Freie Mitarbeiterin- Haftung?

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Royal Canin
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)
Freie Mitarbeiterin- Haftung?

Hallo,

bei der Finanzierung einer Eigentumswohung sind ist Ehepaar Xy von einer freien Mitarbeiterin Z der Bank A und Bausparkasse B falsch beraten worden.

Ihnhalt des Gespärchs war die Zuteilung zweier Bausparverträge und die Ablösung der Restsumme.
Letztere wollten Ehepaar Xy zunächst ganz ablösen, dann doch lieber finanzieren.

Es wurde vereinbart, den ersten Bausparvertag zum Jahresende zuzuteilen, den zweiten Bausparvertrag im April zuzuteilen und die Restsumme mit Finanzierung bis Ende des Jahres abzulösen.
Dabei wollte die Beraterin Z und nicht einmal die genaue Ablösesumme nennen, hat Ihr Finanzierungsangebot mit Taschenrechner auf Makulaturpapier errechnet und wollte alles Konkrete später per Telefon mitteilen. Diese konkreten Informationen hat sie Ehepaar Xy bis heute nicht gegeben.

Zwei Tage später hatte Ehepaar Xy ein viel günstigeres Finanzierungsangebot bei der Bauspargesellschaft M eingeholt. Daraufhin hat Herr Xy telefonisch die Anschluzssfinanzierung abgesagt. Die Absage erfolgte zunächst telefonisch, dann schriftlich per Einschreiben pers. In diesem Einschreiben steht auch, daß sie nur die Anschlussfinanzierung kündigten, NICHT ABER die Zuteilung der beiden Bausparverträge.

Die im persönlichen Gespräch vereinbarte Zuteilug eines Bausparvertrags zum Jahresende wurde von Beraterin Z einfach nicht ausgführt.
Die Nachfrage bei der Bausparkasse B direkt cirka am 12.1.14 ergab, daß diese von gar nichts wußte.

Durch das Fristversäumnis und die Zinsen entseht hier ein Schaden von € 20.000. Der gesamte Anschlußfinanzierungsvertrag bei der anderen Gesellschaft M mußte neu gemacht und um die o.g. Summe erweitert werdem. Alles dank dieser Dame von der Bank.

Angeblich weiß sie von nichts und kann sich das alles nicht erklären (dies äußerte sie telefonisch auf Nachfrage des Beraters der Gesellschaft M mit den günstigeren Finanzierungskonditionen). Er hat auch mit dem Chef der Bank gesprochen. Dieser hat sich ausdrücklich von seiner Freien Beraterin distanziert.

Sooo, nun endlich meine Frage:
Stimmt es, daß ein Freier Berater für NICHTS haftet- auch nicht für die eingene Falschberatung?

Wie könnten Ehepaar Xy sich wehren?

Mfg, Royal Canin


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

quote:
wollte alles Konkrete später per Telefon mitteilen. Diese konkreten Informationen hat sie Ehepaar Xy bis heute nicht gegeben.
Hört sich für mich nach einem unverbindlichen Gespräch an. Wenn ihr das anders seht, seid ihr in der Beweispflicht.

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#2
 Von 
Royal Canin
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Pragmaticus,

nee, das Ehepaar hatte das ganze fest vereinbart und auch etwas unterschrieben.

Aber trotzdem ist das Ehepaar Xy in der Beweispflicht, oder?


Mfg, Royal Canin

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Mal angenommen: Wenn die freie Mitarbeiterin die Unterlagen verschwinden lässt, gibt es ein Beweisproblem. Soweit geschildet, hat das Ehepaar bis heute nichts schriftlich. Nicht einmal die Kopie des ursprünglichen unterzeichneten Vertrages, richtig?

Machen wir es kurz. Bei der Schadenssumme sind wir sowieso beim Landgericht und damit zwangsweise bei einer anwaltlichen Vertretung. Ohne einen Beweis braucht man es nicht probieren. Ließe sich der Termin beweisen (schriftliche Terminbestätigung, fand es in den Räumen der Bank statt?) und ließe sich das Einschreiben bestätigen?
Wenn man beides bestätigen kann, wirkt die Ausrede der Beraterin, sie könne sich an nichts erinnern, ziemlich hilflos. Ich würde es aus strategischen Gründen dabei belassen, nicht dass sie sich noch umentscheidet und eine wilde Ausrede präsentiert, warum das alles nicht wie gewünscht geklappt hat.
Alles andere sollte man, wenn man das verfolgt, mit einem Anwalt klären.

