Geld vergessen mitzunehmen am Automat. Geld nicht zurück.

6. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb535122-60
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld vergessen mitzunehmen am Automat. Geld nicht zurück.

Hallo zusammen. Vor Weihnachten war ich zur Auszahlung an einem Sparkasse Automat. Aber ich hab das Geld vergessen mitzunehmen. Nach ein paar Minuten war ich wiederzurück aber es gab schön andere Kunden an dem Automat. Ich hab dann dem Wachmann sofort gemeldet. Er hat mir nur gefordert das Geld wieder an anderem Automat auszuzahlen. Am nächsten Tag hab ich herausgefunden, auf mein Konto bestehen 2 Abbuchungen, einer davon habe ich kein Geld erhalten. Dann ging ich zu der gleichen Sparkasse bitte um eine Hilfe. Erstmal sagte die Mitarbeiterin, da sollte ich an Leipziger Sparkasse wenden weil mein Konto nicht ein Berliner Konto ist. Dann meldete ich mich Mal bei Sparkasse Leipzig. Die Leipziger Mitarbeiterin hat mir mitgeteilt, theoretisch sollte ich an Berliner Sparkasse wenden weil das Automat in Berliner Institut war. Eine Reklamation hab ich endlich wieder in der gleichen Berliner Sparkasse bei einer anderen Mitarbeiterin erfolgreich gemacht. Ich habe auch gefragt, was dann wenn das Geld von Kunden hinter mir entnommen ist. ich weiß nicht ob das Geld wieder im Automat gezogen wurde. Die Mitarbeiterin hat mir gesagt es wird geprüft. Heute bekomme ich einen Brief. Es wurde von den genutzten Geldautomaten überprüft, die Auszahlung ist korrekt protokolliert und wurde Dokumentation ordnungsgemäß durchgeführt. Den reklamierten Betrag können deshalb nicht erstatten. Das habe ich nicht gedacht, sie wurde nur von dem Automat überprüft aber nicht von den Überwachungskamera. Ich glaube Sparkasse sollte zumindest das Überwachungsvideo mal schauen. Da verstehe ich nicht mehr wofür dann die €3,9 monatliche Gebühr. Was könnte ich dafür tun? Sollte ich auch bei Polizei melden, damit Überwachungsvideo zugreifen zu können. Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nochmal zum Verständnis: Du hast vergessen, das Geld mitzunehmen, der Automat war okay, und Du willst das Geld, was Du liegen gelassen hast, von der Sparkasse wieder haben?

wirdwerden

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#2
 Von 
fb535122-60
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das meinte ich. Da gibt es nur 2 möglichkeiten: Geld wurde von jemand entnommen oder wieder im Automat eingezogen. In der Regel kann es von Überwachungskamera bei Automaten deutlich gezeigt werden. Oder?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von fb535122-60):
Es wurde von den genutzten Geldautomaten überprüft, die Auszahlung ist korrekt protokolliert und wurde Dokumentation ordnungsgemäß durchgeführt.
Das liest sich aber so:
Wir haben Ihr Problem verstanden. Wir haben es geprüft. Alles, was zur Dokumentation geprüft werden muss, wurde gemacht. Im Ergebnis war alles korrekt. Deshalb können wir das Geld nicht erstatten.
Zitat (von fb535122-60):
Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.
Wenn du nicht glaubst, ob zur *Dokumentation* auch die Kontrolle der Kamera-Aufzeichnungen gehört--- kannst du das nochmal nachfragen. Bei der Berliner Sparkasse.
Nicht zur Polizei, das ist die falsche Stelle.

Zitat (von fb535122-60):
wofür dann die €3,9 monatliche Gebühr.
Nur 3,90 im Monat? Das ist für Leipzig. Jede Sparkasse kann andere Gebühren nehmen. Aber mit Kameras hat das nichts zu tun.

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#4
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn es wieder eingezogen worden wäre, hätte es doch keine Abbuchung gegeben.

Und das geklaute Geld wird es von der Sparkasse demzufolge auch nicht als Ersatz geben..oder wo soll das Geld geblieben sein?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ob noch irgendeine Aufzeichnung da ist, keine Ahnung. Und selbst wenn, dann wird die ja kaum dem Fragesteller ausgehändigt werden.

Die Bank ist nicht eine Außenstelle der Polizei, die hat m.E. alles getan, was sie tun musste, denn ein eigenes Verschulden liegt ja nicht vor. In Betracht käme der Straftatbestand der Fundunterschlagung. Wobei ich da auch meine Zweifel habe, dass das so nachweisbar ist.

Wenn Du Deine Geldbörse in der Bahn liegen lässt, muss die Bahn Dir den Betrag auch nicht ersetzen, sie muss Dir nur die Geldbörse zurückgeben, wenn sie bei ihr abgegeben worden ist.

wirdwerden

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nicht zur Polizei, das ist die falsche Stelle.
Natürlich ist die Polizei die richtige Stelle, es geht um eine Straftat.
Und das sollte möglichst schnell erfolgen damit die Kameraaufzeichnungen noch vorhanden sind.

