Hallo zusammen,
ich habe bei einer großen deutschen Bank mehrere Konten (Giro- und Kreditkarten). Überweisungen bei eigentlich bei allen dieser Karten/Nummern sind kostenlos.
Von einer der Kreditkarten habe ich jetzt zum ersten Mal einen Betrag überwiesen (2 Überweisungen direkt nacheinander). Beim Überweisungsprozess ist mir nicht aufgefallen, dass ich etwaige Gebühren akzeptiert hätte - ich kann rückblickend natürlich nicht mehr sagen, wie prominent eine etwaige Warnung war (oder ob es überhaupt eine gab), aber offensichtlich habe ich diese nicht bewusst akzeptiert. Im Kleingedruckten im Vertrag sind die Gebühren für diese Karte aufgeführt.
Es wäre absolut kein Problem gewesen, einfach von einer der anderen Karten kostenlos zu überweisen - aber wie gesagt, mir war in keinster Weise bewusst, dass hier Gebühren anfallen. Leider belaufen sich die Überweisungsgebühren auf >400 EUR, weshalb das ganze keine ärgerliche Kleinigkeit ist.
Die Bank verweist auf das Kleingedruckte, in dem die Überweisungsgebühren ja nachzulesen seien.
Gibt es eine Möglichkeit für mich, irgendetwas dagegen zu tun? Eine Rechtsschutzversicherung hätte ich bei Bedarf. Bitter, wäre für mich ein ganzer Urlaub, der da raus geht
Danke für eure Hilfe!
P.S. Den Namen der Bank habe ich vorsichtshalber außen vor gelassen - kann ich, wenn ich darf, aber auch gerne konkreter werden...
Horrende Überweisungsgebühren
Böse Bank?
Böse Bank?
Ich sehe keinen Ansatz um das Geld zurückzubekommen. Mit der Karte hat man die AGB bekommen und akzeptiert. Im Zweifel muss man sich informieren.
Zitat:Überweisungen bei eigentlich bei allen dieser Karten/Nummern sind kostenlos.
Anscheinend nicht.
Zitat:Im Kleingedruckten im Vertrag sind die Gebühren für diese Karte aufgeführt.
Dann hättest du das Kleingedruckte vorher lesen müssen.
Zitat:Gibt es eine Möglichkeit für mich, irgendetwas dagegen zu tun?
Nein. Es ist doch Problem, wenn du das Kleingedruckte nicht liest.
Zitat:Den Namen der Bank habe ich vorsichtshalber außen vor gelassen - kann ich, wenn ich darf, aber auch gerne konkreter werden...
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Zitataber wie gesagt, mir war in keinster Weise bewusst, dass hier Gebühren anfallen. :
Irrelevant, man wurde informiert, man hat akzeptiert. Das man sich nicht mehr erinnert, ist "Pech".
.ZitatLeider belaufen sich die Überweisungsgebühren auf >400 EUR, :
Da sollte man doch mal die Höhe analysieren. Die erscheint doch recht happig...
So etwas nur in den AGB zu verstecken, ist aber regelmäßig wirkungslos, WENN
- mit einer kostenlosen Karte geworben wurde
- es grob überraschend ist
Auch gebe ich Harry recht, dass dies hier schon fast wie ein Wucher aussieht. Wenn es nur 2 Überweisungen waren, dann mehr als 400€ Gebühren ausgerufen werden, ist das eigenartig. Oder waren das Überweisungen in 5-/6-Stelliger Höhe oder größer?
Nachtigall ich hör dich trappsen.
Ich vermute mal, dass es eine Kreditkarte war die ebenfalls die Möglichkeit besitzt, mit der man überweisen kann.
Der gravierende Unterschied ist halt hier, dass das Geld nicht direkt vom Konto, sondern über Umwege transferiert wird und es sozusagen als Kredit zählt.
Für gewöhnlich liegen die Kosten dann zwischen 2 und 5 Prozent von der Überweisungssumme.
Da ist alles "in Ordnung" dran, denn diese Gebühren stehen garantiert irgendwo gelistet und/oder du wirst vor Bestätigung der Überweisung erneut informiert.
