Jobwechsel kurz nach Darlehensabschluss

24. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
S.A.A.
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Jobwechsel kurz nach Darlehensabschluss

Hallo liebe Community,

ich möchte demnächst ein Darlehensvertrag bei meiner Bank (auch mein jetziger Arbeitgeber) abschließen.
Jedoch beabsichtige ich einen Jobwechsel zu einem anderem Unternehmen.

Meine Frage nun:

Könnte die Bank den Darlehnsvertrag widerrufen oder kündigen, wenn ich kurz nach dem Abschluss des Darlehensvertrags die Kündigung einreiche und den Job wechsele, wo natürlich wieder eine Probezeit von sechs Monaten ansteht?

Finanziert werden vermietete Wohnungen als Kapitalanlage.

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Viele Grüße

S.A.

-- Editiert von S.A.A. am 24.09.2019 16:36

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von S.A.A.):
Könnte die Bank den Darlehnsvertrag widerrufen oder kündigen,
Ja. Das könnte sie als Darlehensgeber natürlich in dem Darlehensvertrag verankern.
Zitat (von S.A.A.):
Finanziert werden vermietete Wohnungen als Kapitalanlage.
Hä? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
S.A.A.
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Anami,

vielen Dank für deine Antwort.
In dem vorläufigem Darlehnsvertrag wird dieser Punkt nicht aufgegriffen.

Gemeint war, dass ich Wohnungen kaufe, die vermietet sind. Sprich, die Darlehensrate durch die Mieteinnahmen beglichen wird.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von S.A.A.):
Könnte die Bank den Darlehnsvertrag widerrufen

Nein.



Zitat (von S.A.A.):
oder kündigen

Ja, in den meisten vertraglichen Vereinbarungen findet sich was zum Thema "Verschlechterung der Bonität"



Zitat (von S.A.A.):
Sprich, die Darlehensrate durch die Mieteinnahmen beglichen wird.

Extrem risikoreich. Hoffentlich hat man 5-10000 EUR in Reserve.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von S.A.A.):
Gemeint war, dass ich Wohnungen kaufe,
Dacht ich mir. Dann benötigst du das Arbeitgeber-Darlehen---> Um Wohnungen auf Pump zu kaufen. Und gleich danach den evtl. großzügigen AG zu verlassen.

Toll. :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

So lange die Raten bezahlt werden, passiert im Allgemeinen nichts. Nur - kommen Sie in Verzug, agiert die Bank schnell.

Zitat (von Harry van Sell):
Extrem risikoreich. Hoffentlich hat man 5-10000 EUR in Reserve.
Mehr gibt's da nicht zu sagen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ist das ein normales Darlehen wie es auch jeder Kunde bekäme oder eine Arbeitgeberdarlehen, das evtl. an die Betiebszugehörigkeit geknüpft ist? Normalerweise bekommt es die Bank gar nicht mit, wenn du den Job wechselst und ist denen auch egal solange die Rate bezahlt wird. In deinem Fall lässt es sich aber nicht geheim halten, daher genau die Bedingungen dazu studieren. Wenn du unsicher bist oder es dir unangenehm ist, dann nimm doch einen andere Bank. Geld für Immos wird dir doch überall hinterhergeworfen.

-- Editiert von Paragrafenreiter am 25.09.2019 08:06

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
S.A.A.
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Nein, es ist kein spezielles Arbeitnehmerdarlehen. Jedoch bekomme ich, weil ich Angestellter der Bank bin eine 110% Finanzierung.

Bei einer anderen Bank bekäme ich keine 110%.

Ich werde nächste Woche einfach mit dem Berater aus der Darlehnsabteilung sprechen und mal nachfühlen wie dass dort gesehen wird.

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.





-- Editiert von S.A.A. am 25.09.2019 17:59

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