Kfz-Kredit Widerrufsrecht gültig?

27. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
msn423010-61
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 3x hilfreich)
Kfz-Kredit Widerrufsrecht gültig?

Hallo zusammen

würde gerne mal eure Meinung hören, ist folgende Widerrufsbelehrung eines Kfz-Kredits vom 11.07.2014 in der Form gültig oder würde diese einem ggf. einen nachträglichen Widerruf heute noch ermöglichen?

Zitat:
Widerrufsrecht


Der Kreditnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Kreditnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Kredites, Angabe zum Nettokreditbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.

Der Kreditnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Kreditnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Kreditnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Kreditnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Kreditnehmer eine solche Unterlage zu Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Kreditnehmer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Kreditnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E- Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Bank Bla Bla Bla AG, Adressenstr. 12, 12345 Stadt, Deutschland

Besonderheiten bei weiteren Verträgen:

Widerruft der Kreditnehmer diesen Kreditvertrag, so ist er auch an den Restkreditversicherungs-Vertrag (im Folgenden: "verbundener Vertrag") nicht mehr gebunden. Steht dem Kreditnehmer in Bezug auf den verbundenen Vertrag ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit wirksamem Widerruf des verbundenen Vertrags auch an den Kreditvertrag nicht mehr gebunden. Für die Rechtsfolgen des Widerrufs sind die in dem verbundenen Vertrag getroffenen Regelungen und die hierfür erteilte Widerrufsbelehrung maßgeblich.

Widerrufsfolgen

Soweit der Kredit bereits ausbezahlt wurde, hat ihn der Kreditnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Kredites den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Willenserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Kredites ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen.
Besonderheiten bei weiteren Verträgen:
Steht dem Kreditnehmer in Bezug auf den verbundenen Vertrag ein Widerrufsrecht zu, sind im Fall des wirksamen Widerrufs des verbundenen Vertrags Ansprüche der Kreditgebers auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Kreditvertrags gegen den Kreditnehmer ausgeschlossen.
Ist der Kreditnehmer auf Grund des Widerrufs dieses Kreditvertrags an den verbundenen Vertrag nicht mehr gebunden, sind insoweit die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Wenn der Kreditnehmer in Folge des Widerrufs des Kreditvertrags nicht mehr an den weiteren Vertrag gebunden ist oder in Folge des Widerrufs des weiteren Vertrags nicht mehr an den Kreditvertrag gebunden ist, gilt ergänzend Folgendes: Ist der Kredit bei Wirksamwerden des Widerrufs dem Vertragspartner des Kreditnehmers aus dem verbundenen Vertrag bereits zugeflossen, tritt die Kreditgeber im Verhältnis zum Kreditnehmer hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in die Rechte und Pflichten des Vertragspartners aus dem weiteren Vertrag ein.

Einwendungen bei verbundenen Verträgen
Der Kreditnehmer kann die Rückzahlung des Kredits verweigern, soweit ihn Einwendungen berechtigen würden, seine Leistung gegenüber dem Vertragspartner aus dem verbundenen Vertrag zu verweigern. Dies gilt nicht, wenn das finanzierte Entgelt weniger als 200 Euro beträgt oder wenn der Rechtsgrund für die Einwendungen auf einer Vereinbarung beruht, die zwischen dem Kreditnehmer und dem anderen Vertragspartner nach Abschluss des Kreditvertrags getroffen wurde. Kann der Kreditnehmer von dem anderen Vertragspartner Nacherfüllung verlangen, so kann er die Rückzahlung des Kredits erst verweigern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.


-- Editiert von msn423010-61 am 27.02.2018 22:10

-- Editiert von msn423010-61 am 27.02.2018 22:11

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