Da ist nichts überraschend oder unfair dran, auch wenn ich die Kosten persönlich unverschämt hoch finde.
Ich habe selbst so eine Kreditkarte und Möglichkeit und nutze wegen der hohen Kosten diesen Service nicht oder nur im besonderen Notfall.
Ihr habt natürlich recht - wenn man das Kleingedruckte en detail gelesen hätte bzw. sich jederzeit an jedes Detail erinnern würde, wäre das alles kein Problem.
Verwirrend ist halt, dass es bei Kreditkarte A kostenlos ist und bei B 2% kostet, was bei einer einzigen Überweisung in der Größenordnung Kleinwagen eben schnell auf 400 EUR kommt. Übrigens kein Kredit; es musste extra genügend Geld auf dem Konto sein.
Macht es Sinn, mit einem Anwalt zu sprechen (Verhältnismäßigkeit, verwirrend mit kostenloser vs. teurer Karte) oder ist das einfach Pech?
Zitat:Macht es Sinn, mit einem Anwalt zu sprechen (Verhältnismäßigkeit, verwirrend mit kostenloser vs. teurer Karte) oder ist das einfach Pech?
Letztendlich musst Du das selber für Dich entscheiden
Zitat:Da ist nichts überraschend oder unfair dran, auch wenn ich die Kosten persönlich unverschämt hoch finde.
Ich habe nicht umsonst das Beispiel genannt, dass man zuvor mit einer kostenlosen Karte wirbt. Denn ich kenne auch solche Varianten, wo einige Pappenheimer meinen, man kann erst etwas Kostenloses behaupten und dann plötzlich tauchen über AGB solche Gebühren auf.
Das Beispiel wird aber daran zugrunde gehen, dass die Karte durchaus umsonst ist und keine Jahresgebühr fällig wird. Aber Entgelte für Barverfügungen und Überweisungen sind davon natürlich nicht erfasst, von daher wird das Argument vermutlich nicht ziehen.
Selbst bei der Karte die ich habe steht deutlich erkennbar bei Überweisungen und in den Gebühren dass diese nicht umsonst sind.
Zudem die Überweisung von Visa oder Mastercard etc. praktisch vorgestreckt wird und die sich das Geld zurückholen.
Das ist keine reguläre Bankleistung mehr.
Daher ist das Argument sehr wackelig oder bei dem Wetter... Auf sehr dünnem Eis.
-- Editiert von Albarion am 21.01.2019 16:03
Wenn man einen Anwalt in der Verwandtschaft oder als Freund hat? Ja, macht Sinn. Vielleicht fragt der aber auch: Warum hast du eigentlich so viele Konten und so viele Kreditkarten? Kommst du nicht ab und an durcheinander?ZitatMacht es Sinn, mit einem Anwalt zu sprechen (Verhältnismäßigkeit, verwirrend mit kostenloser vs. teurer Karte) oder ist das einfach Pech? :
Wer zB Bargeld auf ein Konto einzahlt, muss auch erhebliche Kosten *drauflegen*. Macht das Sinn?
Für die Bank machts immer Sinn, meine ich.
Zitat:Das Beispiel wird aber daran zugrunde gehen, dass die Karte durchaus umsonst ist und keine Jahresgebühr fällig wird.
Das muss man sich dann im Detail anschauen, was exakt beworben wurde. Da sind schon mal die ein oder anderen Anbieter gestolpert am Ende.
Naja das Problem wird sein "Kreditkartengebühren sind nicht gleich Kontogebühren" und nur weil eine Bank mit einem kostenlos Konto wirbt bedeutet das im Umkehrschluss nicht, dass auch die Nutzung der Kreditkarte und ihrer Funktion inkludiert ist.
Es sei denn die Bank würde mit einer kostenlose Kreditkarte werben, wobei das auch sehr sicher formuliert ist, denn die Karte an sich wäre kostenlos (keine Jahresgebühr), nur halt nicht bestimmte Funktionen.
Ein Konto muss ja schließlich nicht eine Kreditkarte beinhalten, das wäre dann eine Zusatzleistung.
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