Geld angelegt Kunde gestorben

27. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
sovielleid
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 6x hilfreich)
Geld angelegt Kunde gestorben

Hallo,

folgender Sachverhalt: Meine Mutter ist im Februar gestorben. Sie hatte vor einem Jahr 30000 Euro Geld angelegt.Nun sagt meine Schwester mir das die Bank das Geld erst im Juli auszahlen werden. Jetzt war ich gestern zur Unterschrift da damit alles geregelt ist. Mein Versicherungsvertreter sagte mir aber das dies nicht richtig sei. Denn wenn jemand stirbt ist das Geld sofort auszuzahlen. Und so sehe ich dies auch.Weiß jemand über solche Dinge Bescheid?

lg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

quote:
Denn wenn jemand stirbt ist das Geld sofort auszuzahlen.
Und hat er auch eine Rechtsgrundlage dafür genannt?

In den meisten Fällen treten die Erben in die Verträge des Verstorbenen ein. Das bedeutet, dass auch die vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten sind.
Wäre es beispielsweise als Festgeld für 5 Jahre angelegt gewesen, dann hättet ihr natürlich auch diese Zeit abwarten müssen.
Sonderkündigungsrechte bei Tod gibt es, aber bei normalen Geldanlagen ist das imho eher ungewöhnlich.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

dein Versicherungsvertreter hat im Bereich der Versicherungen Recht. Besteht eine Lebensversicherung, wird bei Tod des Versicherungsnehmers das Geld an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Die Versicherung versichert das Leben, besteht das Leben nicht mehr, tritt der Versicherungfall ein und der Betrag wird sofort fällig.

Bei Bankgeschäften ist das anders. Die Bank muss zunächst den rechtmäßigen Erben kennen, dann muss sie wissen, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wird.

Wie reckoner schon sagte, tritt dann der Erbe in die Verträge ein.
Leider fehlt eine ganz wichtige Info im Eröffnungspost: In welcher Form sind die 30 TEUR angelegt?
Tagesgeld= Betrag ist für den Erben sofort verfügbar
Festgeld= Erst nach Ablauf der Vertraglichen Laufzeit verfügbar. Kündigungsfristen und evtl. automatische Wiederanlage beachten!
Sparanlage= Kündigungsfrist 3 Monate (=Juni!!!) - sofortige Verfügung möglich, dann fallen aber in der Regel Vorschusszinsen an (schau mal in das Preisverzeichnis der Bank). Und für Sparanlagen brauchst du die Sparurkunde (Sparbuch)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Es könnte auch sein, daß die Bank den Erbschein abwartet. Bei mehreren Erben braucht sie dann auch noch Vollmachten von den Erben, um das Geld einem der Erben auszuzahlen.

Das kann insgesamt Monate dauern.

Mit den Angaben der TE ist nur Stochern im Nebel möglich.

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"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Wenn Anleger kein Nachkommen hat, wer erbt das Geld ?

Die Staat kann ja nicht wissen, bei welchen Banken (sind ja viele !) der Gestorbene Geldanlagen hatte, oder ?

Was machen dann die Banken ?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Das Geld erbt das jeweilige Bundesland. Und das kann problemlos recherchieren, welche Konten der Verstorbene hatte: Alle Konten sind zentral bei der "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" registriert: http://de.wikipedia.org/wiki/BaFin#Kontenaufsicht Probleme gibt es also nur bei Konten im Ausland.


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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
-- Editiert muemmel am 29.03.2013 17:08

-- Editiert muemmel am 29.03.2013 17:09

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Wenn Anleger kein Nachkommen hat, wer erbt das Geld ?

Der, der im Testament steht. Wollte das nur mal klarstellen, weil nicht nur die direkten Nachkommen erben können. Es muss nicht mal ein Verwandter sein, sogar nicht mal eine natürliche Person. Es dürfen auch juristische Personen erben.
Die direkten Nachkommen sind lediglich höher in der Rangliste und erhalten mindestens einen Pflichtteil.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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