KfW - Studienkredit auf P-Konto, BaFöG auf Dritte(Fremdkonto) auszahlen

21. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Capri123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
KfW - Studienkredit auf P-Konto, BaFöG auf Dritte(Fremdkonto) auszahlen

Liebe Forenmitglieder,

ich habe folgenden Fall vorliegen:
- jemand im Bekanntenkreis besitzt ein P - Konto mit Freibetragsgrenze ( rund 3000€ wegen 3 Kinder)
- die Person hat sich ein Studienkredit mit dem Höchstsatz geholt, so übersteigt sie mit dem nicht rückzuzahlendem BaFöG + Kindergeld + Unterhalt + Kredit den Höchstsatz um mehrere 100€
- Die Idee von Ihr: KfW - Studienkredit + Kindergeld + Unterhalt auf das P - Konto, womit die Grenze nicht überschritten wird und das BaFög wird auf ein Fremdkonto ausgezahlt

Meine Frage nun: Ist das rechtlich zulässig?

Darf man unter besonderen Umständen Gelder bzw. Sozialleistungen am P - Konto vorbeischieben?
Die Pfändungsabteilung meiner Hausbank hat mir leider keine rechtsverbindliche Antwort dafür geben können.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Capri123):
Meine Frage nun: Ist das rechtlich zulässig?

Zum einen stünde da die Vollstreckungsvereitelung im Raume, eine Straftat.

Dann gibt es für die Inhaber der Drittkonten das Problem das die Konten wegen Geldwäsche gesperrt werden und entsprechende Ermittlungen anlaufen.
Dazu droht dann noch die (fristlose) Kündigung des Bankkotos nebst entsprechender Einträge in den auskunfteien.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Capri123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antwort.

Gibt es eine Stelle sowas anonym weiterzuleiten? Oder fällt das in kurzer Zeit über gewisse Behörden auf?

Der eigentliche Paukenschlag ist nämlich, dass die Person mit all dem Geld prahlt, am Ende ( des BaFöGs und Studienkredits) in Privatinsolvenz gehen möchte und somit keine Rückzahlung in dem Sinne nicht mehr leisten muss/will. Ich war ziemlich baff, als ich das mit der Privatinsolvenz erfahren habe.

-- Editiert von Capri123 am 21.09.2020 11:47

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du könntest einen anonymen Hinweis an den einen der Gläubiger weiterreichen. Der wird sich dann gewiss drum kümmern. So etwas kann am Ende zu einem Versagen der Restschuldbefreiung führen. Eine Privatinsolvenz kann dann so einfach nicht mehr laufen.

Ansonsten kann jeder erst mal anonym Anzeige erstatten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Capri123):
Oder fällt das in kurzer Zeit über gewisse Behörden auf?


Es findet bereits beim Bafög Antrag ein Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen statt, welcher regelmäßig wiederholt wird.

Also ja, es wird auffallen und durch eine Privatinsolvenz wird man diese Schulden dann nicht mehr los.

Es steht übrigens sogar in diversen Ausfüllhilfen und in Amtsdeutsch sogar im Antrag selbst, dass die Angaben zum Vermögen in einem Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen überprüft werden....

-- Editiert von spatenklopper am 21.09.2020 15:48

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#5
 Von 
Capri123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Es findet bereits beim Bafög Antrag ein Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen statt, welcher regelmäßig wiederholt wird.


Das ist interessant, die Person scheint das schon seit knapp einem Jahr so zu machen. Aber sicherlich braucht das Bundesamt auch etwas Zeit.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Bevor man anonym loslegt und fast schon Vollstreckungsvereitelung in den Ring wirft:
Ist die Frau denn schon Schuldnerin/hat sie schon Gläubiger?

Zum Datenabgleich liest man:
https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/datenabgleich.html

Es wird hinsichtlich des Vermögens geprüft. Vermutlich geht es hier nicht um zu viel/verschwiegenes Vermögen. Die Frau hat (nur) Einkommen aus diversen staatlichen Leistungen, aus KfW-Kredit und aus Unterhalt.

Zitat (von Capri123):
Darf man unter besonderen Umständen Gelder bzw. Sozialleistungen am P - Konto vorbeischieben?
Man darf durchaus mehrere Konten haben. Wo Geld liegt/hinfließt, wird erst zum Thema, wenn Gläubiger klopfen.

