Kann die Bank Gebühren für nichtige Abbuchungen erheben ?

31. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Matze19911
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann die Bank Gebühren für nichtige Abbuchungen erheben ?

Hallo,

Ich habe mehrere Briefe meiner Bank erhalten, in diesen werden Bearbeitungsgebühren erhoben, da Lastschriften nicht eingelöst wurden (Mangels Deckung) Doch diese Abbuchungen sind nicht von mir autorisiert ! die Bank will die Gebühren allerdings nicht erstatten, da dies ein bearbeitungsngsentgeld ist. Kann die Bank auf diesen gebühren bestehen obwohl ich keine Abbuchung erteilt habe ?


-- Editiert von Moderator am 31.03.2019 22:28

-- Thema wurde verschoben am 31.03.2019 22:28

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Baurecht?

:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Matze19911):
Kann die Bank auf diesen gebühren bestehen obwohl ich keine Abbuchung erteilt habe ?

Als erstes sollte an sich mal die vertraglichen Vereinbarungen durchlesen, was genau dort steht.

Denn ich vermute sehr stark, dass das
Zitat (von Matze19911):
in diesen werden Bearbeitungsgebühren erhoben, da Lastschriften nicht eingelöst wurden

gar nicht in diesen Briefen gefordert wird.


Wenn wir denn die vertraglichen Vereinbarungen kennen, kann man über deren Wirksamkeit diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ergänzung zur Frage, ob das überhaupt in den AGB/Preislisten steht:

Mir sind einige Urteile bekannt, wonach das Fordern pauschaler Bearbeitungsgebühren unzulässig ist. Lediglich für eine Information an den Kunden bei Rücklastschrift mangels Deckung könnte ggf. ein Briefporto u.ä. gefordert werden. Man muss also mal genau schauen, wie viel gefordert wird.

Wenn es nur die obligatorischen 1-Euro-Beträge für die Benachrichtigung über die Nicht-Einlösung sind, könnte das OK sein, auch wenn es nicht autorisiert war.

Die Urteile sind aber allsamt aus der Zeit vor SEPA. Dass sich da mit SEPA etwas geändert hat, habe ich nicht mitbekommen, kann ich aber auch nicht pauschal ausschließen.

Bei Wikipedia gibt es auch nur ein Verweis auf die teils schon mehr als 10 Jahre alten BGH-Urteile. Ein Indiz, sich da auch mit SEPA nichts verändert hat.

-- Editiert von mepeisen am 01.04.2019 09:33

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Mir sind einige Urteile bekannt, wonach das Fordern pauschaler Bearbeitungsgebühren unzulässig ist.

Ja die hatte ich auch im Hinterkopf.
Und auch, dass die Banken danach reihenweise die AGB / Preislisten geändert haben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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