Freistellungsauftrag

13. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kiana12
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Freistellungsauftrag

Hallo,

ich habe ein Problem:
ich habe bei 3 Banken Freistellungsaufträge gestellt. Leider komme habe ich bei einem eine zu Hohe Summe angegeben und komme nun über die Freigrenze von 850€. Kann ich den Freistellungsauftrag bei einer Bank obwohl ich schon steuerfreie Zinsen bekommen habe noch nach unten verändern in der Hinsicht das ich schon 300€ Zinsen bekommen habe aber nur noch 200 hätte bekommen dürfen, ich dann die Differenz von 100€ zurückzahle und verzinse?

Danke für eine Antwort.

MFG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo Kiana12,

dass bereits ausgeschöpfte Freistellungsaufträge wieder zurück genommen werden können, wäre mir neu. Aber vielleicht hat sich auch in diesem Punkt etwas durch die Abgeltungssteuer geändert, denn seit dem dürfen Banken bereits gezahlte Steuern auch wieder erstatten (etwa bei negativen Stückzinsen); das ging früher nicht. Eine Anfrage bei der Bank könnte daher erfolgreich sein.

Grundsätzlich ist aber auch ein (einmalig) zu hoher Freistellungsauftrag gar nicht problematisch, solange eine Einkommensteuererklärung (mit KAP) abgegeben wird. Ich würde der Erklärung dann ein Schreiben beilegen, in dem ich dieses einmalige versehen entschuldige. Und bei 100 Euro kräht da kein Hahn nach, wie man so schön sagt.
Ich persönlich hatte gerade im letzten Jahr 2.800 Euro Zinsen fälschlicherweise steuerfrei bekommen; kein Probleme. Bei mir war es ein versehen der Bank, aber - wenn ich ehrlich bin - auch ein Fehler von mir, da ich es in dieser Hinsicht nicht nachgerechnet hatte (wer beschwert sich schon, wenn er zu viel bekommt ;) ).

MfG Stefan

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