Der vermeintlich *cleveren* Studentin geht es offenbar um Pfändungsschutz. Ob schon Pfändungen laufen, weiß man nicht. Weiterhin geht es ihr darum, sich später, lange nach Studienabschluss vor Kredit-Rückzahlung durch eine PI zu drücken. Das aber steht ja noch in den Sternen... also heute kein Paukenschlag.

Was das BAföG-Amt nach § 41 BAföG macht ( im Rahmen der Antragstellung), steht hier, Absatz 4:
http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__41.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Capri123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Ist die Frau denn schon Schuldnerin/hat sie schon Gläubiger?


Ja, mehrere Gläubiger.

Zitat (von Anami):

Weiterhin geht es ihr darum, sich später, lange nach Studienabschluss vor Kredit-Rückzahlung durch eine PI zu drücken. Das aber steht ja noch in den Sternen... also heute kein Paukenschlag.

Ja da gebe ich Ihnen Recht, es ist noch nicht passiert, sondern nur ein "Masterplan".


-- Editiert von Capri123 am 23.09.2020 15:28

-- Editiert von Capri123 am 23.09.2020 15:30

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ob schon Pfändungen laufen, weiß man nicht.

Das muss noch nicht mal notwendig sein, um eine Vollstreckungsvereitelung zu begehen.
Ich entsinne mich an einen Fall, bei dem jemand Einkünfte absichtlich plötzlich über ägyptische Konten leitete und damit "nur" die Vollstreckung extrem erschwert hatte. Sicherlich verglichen mit dieser Schilderung hier nochmal eine Nummer extremer. Aber es kommt nicht immer drauf an, dass da schon eine Pfändung vorliegt.

So oder so ist es dennoch ein gewaltiger Unterschied auch für die Strafbarkeit, ob es ein eigenes Zweitkonto ist oder ein Fremdkonto, wie hier geschildert wurde.

Zivilrechtlich ist es wie gesagt vor allem ein Problem mit dem dann späteren Versagen der RSB, sobald ein Gläubiger das mitbekommt. Und das dürfte ja erst mal für den "Plan" das Entscheidende sein.

Achja: Es gibt auch viele in solchen Situationen, die irgendwelche Märchen erfinden. Sprich: Kann auch vorkommen, dass der/die Schuldner*in hier etwas wild erfindet und am Ende kleinlaut zugibt, dass sie das nie gemacht hat und nur so tun wollte als ob, aber dass längst alles gepfändet wird. Nur so am Rande.

Im Endeffekt: Wenn man etwas anzeigt, dann gibt man ohnehin nur eine Vermutung ab. Mehr nicht. Ob es wirklich so ist, muss eh ermittelt werden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das muss noch nicht mal notwendig sein, um eine Vollstreckungsvereitelung zu begehen.
Ah, danke.
Zitat (von Capri123):
Ja, mehrere Gläubiger.
Achso.
Trotzdem nachgefragt:
Warum willst du diese Frau mit 3 Kindern und ohne eigenes geregeltes Einkommen und vermutlich auch ohne Vermögen, nun evtl. anonym anzeigen?
Über den Datenabgleich beim BAföG wird das ja vermutlich nicht entdeckt.

Bist du ein Gläubiger, dem sie sich durch das Fremdkonto entzieht?
Was soll ihr und den Kindern passieren? Was willst du erreichen?

Nicht falsch verstehen, ich will die Frau absolut nicht schützen, aber wer so viel *Intimes* von jemandem erfährt, steht ihr doch sicher näher.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Die Person scheint ja zumindest berechtigt zu sein, den Studienkredit und das BAföG zu erhalten. Ich glaube da brauchst du schon mehr als: "Ich habe gehört, die will später in die Insolvenz gehen".
Allerdings, so unschön ich es auch finde, dass sich jemand eine Insolvenz als "Ziel" setzt, frage ich mich ebenso, was du genau damit zu tun hast. Das dürfte hier wohl eher das Problem der KfW bzw. dem BAföG-Amt sein. Jemand anschwärzen war auch noch nie besonders beliebt. Du weißt ja auch gar nicht, ob das vielleicht alles nur dummes Gerede von der Person ist.


Zitat (von Capri123):

Darf man unter besonderen Umständen Gelder bzw. Sozialleistungen am P - Konto vorbeischieben?
Die Pfändungsabteilung meiner Hausbank hat mir leider keine rechtsverbindliche Antwort dafür geben können.


Da fragst wirklich deine Hausbank nach den rechtlichen Problemen deiner Bekannten? Für die Bank hört sich das dann doch so an, als ob du selbst sowas vorhast...?

-- Editiert von crofan am 23.09.2020 17:55

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