Gebühren Abtretungserklärung Grundschuld

5. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
moosemat123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 57x hilfreich)
Gebühren Abtretungserklärung Grundschuld




Hallo,
wie hoch ist normalerweise Gebühr einer abtretenen Bank für die Ausstellung einer Abtretungserklärung in Form § 29 GBO sowie vollsteckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungurkunde.Die Höhe der Buchgrundschuld ist 51000 Euro.In diesem Fall wurde für diese Abtretung 223,50 Eur in Rechnung gestellt ! Wie läuft normaler Berechnung ? In den AGB der Bank kann man leider nichts finden!




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Hier dürfte es sich um Gebühren der Bank + Notarkosten handeln (sofern es keine siegelführende Bank ist).

Die reine Unterschriftsbeglaubigung unter der Abtretung kostet beim Notar ca. EUR 50 (reine Gebühr EUR 36,75 + Vertretungsbescheinigung + Schreibauslagen, Porto + UST).
Die Umschreibung der Vollstreckungsklausel kostet EUR 73,50 + Schreibauslagen, Porto + UST).





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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
moosemat123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 57x hilfreich)

Bei der Bank handelt es sich um eine Kreissparkasse,Notar ist nicht im Spiel ,also sind 223,50 Eur eigentlich viel zu teuer. Darf den die Bank diese überzogene Rechnung erstellen?

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13x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

#Bei der Bank handelt es sich um eine Kreissparkasse,Notar ist nicht im Spiel...#
Die Bank kann keine neue vollstreckbare Ausfertigung erteilen, das muss zwingend der Notar machen. Hierfür fallen Notarkosten an.

Für die Erteilung der Abtretungserklärung fallen Bankgebühren an.

Einfach mal bei der Bank nachfragen, wie sich die Kosten zusammensetzen.

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8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
moosemat123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 57x hilfreich)

es ist kein Notar im Spiel. die Kreissparkasse hat die Abtretungserklärung erstellt und der neuen finanzieren Bank die Kosten für die Urkunde 223 Euro in Rechnung gestellt. Diese Bank hat wiederum die 223,50 auf den Kreditnehmer in Rechnung gestellt. Ist dieses rechtens das die Kreissparkasse diesen Betrag der finanzieren Bank dieses in Rechnung stellen darf und ist der Betrag nicht ein wenig zu teuer ?

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