Freibetrag auf P-Konto

1. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go516574-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Freibetrag auf P-Konto

Guten morgen zusammen!
Ich befinde mich seit September 2017 in einer schlimmen Phase, die Vergangenheit hat mich eingeholt und ich habe mehrere Pfändungen auf Lohn und Konto. Des weitere läuft noch mein Kredit bei der Sparkasse, somit bleiben mir monatlich 733,80€. Dazu aber ein ander mal mehr.
Mein Freibetrag auf dem P-Konto war immer ab dem 1. Vom Monat greifbar. Da ich die letzten Tage auf dem trockenen gesessen bin, wollte ich heute gleich morgens einkaufen. Nun stand ich gerade eben (1.6. 7:15) vor dem Bankautomaten. Dieser sagt mir von meinem Konto sind keine Verfügungen möglich und nach einer Prüfung sind tatsächlich 0.00€ verfügbar. Vor 2 Monaten war ich abends weg, da war das Geld bereits um 0:15 greifbar. Muss ich mir Sorgen machen? Wird das im Laufe des Tages noch frei?
Normal hat man 1133,80€ frei pro Monat, zum 30. Zieht die Sparkasse 400€ Kreditkarte ein. Ich habe aktuell noch über 1400€ auf dem Konto, und davon müssten ja jetzt eigentlich die 733,80 greifbar sein.. stehe hier bisschen blöd da. Da heute Samstag ist erreiche ich ja auch niemanden bei der Bank..

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von go516574-96):
Wird das im Laufe des Tages noch frei?





Zitat (von go516574-96):
Normal hat man 1133,80€ frei pro Monat, zum 30. Zieht die Sparkasse 400€ Kreditkarte ein.

Diese Praxis dürfte rechtswidrig sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go516574-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also habe jetzt bei der Sparkassen Hotline angerufen, da wurde mir gesagt, dass das Rechenzentrum der Sparkasse nur an Werktagen Mo-Fr arbeitet und das dies normal wäre. Das ich seit Monaten zum 1. Immer über das Geld verfügen konnte wollte die gute Frau mir nicht glauben. Ging sogar am 1. Mai das war Feiertag. Nun ja da bis jetzt noch nichts passiert ist glaube ich kaum das es noch wird. Aber ärgerlich sowas.

Das es nicht i.O. ist das die Sparkasse über Geld verfügt was dem Gläubiger gehört kann gut sein, genauso das eine Grundsicherung die mir zusteht so nicht vorhanden ist, aber komme dagegen nicht an und werde immer nur abgewiesen von meiner Beraterin.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von go516574-96):
aber komme dagegen nicht an und werde immer nur abgewiesen von meiner Beraterin.

Am besten schriftlich mitteilen, das man die rechtswidrige Abbuchng künftig zu unterlassen habe. Zugleich eine Beschwerde an die BaFin senden (und eine Kopie davon beilegen).
Das ganze an den Vorstand / die Rechtsabteiling senden, mit Zustelnachweis.

Oder einfach die Bank wechseln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go516574-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bank wechseln ist sowieso bald angesagt, wohne mittlerweile ganz wo anders bin bloß noch nicht dazu gekommen..

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