Konto einem Dritten zur Verfügung stellen?

17. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
paulinakld
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Konto einem Dritten zur Verfügung stellen?

Guten Tag,
mir fällt leider kein Titel ein, der es auf den Punkt bringt.
Vor kurzer Zeit habe ich ein Bankkonto eröffnet. Ich bin volljährig, gehe noch zur Schule, arbeite nicht und wohne bei meinen Eltern (falls irgendwas davon relevant sein sollte). Mein Vater hat ein Grundstück verkauft, dieses Geld gelang auf mein Konto. Das Geld wurde also legal beschaffen. Ich habe mittlerweile eine Geldsumme abgehoben, um das Geld meinem Vater zu geben, eine höhere Summe folgt demnächst, damit das Konto schnell leergeräumt werden kann. Es wurde bereits mit der Familie abgemacht, dass ich einen Teil des Geldes behalte (als Schenkung). Jedenfalls rief mich die Bank an und verlangt nun nach einem schriftlichen Nachweis, woher das Geld überhaupt kommt. Das hat mich ein wenig beunruhigt und mir stellt sich die Frage, ob ich überhaupt mein Konto einem Dritten in dieser Weise zur Verfügung stellen darf? Eigentlich schon, denn es verstößt nicht gegen das Geldwäschegesetz (oder?). Zur Sicherheit möchte ich dies nachfragen.
Übrigens habe ich der Bank aus Panik am Telefon erzählt, dass es ein Erbanteil ist, dies kann ich jedoch in keiner Hinsicht nachweisen.
mfG

-- Editiert von paulinakld am 17.06.2019 16:27

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Da hier keine Anleitung zur Begehung von Straftaten gegeben werden bzw. zur Verschleierung dieser stellen sich 3 Fragen:

Zitat:
Mein Vater hat ein Grundstück verkauft, dieses Geld gelang auf mein Konto.


Wie und warum ist das Geld auf Dein Konto geflossen und nicht auf das Konto des Verkäufers, nämlich deines Vaters?

Zitat:
Ich habe mittlerweile eine Geldsumme abgehoben, um das Geld meinem Vater zu geben, eine höhere Summe folgt demnächst, damit das Konto schnell leergeräumt werden kann.


Warum nicht einfach an den Vater überwiesen? Das erweckt den Eindruck die Herkunft des Geldes verschleiern zu wollen.

Zitat:
Übrigens habe ich der Bank aus Panik am Telefon erzählt, dass es ein Erbanteil ist, dies kann ich jedoch in keiner Hinsicht nachweisen.


Warum hast Du gelogen? Auch das weckt den Anschein, dass Du dir durchaus bewusst darüber bist etwas unrechtes zu tun.


P.S. Und du hast Dein Konto keinem Dritten zur Verfügung gestellt. Das klingt so als wenn Du das Konto für ein paar Tage "verliehen" hättest. Das ist nicht möglich. Es ist und war Dein Konto. Dementsprechend bist Du auch dafür verantwortlich bei Rückfragen die Herkunft und den Verbleib des Geldes zu erklären.

-- Editiert von Start4u am 17.06.2019 17:23

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#2
 Von 
paulinakld
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Zunächst bin ich mir tatsächlich nicht ganz sicher, wieso er nicht sein eigenes Konto verwendet, er ist ja auch schließlich in der Lage Kaufverträge abzuschließen, weshalb ich das nicht weiter hinterfragt habe, was eventuell naiv war. Ich weiß dennoch, dass die Herkunft des Geldes legitim ist, da der Kaufvertrag auch formell ausgeführt wurde, aber mit meinem Konto zur Überweisung. Ist dies ein Problem? Also auch wenn ich die Herkunft als legal nachweisen kann? Ich bin mir keineswegs bewusst, ob ich etwas "unrechtes" tue, weshalb ich ja auch den Beitrag verfasste...

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#3
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Dein Vater läßt von einer dritten Person (der potentielle Käufer) Geld auf dein Konto überweisen und läßt es sich von Dir dann in Raten Bar auszahlen.

Entschudligung: wie naiv kann man sein? Natürlich wird hier versucht eine Geldtransaktion zu verschleiern. Welchen Grund es dafür gibt, wirst du wahrscheinlich wissen oder mit ein wenig nachdenken herausfinden können. Kann mit der Herkunft des Geldes zu tun haben, auch auch genauso mit Dingen wie Sozialleistungen oder Spekulationssteuern...

Frag deinen Vater. Wenn er sich schon in diese Sache reinzieht, sollte er dir wenigstens mitteilen welches heisses Eisen er Dir in die Hand gedrückt hat, bevor du dich verbrennst.

Sauber ist die Sache offensichtlich nicht. Auch und gerade dann nicht, wenn du einen Teil behalten darfst...

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Geldwäsche ist das eine Thema bei dem die Bank hellhörig wird, das andere ist Steuerhinterziehung. Die Einnahmen aus dem Verkauf wird Dein Vater ja nicht beim Finanzamt angeben, daher auch der "Kniff" mit Deinem Konto.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Die Einnahmen aus dem Verkauf wird Dein Vater ja nicht beim Finanzamt angeben


Dir ist schon bekannt, dass das FA bei jedem Grundstücksverkauf automatisch informiert wird?

Im Bezug auf Geldwäsche hast Du Recht, da sind die Banken inzwischen sehr sensibel und humorlos (nachdem ihnen da ein paarmal gehörig auf die Füße gestiegen worden ist...).

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Kontenwahrheit und Kontenklarheit sind Stichworte die mir da einfallen.

Kann sein das die Bank das Konto auch (fristlos) kündigt.
Und das demnächst auch noch andere Leute von staatlichen Institutionen nachfragen, damit sollte man auch rechnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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