Folgender Fall.
Kunde A erhält über Bank B ein Darlehen der KfW-Bank zum Kauf eines energieeffizienten Hauses. Der A vereinbart mit der B, dass die ersten 2 Jahre tilgungsfrei sein sollen.
Nach 2 Jahren bittet der A die B, die tilgungsfreien Anlaufjahre um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die B teilt dem A mit, dass Sie dem Wunsch des A entsprechen werde und die tilgungsfreie Zeit verlängern werde. Dem Schreiben liegt ein Tilgungplan bei.
Erst viel später stellt A fest, dass die B einen geänderten Tilgungsplan beigelegt hat. Die dort festgelegten Annuitäten sind höher, als im ursprünglichen Vertrag geregelt.
A protestiert bei der B, weil er sich nicht ausreichend über die Folgen der Änderung informiert fühlt, da die B ihm außer dem geänderten Tilgungsplan keine Information gegeben hat, dass die Verlängerung der tilgungsfreien Zeit auch Änderungen der Annuität mit sich bringt.
A fühlt sich "getäuscht". Er hat keine Vertragsänderung unterschrieben, da er nur eine Verlängerung der tilgungsfreien Zeit wollte. Er hat auch die alten Tilgungsraten nicht im Kopf gehabt, so daß ihm die Änderung nicht bewußt war.
Wie sieht die Rechtslage für den A aus ? Die B weigert sich die Tilgung zu ändern.
VG,
Mangostin
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KfW 40 Darlehen - Verlängerung tilgungsfreie Zeit
7. Januar 2013
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Frage vom 7. Januar 2013 | 14:31
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 6x hilfreich)
KfW 40 Darlehen - Verlängerung tilgungsfreie Zeit
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#1
Antwort vom 7. Januar 2013 | 19:19
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
- A hat einen Vertrag mit B
- A bittet um eine Vertragsänderung mit B
- B teilt mit: Einverstanden, zu diesen Bedingungen (Tilgungsplan)
- A stimmt diesem zu (stillschweigend, bzw. durch Nutzung des weiteren Tilgungsfreien Jahrs)
Woher sollte A jetzt irgendwelche Ansprüche haben?
Das A den Tilgungsplan nicht mit dem alten Plan verglichen hat, kann B nicht angelastet werden.
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