Haftung bei fehlerhaften Angaben durch Bank

23. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Fred70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Haftung bei fehlerhaften Angaben durch Bank

Vor Kurzem hatte meine Bank meinen Namen vollkommen falsch buchstabiert und somit wurde ein Geldtransfer aus Deutschland auf mein US Konto um mehrere Tage verzögert.
Auftragsdatum war der 06. Mai 2010, Buchungsdatum bei meiner Bank in den USA der 19. Mai 2010.
Durch den fallenden Euro Kurs habe ich dadurch Kursverluste im Bereich um die $ 2000,- erlitten - gegenüber Wechselkurs innerhalb 5 Tagen nach Auftragsgabe.
Der Transferauftrag war vollständig, schriftlich per PDF e-mail Anhang und eindeutig, die Dringlichkeit der "schnellst mögliche Abwicklung des Umtausches" habe ich in meinem Auftrag ebenfalls ausgedrückt, als auch telefonisch.
Der verantwortliche Bankberater hat mir gegenüber später per e-mail die falsche Buchstabierung meines Namens und den damit verbundenen Transferproblemen zugegeben.


Welche Haftung hat die Bank?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
grundsätzlich ist es so, das wenn deine Bank in D einen Fehler gemacht hat, diese auch für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
Hier kommt es aber auch auf die AGB an, die Banken in D müssen innerhalb einer gewisen Frist das Geld auf dem Empfängerkonto gutschreiben. Es gibt auch eine Frist innerhalb der EU. Es wird für die Gutschrift in den USA wohl keine Fristen geben. Des weiteren ist es seit dem letztem Jahr so, das es nicht mehr auf den Namen sondern ausschließlich auf die Konto-Nummer ankommt. Hat deine Bank in den USA die Zahlung nicht sofort buchen können, da Name und Kontonummer nicht übereinstimmten, ist dies der Bank in D nicht direkt anzulasten.
Andererseits, wenn ein Bankmitarbeiter nicht in der Lage ist, den Namen richtig vom Auftrag ab zu tippen, und es daher zu vezögerungen kommt, wäre die Bank sehr wohl in der Haftung und muss den entstandenen Schaden ersetzen.
Ich würde mich mit der Bank in Verbindung setzen und den entstanden Schaden in Rechnung stellen. Notfalls einen Anwalt zur Rate ziehen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fred70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank CBW,
ich sehe das als Fehler meiner Bank und werde so den Schaden in Rechnung stellen.

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1x Hilfreiche Antwort

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