Grundschuld Vergleich mit der Bank

26. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
gerzi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundschuld Vergleich mit der Bank

habe vor 10 Jahren eine Insolvenz mit einer Immobilie
die Immobilie wurde vom Insolvenzverwalter freigegeben
Insolvenz ist abgeschlossen - Restschuldbefreiung erteilt.

Zwangsversteigerung während der Insolvenzphase nach dem
ersten Versteigerungstermin ohne Bieter von der Bank beendet.

Daraufhin eine Vereinbarung mit der Bank getroffen - das während
des Verfahrens ich eine kleinen Betrag monatlich zahle.

Restschuldbefreiung vor 3 Jahren erteilt. Diesen Raten zahle ich jetzt schon 3 Jahre
ohne das ich von der Bank was gehört habe.
Nun habe ich einen Brief bekommen das ich meine Einkommen offen legen soll um
eine neue (Um)Finanzierung zu vereinbaren.

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Schulden bei der Bank sind durch die Restschuldbefreiung erloschen.
Grundschuld besteht weiterhin und kann durch eine Zwangsversteigerung eingetrieben
werden.
Verkehrswert 200000 - Restschuld 150000
mit 60 Jahren möchte ich keine Kredit mehr abschließen den ich nicht zurückbezahlen kann.
was würdet Ihr machen ?
Haus in die Zwangsversteigerung gehen zu lassen - dann eventuell über eine dritte Person
ersteigern zu lassen.
Der Bank ein Vergleichsangebot machen ? welchen Prozentsatz würdet ihr bieten - bzw hat
jemand schon mal erfahrungen damit gemacht.

so bitte keine Moralpredigt das man Schulden bezahlen muss. Das Haus ist bei der Bank sicher
schon abgeschrieben - alles in allen dürfte ich in der Zeit schon den Verkehrswert bezahlt haben.

Freue mich auf eure Anregungen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von gerzi123):
Der Bank ein Vergleichsangebot machen ?
Warum sollte die Bank darauf eingehen? Zwangsversteigerungen sind deren tägliches Geschäft.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gerzi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Warum sollte die Bank darauf eingehen? Zwangsversteigerungen sind deren tägliches Geschäft.


eine Versteigerung ohne Gebot bereits stattgefunden - Zwangsversteigerung von der Bank zurückgezogen.

höherer Erlös als bei einer Zwangsversteigerung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120176 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von gerzi123):
Der Bank ein Vergleichsangebot machen ?

Ja, und dieses muss schmackhafter sein, als alle anderen Optionen - also wesentlich höher als die Erlöse aus dem Bankkredit und dem Schaden der sich für die Bank aus der Nichtvergabe des Kredites ergibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Zitat (von gerzi123):
Schulden bei der Bank sind durch die Restschuldbefreiung erloschen.


Wie kommst Du darauf?

Die Immobilie wurde durch den Insolvenzverwalter freigegeben. Damit sind die durch die Grundschuld abgesicherten Schulden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.

Richtig ist, dass die Bank bezüglich der Schulden nicht mehr gegen Dich persönlich vorgehen kann. Aus dem Versteigerungs- oder Verkaufserlös der Immobilie kann sie sich dagegen immer noch befriedigen.

Wenn die Immobilie einen Verkehrswert von 200.000€ hat und die Restschuld "nur" 150.000€ beträgt, dann sehe ich jetzt nicht, warum die Bank auf einen Teil der Restschuld verzichten würde.

Zitat (von gerzi123):
Das Haus ist bei der Bank sicher schon abgeschrieben


Mit Sicherheit ist das nicht der Fall.

Zitat (von gerzi123):
höherer Erlös als bei einer Zwangsversteigerung


Das wäre ein Argument. Nur rechnet man üblicherweise schon mit 70% der Verkehrswertes als Versteigerungserlös. Dann wäre man bei 140.000€ statt der aktuellen Restschulden in Höhe von 150.000€.

0x Hilfreiche Antwort

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