Hallo,
nun ist es mir passiert.. die Bank konnte eine Lastschrift nicht einlösen. Gehaltseingang hat sich mit der Abbuchung überschnitten.
Nun berechnet mir die Bank 3,55€ dafür. "Aufwendungsersatz
LASTSCHRIFTRÜCKGABE" heisst es da.
Mein Mann meint, dass die Bank das gar nicht mehr darf??
Die Versicherung hat mir natürlich ne Info geschickt und mal gleich 10€ Gebühren berechnet, wegen der nicht eingelösten Lastschrift. 13,55€ mehr als normal is ja schon ganz schön happig..
Also.. darf die Bank das nun oder nicht??
Danke
Honigmelone
Gebühr für Rücklastschrift
Böse Bank?
Böse Bank?



Die Bank darf das nicht.
Die Versicherung darf.
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" "
Und was muss ich tun, damit ich mein Geld wieder bekomme?
Der Typ bei der Bank meinte sie dürften das machen..
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quote:
Nun berechnet mir die Bank 3,55€ dafür.
Welche Bank denn? Deine oder die von der Versicherung?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Meine Bank (Sparkasse) berechnet mir 3,55€
Die Versicherung hat mir ne Info mit zusätzlich 10€ Gebühren geschickt. Die dürfen das ja, aber das die Bank sowas auch noch berechnet, ärgert mich sehr. Deshalb wollt ich wissen ob die das überhaupt dürfen und wenn nicht, wie ich die dazu bekomme, dass ich mein Geld wieder kriege?!
Die Versicherung darf Dir eigentlich aber auch nur die tatsächlichen Gebühren auferlegen. Sprich die Gebühr die die eigene Bank haben will und die Gebühr die die andere Bank haben will.. Musst mal gucken. Die Klausel ist meist in den AGBS mit "... der Nachweis gestattet, dass die Kosten geringer oder garnicht enstanden sind... " oder so ähnlich...
quote:
Meine Bank (Sparkasse) berechnet mir 3,55€
Die waren aber bestimmt nicht so frech/plump das 'Gebühr für Rücklastschrift' zu nennen?
Wie lautet denn deren Bezeichnung dafür?
Steht das in der aktuellen Preisliste?
Wurde das auch im Vertrag vereinbart?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Die bezeichnen das als "Aufwendungsersatz Lastschriftrückgabe".
Mehr nicht.
Aktuelle Preisliste.. weiss ich ehrlich gesagt nicht. Habe ich nicht bekommen. Mein Konto habe ich bei denen seit 17 Jahren. Diese komischen Sachen machen die seit ca. 2 Jahren glaube ich. Hab mal so in den Kontoauszügen geblättert u da ist mir aufgefallen, dass es das Ende 2009 auch mal gab.
Vorher aber nicht.
Schon komisch.
Durch Umsetzung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie in das nationale Recht zum 31.10.2009 wurde in das BGB der Absatz § 675 o eingefügt.
Das heißt die Gebühren sind statthaft und das BGH Urteil ist nichts mehr wert.
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-- Editiert am 21.06.2011 20:45
ich habe bei der Sparkasse ein Verrechnung check eingelöst (Das erstemal) Irgendwann stand dann Guthaben also wollte ich etwas überweisen dennoch hatte sich nix am Kontostand geändert. Daraufhin habe ich bei der Bank angerufen weil ich dachte beine Karte (Onlinebanking Tan) sei kaputt. Die sagten mir der wäre noch nicht freigegeben. Ok habe ich mir gedacht nicht so wild dann warte ich, jetzt der Schock die haben mir 70€ Aufwendung Ersatz abgebucht kann ich da etwas machen? Kann ich da noch etwas machen[size=16px][/size]
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Jetzt sind es 82,50€ jetzt werde ich langsam Sauer
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quote:
Kann ich da noch etwas machen
1. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen mit der Bank - insbesondere bezüglich Scheckeinreichung - durchlesen. Dort steht auch die Frist, ab wann der Scheck auf dem Konto zur Verfügungn steht.
2. Mitteilen wofür der Aufwendungsersatz geltend gemacht wird. Falls das nicht bekannt ist, bei der Bank in Erfahrung bringen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Was hat man mit dem anfänglichen Thema zu tun.
Ein Scheck ist noch lange nicht "eingelöst" wenn er auf dem Auszug erscheint. Die Bank of Scottland kann zb. noch 4 Wochen zurück buchen.
Meist steht "unter Vorbehalt" auf dem Auszug
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