Hauskauf Baufinanzierung -Auszahlung

11. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
No Plan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf Baufinanzierung -Auszahlung

Hallo,

Folgendes Problem:
Es soll eine gemischte Schenkung vom Haus meiner Eltern an mich stattfinden.
Entgeltlicher Teil als Kaufpreis wäre die noch bestehende Restschuld. Der Schenkungsteil wäre dann der unentgeltliche Teil des Objektwertes.

Die noch bestehende Finanzierung bei der Bank wollen wir nicht übernehmen. Entweder vorzeitige Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Da wird in beiden Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Dieser Kaufpreis soll dann von unserer Bank, bei der wir das Darlehen aufnehmen wollen, beglichen werden.

Natürlich hat die alte Bank eine Grundschuld eingetragen, die gelöscht werden soll. Das passiert ja aber erst wenn sie ihr Geld hat. Unsere Bank zahlt den Betrag aber eigentlich erst aus, wenn Ihre Grundschuld eingetragen ist.

1. Kann mir jemand sagen, wie es abläuft?

2. Hat jemand Erfahrunf mit Aufhebungsverträgen? Lieber kündigen statt aufheben lassen hinsichtlich gewisser Rechte?

-- Editiert von Moderator am 11.09.2020 15:49

-- Thema wurde verschoben am 11.09.2020 15:49

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
No Plan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
:forum:

Warum?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Baugenehmigung, Bebauungsplan, öffentliches Baurecht, privates Baurecht, Architekt... DAS sind Themen/Fragen für das Unterforum Baurecht.

Hauskauf Baufinanzierung -Auszahlung, gemischte Schenkung, Restschuld, Objektwert, Kündigung, Vorfälligkeitsentschädigung, Grundschuld, Aufhebungsvertrag...

Es geht hier nicht mal ansatzweise um Baurecht. Sogar das Haus ist schon gebaut.
-------------------------------------------------------------------
Die Moderation wird deine Fragen bald in das richtige Unterforum verschieben. Bitte Geduld. Danke.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
No Plan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, Danke für die Aufklärung! Anfängerfehler

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Vermutlich hat man grad keinen Moderator..

Du kannst aber deinen Beitrag kopieren und zB im Unterforum---Generelle Themen--- einstellen. Es handelt sich doch um eine komplexe Fragestellung.

Den Thread hier in Baurecht dann besser schließen, damit nichts doppelt gemoppelt wird.
Schließen geht oben rechts in deinem Beitrag unter AKTIONEN.
Anklicken und ---Beitrag schließen---.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Grundschuld wird von der alten Bank an die neue Bank abgetreten. Das ist auch günstiger als eine Löschung und dann eine Neueintragung.

Wie das im Detail läuft, machen die Banken unter sich aus.

Allerdings sollte Ihr Euch auch vergewissern, dass die alte Bank unter diesen Umständen eine Kündigung des Darlehens akzeptiert.

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#7
 Von 
No Plan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Grundschuld wird von der alten Bank an die neue Bank abgetreten. Das ist auch günstiger als eine Löschung und dann eine Neueintragung.

Wie das im Detail läuft, machen die Banken unter sich aus.

Allerdings sollte Ihr Euch auch vergewissern, dass die alte Bank unter diesen Umständen eine Kündigung des Darlehens akzeptiert.



Meinst du, weil es kein reiner Verkauf ist, sondern nur die noch bestehende Verbindlickeit als Kauf/Verkauf gehandhabt wird?

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#8
 Von 
No Plan
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir jemand sagen, ob die Bank dies als Verkauf anerkennt, wenn im Notarvertrag ja auch von Kaufpreis für die noch bestehenden Verbindlichkeiten die Rede ist?

Danke schonmal fürs Antworten!

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#9
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Mein Rat:

Machen sie einen Termin bei einem Baufinanzierung-Berater ihrer Hausbank.
Sprechen sie dort konkret alles an und dann bekommen sie sehr schnell Feedback was wie möglich ist.

Rechtlich gibt es da m.E. erstmal nix, was Probleme macht und sie sind auch nicht der erste, der eine Grundschuld übernimmt bzw. ablöst.

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#10
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Das ist ein völlig unkomplizierter Vorgang für die Banken. Wenn die Eltern verkaufen, können Sie gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig aus dem Vertrag. Eure Bank trägt die Grundschuld erstmal im 2. Rang ein und stellt mit der Auszahlung an die 1. Bank einen Treuhandauftrag gegen Übersendung der Löschungsbewilligung. Somit stellen sie sicher an den1. Rang zu rücken.
Ihr könnte evtl. auch die Grundschuld übernehmen, aber da muss euere Bank mitspielen und die Höhe muss halt auch zu euerem Darlehen passen.

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