Kann ein Ehepartner Grundschuld auf seine ideelle Haushälfte bestellen?

8. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
iteach
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 46x hilfreich)
Kann ein Ehepartner Grundschuld auf seine ideelle Haushälfte bestellen?

Ehepartner A ist selbstständig. Er möchte einen Kredit zur Erweiterung seines Unternehmens. Die Bank möchte zur Absicherung eine zweitrangige Grundschuld eingetragen haben. Das Haus gehört Ehepartner A zur Hälfte und Ehepartner B zur Hälfte. Die Hausfinanierende Bank hat eine erstrangige Grundschuld eingetragen.

Kann A eine Grundschuld ohne Zustimmung von B auf seine ideelle Haushälfte bestellen?
Was passiert mit der Grundschuld der hausfinanzierenden Bank, wenn die zweite Bank aufgrund von Tilgungen gegenüber der ersten Bank nachrückt? Ist dann automatisch auch der Teil von Partner B mitbetroffen?

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Theoretisch ist die Belastung von ideellen Anteilen möglich, aber das wird keine Bank machen. Es ist quasi fast unmöglich so eine Immobilie im Notfall zu zwangsversteigern. Es ist eher davon auszugehen, dass die Bank das gesamte Objekt belasten möchte, so wie die im Rang 1 auch. Dafür ist aber natürlich die Zustimmung des 2. Eigentümer notwendig.

-- Editiert von Paragrafenreiter am 12.10.2016 08:03

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb514214-98
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 11x hilfreich)

Das Thema ist schon etwas älter, es interessiert mich aber aus aktuellem Anlass.

Gesetzt der Fall man finde eine Bank, die bereit ist einen ideellen Anteil (50%) eines Miteigentümers einer Immobilie mit einer Grundschuld zu belasten. Ist für die Eintragung nicht genauso die Zustimmung des/der anderen Eigentümer nötig?

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Ist für die Eintragung nicht genauso die Zustimmung des/der anderen Eigentümer nötig?

Nein.

-- Editiert von cruncc1 am 02.05.2019 22:41

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen