und die 5€ die sie jetzt noch möchten sind für Dezember (ich kann mich nicht mehr einloggen, also das Konto ist schon mehr oder weniger gekündigt)

habe bei der hotline angerufen und die 5€ die sie möchten sollen für Dezember sein die 2 cent weil ich ich November 3,50€ im minus war.
sollte ich das nicht bezahlen wird das jeden Monat 5€ mehr für die Kontoführungsgebühr obwohl das Konto schon soweit geschlossen ist das ich mich nicht mehr einloggen kann (wtf!?!)

ich bin stinksauer auf diesen Saftladen, muss ich die 5€ bezahlen

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von t0mmy85):
muss ich die 5€ bezahlen
Ja. Dass du nichts mitbekommen hast, ist eine Aussage, über die man nur lächeln kann. Die hilft dir nicht.

Apropos
Auch diverse Sparkassen haben ihre saftige Kontoführungsgebühr erhöht.


-- Editiert von Anami am 20.12.2019 15:04

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von t0mmy85):
also das Konto ist schon mehr oder weniger gekündigt

Nur weil man eine Kündigung gesendet hat, bedeutet das noch lange nicht das man nichts mehr zahlen muss. Die Kündigung greift erst zum Ende der Kündigungsfrist. Wie lange ist die?



Zitat (von Anami):
Dass du nichts mitbekommen hast, ist eine Aussage, über die man nur lächeln kann. Die hilft dir nicht.

Richtig. Was anderes wäre es, wenn man gar nicht darüber informiert wurde.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
nev123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig. Was anderes wäre es, wenn man gar nicht darüber informiert wurde.


Wie sieht es denn aus wenn man nicht informiert wurde (also per Email oder auf dem Postweg)?
Wie kann man das nachweisen; oder ist hier die Bank in der Beweispflicht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Die Bank trägt die Beweislast des Zuganges.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Bank trägt die Beweislast des Zuganges.


Absolut richtig. Aber da Du oben von nicht mehr einloggen schreibst, gehe ich davon aus, dass auch Fidor die Mitteilung ins Online-Postfach eingestellt hat.

Berry

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#6
 Von 
nev123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das Onlinepostfach hier jedoch ein gültiger Mitteilungsweg?
Ich hatte bisher immer solche Mitteilungen per post oder zumindest Email erhalten.

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Fidor hat von kostenlos auf 5€ im Monat geändert ohne das ich es mitbekommen habe


Fidor muss den Zugang der AGB-Änderung nachweisen. Nicht jede Änderung wird beim Schweigen des Kunden auch wirksam.

Fidor wird die AGB-Änderung grundsätzlich nicht gerichtlich prüfen lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ist das Onlinepostfach hier jedoch ein gültiger Mitteilungsweg?

Nur und ausschließlich dann, wenn du eine sogenannte Zustellfiktion unterzeichnet hast. Also wenn du schriftlich bestätigt hast, dass dir Dokumente in deinem Postfach automatisch zugegangen sind UND wenn du dich auch ohne Einschränkungen einloggen kannst.

Da du dich nicht mehr einloggen kannst, dürfte die Zustellung so oder so als nicht erfolgreich gelten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
darkwingduck
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Liest wahrscheinlich niemand mehr aber für den- oder diejenigen die es tut, an alle die hier sagten nicht reinschauen etc. reiche nicht: Der Bundesgerichtshof (und geltendes EU Recht) haben die gängige Praxis der Banken keine Einwände als Bestätigung zu werten kassiert.

Damit stehen Kunden also vielfach Rückforderungen inklusive 5% Basiszinssatz zu.

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