Im übrigen: Wenn die Bank bei einem Gesprächstermin auf die freie Mitarbeiterin verwies, sollte man mal die Bank fragen, was da passierte, dass die sich plötzlich ausdrücklich distanzieren.

P.S.: Die Schadenssumme ist wirklich so hoch? Die Bausparverträge sind doch dennoch zuteilungsreif oder zumindest bald oder etwa nicht? Sprich: Mit Sondertilgung aus den bald zuteilungsreifen Bausparverträgen ist der Schaden wirklich derart hoch?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
Royal Canin
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Mepeisen,

quote:
Nicht einmal die Kopie des ursprünglichen unterzeichneten Vertrages, richtig?


Meinen Sie den ursprünglichen Kreditvertrag? Ja, der wurde vor cirka 10 Jahren mit einem Kollegen gemacht und er liegt schriftlich vor.

Die im Gespräch mit der Beraterin Z geleisteten Unterschriften betrafen primär die Anschlussfinanzierung.
Die Durchschläge müßten in Kopie noch in den Unterlagen meines Mannes sein, aber der hat heute noch einen Beratungstermin und alles mit.


quote:
Ließe sich der Termin beweisen (schriftliche Terminbestätigung, fand es in den Räumen der Bank statt?) und ließe sich das Einschreiben bestätigen?


Ja, dem Ehepaasr Xy liegt eine Emailkorrespondez mit schriftlicher Terminbestätigung der Beraterin Z vor.

Ja, sie fand in den Räumen der Bank statt.

Ja, das Einschreiben ist bestätigt.



Ja, die Summe ist so hoch.

Übrigens auch deshalb, weil sie uns etwas Entscheidendes nicht mitgeteilt hat:

Die Zuteilung der zuteilungsreifen Bausparverträge kommt in den kleingedruckten Vertragsbedingungen der Gesellschaft von Fr. Z einer Kündigung gleich, wenn sie nicht ganz voll sind. Um die Kosten von 10 Prozent zu vermeiden, hätten wir ein halbes Jahr vor Zuteilung kündigen müssen.

Dieses pikante Detail hat sie mit keinem Wort erwähnt!!!

Sind die Beweise nicht zu mager für eine Klage?

Mfg, Royal Canin



-- Editiert Royal Canin am 13.01.2014 12:30

-- Editiert Royal Canin am 13.01.2014 12:31

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Ja, der wurde vor cirka 10 Jahren mit einem Kollegen gemacht und er liegt schriftlich vor.

Wir reden hinsichtlich des Beratungsgespräches und der Zuteilung der Bausparverträge doch hoffentlich von einbem Vorgang, der noch nicht so lange zurück liegt? Ich meinte schriftliches zu genau diesem Vorgang. Wenn das mit der Beraterin schon 10 Jahre zurückliegt, würde ich es sofort wieder vergessen, denn der Anspruch wäre bereits verjährt.
Wenn die Durchschläge noch vorhanden sind, dann hat die Beraterin in der Tat ein Problem.

Hinsichtlich des Einschreibens: Sofern es mit Rückschein war und die Unterschrift der Beraterin drauf ist, ist es OK. Wenn es ein Einwurfeinschreiben war, die Online-Verfolgung der Post ausdrucken. Die hebt die Infos nämlich nicht ewig auf.

quote:
Sind die Beweise nicht zu mager für eine Klage?

Da eine Klage wegen der Schadenssumme sowieso nur von einem Anwalt geführt werden darf, müsste man das ebend einem Anwalt vor Ort fragen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
Royal Canin
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)

Der Beratungstermin mit Fr. Z war Ende November 2013.
Vertragsabschluss für die Kreditfinanzierung mittels Bausparverträge und Raten war bei Kauf der Wohnung 10 Jahre zuvor.

Ich glaube es war ein Einwurfeinschreiben..

quote:
Wenn die Durchschläge noch vorhanden sind, dann hat die Beraterin in der Tat ein Problem.


Warum?

Mfg, Royal Canin

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Ich glaube es war ein Einwurfeinschreiben..

Wie gesagt, das Ehepaar sollte die Online-Verfolgung des Einschreibens ausdrucken, wenn es nur ein Einwurfeinschreiben war. Die Post hebt es nicht ewig auf, glaube nur ein halbes Jahr. Nur für alle Fälle, dass die Auseinandersetzung länger dauert und Frau Z behauptet, den Brief nicht erhalten zu haben.

quote:
Warum?

