Forderung Bearbeitungsgebühr-Kreditverträge weg!

30. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Renaa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung Bearbeitungsgebühr-Kreditverträge weg!


Hallo,

ich habe meine bezahlten bzw. abgelösten Kreditverträge 2 Jahre aufgehoben und dann entsorgt...nun weiß ich, dass in beiden Krediten eine Bearbeitungsgebühr verlangt und bezahlt wurde. Da mir nicht klar war, dass ich diese evtl. mal zurückfordern kann, habe ich über die Höhe keine Notizen, leider. Die Darlehnsnummern habe ich noch.

Nun ist ja ein Urteil gesprochen, und ich möchte die Bearbeitungsgebühr auch gerne zurückbekommen.

Meine Fragen:
Frage 1:
Kann ich die Höhe der zurückgeforderten Bearbeitungsgebühr leerlassen (in den Musteranschreiben wird ja die Höhe immer eingesetzt)?

Frage 2:
Wenn ich auch die Höhe der Bearbeitungsgebühr leer lasse, ist dann die Frist der Rückforderung (in beiden Fällen bis zum 31.12.2014) gewahrt?
Ich möchte die Bankinstitute um Kopien der Verträge bitten, habe aber Sorge, dass sie den Zeitpunkt der Antworten rauszögern oder auf meine Anfragen gar nicht reagieren.

Frage 3:
Habe ich eine Rechtsgrundlage, nach der die Banken verpflichtet sind, auch schon abgelöste Kreditverträge in Kopie an mich zu senden? Oder könnten sie auf stur stellen, denn sie können sich ja denken warum.

Ich hoffe auf Hilfe!!!



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Habe ich eine Rechtsgrundlage, nach der die Banken verpflichtet sind, auch schon abgelöste Kreditverträge in Kopie an mich zu senden? <hr size=1 noshade>

Nein.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.02.2015 16:13:00
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

auch ich habe einen Kleinkredit der 2010 abbezahlt war. Nach 3 Jahren habe ich die Verträge entsorgt. Die Nummer hatte ich allerdings noch. Jetzt ruft meine Sparkasse an und sagt sie benötigen eine Kopie des Antrages ansonsten könnten Sie gegen eine Gebühr von 80 € je angefangene Stunde diesen suchen. Ich war etwas geschockt und da ich nicht weiss wie hoch die Gebühren waren habe ich erstmal gesagt ich suche nochmal. Leider erfolglos. In der heutigen Zeit müsste es doch möglich sein per Knopfdruck meinen Vertrag zu finden, oder ?? Keine Akten liegen mehr in irgendwelchen Papierarchiven. Ich fühle mich über den Tisch gezogen, Kann ich da was machen ??? Über Antworten wäre ich dankbar
Viele Grüße
Gabi

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>In der heutigen Zeit müsste es doch möglich sein per Knopfdruck meinen Vertrag zu finden, oder ?? <hr size=1 noshade>

Na dann drück mal ...



quote:<hr size=1 noshade>Keine Akten liegen mehr in irgendwelchen Papierarchiven. <hr size=1 noshade>

Selbstverständlich werden die Original Unterlagen gemäß der gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt und zwar in der Form des Originals. Gerade bei Banken.
Wenn das Papier war, auf dem Du unterschrieben hast, dann wurde das auch so aufbewahrt.

Im Computer exisiteren dann nur die Rahmendaten. Und die werden aus Gründen der Perfomance nach Abwicklung gelöscht oder archiviert.



Ob jetzt 80EUR/Stunde angemessen sind, wage ich mal zu bezweifeln.
Bei 30 EUR/Stunde dürften man sich aber schon der Realität nähern.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
auch ich habe einen Kleinkredit der 2010 abbezahlt war.

Wenn du auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren hoffst: Vergiss es. Die sind verjährt. Wenn die Sparkasse nicht ausdrücklich die Verjährung ausgesetzt hat bzw. darauf verzichtet hat, wird dir auch ein Auffinden der Kreditverträge nichts nützen.

Im übrigen hat auch die Sparkasse ein digitales Archiv. Da muss niemand mit einer Lupe bewaffnet in den staubigen Keller und für 80€ Kartons durchwühlen. Da muss man mit der Vertragsnummer bewaffnet in einer Eingabemaske eine Software suchen lassen. Der Ausdruck kann dann ggf. extra kosten. Aber alles, was die 10€ deutlich übersteigt, würde ich mal als absichtliche Abzocke betrachten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

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