Hallo, ich weiß nicht, ob es in dieses Thema gehört oder ins Vereinsrecht:
Ich (Kassenwart) wurde von unserer Bank aufgefordert, gemäß Geldwäschegesetz Formulare zu den wirtschaftlich Berechtigten auszufüllen.
Im geschäftsführenden alleinvertretungsberechtigten Vorstand sind wir die Vorsitzende, der Stellv. und die Kassenwartin. Auf das Konto haben nur die Kassenwartin und die Vorsitzende Zugriff (bei der Bank eingetragen).
Wir sind ein kleiner eingetragener Sportverein mit 24 Mitgliedern.
1. In dem Formular der Bank (Erfassungsbogen B) soll ich nun die wirtschaftlich Berechtigten reinschreiben mit der persönlichen Steueridentifikationsnummer. Das finde ich zu persönlich. Wozu braucht die Bank meine persönliche Steuer-ID-Nummer?
2. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die wirtschaftlich Berechtigten die Drei im geschäftsführenden Vorstand sind? Oder nur Zwei, die Zugriff auf das Konto haben?
3. Würde es reichen, wenn ich Vereinsregisterauszug, Satzung, Protokoll der MV, wo der Vorstand gewählt wurde und ein Organigramm beilege?
4. Eine Mitgliederliste würde ich aus Datenschutzgründen nicht beilegen. Oder?
Es wäre sehr schön, wenn es Erfahrungen dazu oder Hinweise geben würde. Danke vielmals.
Oder sollte ich das ins Vereinsrecht verschieben?
Daggi
Geldwäschegesetz-wirtschaftlich Berechtigte-Verein
29. Mai 2019
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Frage vom 29. Mai 2019 | 14:45
Von
Status: Schüler (396 Beiträge, 93x hilfreich)
Geldwäschegesetz-wirtschaftlich Berechtigte-Verein
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#1
Antwort vom 30. Mai 2019 | 00:47
Von
Status: Praktikant (532 Beiträge, 196x hilfreich)
ZitatHallo, ich weiß nicht, ob es in dieses Thema gehört oder ins Vereinsrecht: :
Lassen wir es mal hier, es berührt beide Bereiche.
ZitatIch (Kassenwart) wurde von unserer Bank aufgefordert, gemäß Geldwäschegesetz Formulare zu den wirtschaftlich Berechtigten auszufüllen. :
Im geschäftsführenden alleinvertretungsberechtigten Vorstand sind wir die Vorsitzende, der Stellv. und die Kassenwartin. Auf das Konto haben nur die Kassenwartin und die Vorsitzende Zugriff (bei der Bank eingetragen).
Nachfrage: Hat jedes Vorstandsmitglied Einzelvertretungsbefugnis? Ist das das in der Vereinssatzung festgelegt?
Zu deinen Fragen:
Zitat1. In dem Formular der Bank (Erfassungsbogen B) soll ich nun die wirtschaftlich Berechtigten reinschreiben mit der persönlichen Steueridentifikationsnummer. Das finde ich zu persönlich. Wozu braucht die Bank meine persönliche Steuer-ID-Nummer? :
Weil das Geldwäschegesetz (im Folgenden: GwG) es so vorschreibt. Gesetzliche Vorschriften stehen immer über dem Datenschutz. Ungeklärt ist allerdings bisher die Konkurrenz mit dem Steuergeheimnis. Ich würde also die Felder leer lassen und erst auf Nachfrage der Bank etwas eintragen. Mal sehen, ob sie nachfragen...
Zitat2. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die wirtschaftlich Berechtigten die Drei im geschäftsführenden Vorstand sind? Oder nur Zwei, die Zugriff auf das Konto haben? :
Ersteres, da liegst du richtig. Alle Vorstandsmitglieder (egal ob einzelvertretungsbefugt oder nur im Kollegium vertretungsbefugt) gelten als w.B., § 3 Abs. 2 Satz 5 GwG .
Zitat3. Würde es reichen, wenn ich Vereinsregisterauszug, Satzung, Protokoll der MV, wo der Vorstand gewählt wurde und ein Organigramm beilege? :
VR-Auszug in Kopie (Ausdruck) genügt, daraus ist alles Erforderliche ersichtlich.
Zitat4. Eine Mitgliederliste würde ich aus Datenschutzgründen nicht beilegen. Oder? :
Korrekt. Kein Oder. Bei einem e.V. sind die Mitglieder lt. Gesetzesbegründung keine w.B.
ZitatDanke vielmals. :
Sehr gerne.
#2
Antwort vom 30. Mai 2019 | 07:57
Von
Status: Schüler (396 Beiträge, 93x hilfreich)
Vielen Dank für die umfassende Antwort.
Ja, wir Drei sind einzeln vertretungsberechtigt.
Nun komme ich klar.
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#3
Antwort vom 30. Mai 2019 | 16:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatDas finde ich zu persönlich. :
Das ist ziemlich unrelevant.
ZitatWozu braucht die Bank meine persönliche Steuer-ID-Nummer? :
Weil diese genau dazu geschaffen wurde, eine eindeutige Identifikation einer Person, insbesondere gegenüber Behörden.
ZitatIch würde also die Felder leer lassen und erst auf Nachfrage der Bank etwas eintragen. Mal sehen, ob sie nachfragen... :
Da gibt es nur ein kleines Risiko: es kommt durchaus vor, das lückenhaft ausgefüllte / unausgefüllte Formulare solcher Art zur Kündigung des Kontos führen.
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