Ich hoffe ich habe den Fall richtig verstanden: Frau Z behauptet also, sie wisse von den ganzen Anweisungen und Zusagen nichts. Es ist aber ein Vertragsschluss geschehen (das Ehepaar hat die unterschriebenen Durchschläge) und sowohl der Vertragsschluss als auch der spätere andere Kredit, sowie die hoffentlich eindeutige Formulierung im Einschreiben stellen hoffentlich rechnerisch klar, dass das Ehepaar ständig damit rechnete, dass die Bausparverträge ausbezahlt würden.

Sprich: Man hat Beweise wie den unterschriebenen Vertragsdurchschlag und das Einschreiben. Der Rest gebietet die Logik. So würde ich es angehen. Frau Z hätte dann insofern ein Problem, eine alternative Erklärung zu präsentieren und diese auch zu belegen.

Aber nochmal: Um einen Anwalt kommt man wegen der Schadenssumme nicht drumherum. Daher alles aufbereiten und zusammenstellen, sich vorbereiten und dann einen Anwalt vor Ort aufsuchen, der alles durchschaut und ggf. alles weitere veranlasst. Zurvor würde ich die Frau Z, die Bank und die Bausparkasse noch einmal fragen, wie sie sich aufgrund ihrer Falschberatung die Schadensregulierung denkt.

Ich sehe noch nicht ganz, dass tatsächlich dieser Schaden entstand. 20.000€ Zinsen sind wirklich ein Wort.

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#8
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Eine freie Mitarbeiterin hat doch überhaupt keine Entscheidungsbefugnis. Also wurden vermutlich ANTRÄGE, jedoch keine rechtskräftigen Verträge unterzeichnet. Das wäre zunächst zu klären. Ohne Bestätigung durch die Zentrale bestehen keine Ansprüche.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Also wurden vermutlich ANTRÄGE, jedoch keine rechtskräftigen Verträge unterzeichnet.

Wenn dem so ist, ist das natürlich etwas Negatives aus Sicht der Eheleute. Ich habe es allerdings so verstanden, dass es bereits einen unterschriebenen Kreditvertrag gab für die Anschlussfinanzierung. Und diesen habe man dann auch (mit Hinweis, dass die Bausparverträge trotzdem ausbezahlt werden sollen wie vereinbart) per Einschreiben widerrufen.

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#10
 Von 
Royal Canin
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)

Genau @ Pragmaticus

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#11
 Von 
Royal Canin
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

mittlerweile mußten wir unsere Anschlussfinanzierung zum dritten Mal wegen o.g. Dame ändern.

Sie hat direkt nach dem Urlaub unseren Antrag bei der Bausparkasse eingereicht....und zwar mit grottenfalschem Datum!!! Dadurch gehen uns die Zinsen und der Bonus flöten, aber die Dame von der Bank profitiert mal wieder!
Die Bausparkasse hat ein nettes Schreiben geschickt, in welchem wir ab nächsten Monat die gut doppelte Kreditrate zahlen sollten,damit der andere Bausparvertag füher fertig wird, weil wir die Sonderzahlung dank der Dame nicht einhalten konnten.

Erstens können wir die neue monatliche Zahlung nicht leisten, zweitens haben wir der Bausparkasse bereits mehrmal mündlich und schirftlich mitgeteilt, daß wir den zweiten Vertrag stehen lassen wollen. Demnächst werden wir aber die Zahlung einstellen, weil dieser sich mit den Zinsen noch sebst voll macht.

Warum sabotiert diese Frau ständig unsere Finanzierung?

Ist es nur noch Profitgier oder schon Böswilligkeit?

Was haben wir ihr getan?

Die Bausparkasse hat immerhin auf unsere Bitte hin in ihrer Software "mit einem Kreuzchen markiert", daß wir keine Beratung durch Fr. Z mehr wünschen und alle Anweisungen über uns laufen sollen.

Die gute Frau hat heute gegen Mittag bereits die Bank verlassen- Wochenende- so daß mein Mann leider kein klärendes Gespräch mit ihr führen konnte.
Wir möchten sie etwas unterschreiben lassen, in dem sie bestätigt, nicht mehr für uns tätig zu sein und zu werden.
Wie setzt man sowas am besten auf?

Viele Grüße und ein hoffentlich schöneres Wochende,

Royal Canin

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-- Editiert Royal Canin am 17.01.2014 19:37

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Wir möchten sie etwas unterschreiben lassen, in dem sie bestätigt, nicht mehr für uns tätig zu sein und zu werden.
Das geht dann doch zu weit. Wird auch niemand unterschreiben. Es reicht sich entsprechend zu beschweren und solche Leute abzulehnen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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