Stefan

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Natürlich ist die Polizei die richtige Stelle, es geht um eine Straftat.
Ach, du meinst, eine Kamera hätte aufgezeichnet, dass nicht der TE die Scheine entnommen hat?
Na, dann los.

Und viel Erfolg!

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ach, du meinst, eine Kamera hätte aufgezeichnet, dass nicht der TE die Scheine entnommen hat?
Ja, aber darum geht es nicht (selbst wenn er es nachweisen könnte würde die Bank nicht haften).

Es geht darum, wo das Geld hin ist, also wer hat es genommen. Das war entweder der Automat (und nur dann muss die Bank zahlen), oder aber ein anderer Kunde (und bei dem war es dann wahrscheinlich die Straftat, mindestens Fundunterschlagung).

Stefan

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#9
 Von 
smoerf
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 12x hilfreich)

bie uns Ist das folgende Vorgehen vorgesehen:
Anzeige bei der Polizei durch den Kunden
Polizei bittet um Sicherung der Bilder
Bank schickt Bilder an Polizei. Wenn auf den Bildern erkennbar ist, dass ein dritter das Geld entnommen hat, schreibt die Staatsanwaltschaft und die bekommen Namen und Anschrift sofern die Person zugeordnet werden kann. (Verfügung mit eigener Karte am Automaten, ziehen von Kontoauszügen).

Wenn das Geld vom Automaten wieder eingezogen wurde, wird das Auszahlungskonto zwar zunächst belastet (automatisch) aber nach der nächsten Füllung wird das Geld erstattet (manuell)

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5623x hilfreich)

Ach---so geht das.
Dann eben zur Polizei. Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Polizei nimmt jede Anzeige auf.

Zitat (von smoerf):
Wenn das Geld vom Automaten wieder eingezogen wurde, wird das Auszahlungskonto zwar zunächst belastet (automatisch)
Das hat die Berliner Sparkasse wohl schon geprüft...liest sich für mich so.
Ergo hat es wohl ein Dritter genommen.

Vor Weihnachten --- in Berlin--- :sad:
Trotzdem---- viel Erfolg!

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#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Der Geldautomat bietet das Geld für eine begrenzte Zeitspanne zur Entnahme an. Wird das Geld nicht entnommen, dass wird das Geld vom AUtomaten wieder eingezogen und landet in einem eigens dafür bereitgestellten Geldbehälter. Die nicht entnommenen Scheine werden also keinem anderen Kunden ausgezahlt.

Sollte das Geld nicht entnommen werden, dann sollte zudem eigentlich auch keine Buchung auf dem Konto erfolgen.

Für die Bank war es also überprüfbar, ob das Geld entnommen wurde, oder nicht. Offensichtlich wurde es entnommen, weil der entsprechende Geldbehälter leer gewesen ist. Somit ist die Bank erst einmal fein raus.

Selbstverständlich kann man bei der Polizei Anzeige wegen einer strafbaren Fundunterschlagung erstatten. Ob es noch Bildmaterial gibt, und wie aussagekräftig es dann ggf. ist, ist aber fraglich.

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#12
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Ist mir leider auch schon passiert! Wäre das Geld eingezogen worden, hätte die Bank es gutgeschrieben so musste ich mit dem Verlust leben. Laut Bank kann die Überwachungskamera nicht mit Sicherheit erfassen, ob die nachfolgende Person das Geld mitgenommen hat. Blöde Sache!

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Momentum):
Laut Bank kann die Überwachungskamera nicht mit Sicherheit erfassen, ob die nachfolgende Person das Geld mitgenommen hat.


Damit hat die Bank noch "untertrieben".
Die Kamera am Automaten filmt nämlich aus Sicht des Bildschirms nach oben gerichtet das Gesicht des Kunden, der Ausgabeschacht ist vom Erfassungsbereich weit entfernt.

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Laut Bank kann die Überwachungskamera nicht mit Sicherheit erfassen, ob die nachfolgende Person das Geld mitgenommen hat.
Natürlich, mit Sicherheit geht so gut wie gar nichts. Interessant wäre mehr die Wahrscheinlichkeit.

Zitat:
Die Kamera am Automaten filmt nämlich aus Sicht des Bildschirms nach oben gerichtet das Gesicht des Kunden, der Ausgabeschacht ist vom Erfassungsbereich weit entfernt.
Woher weißt du das? An so einem Automaten können zig Kameras verbaut sein, und die müssen auch nicht immer die Personen aufzeichnen, sondern beispielsweise den Automaten selber (etwa damit Manipulationen entdeckt werden können - vorgebaute Attrappen o.ä. können dann direkt automatisch einen Alarm auslösen).

Außerdem sind Banken für gewöhnlich komplett Kameraüberwacht, auch da kann der Automatenraum mit drauf sein. Aber ohne Polizei kommt man da natürlich nicht dran, also: Anzeige erstatten.

Stefan

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