Konto gesperrt wegen Überziehung, erst nach 6 Jahren kommt die Zahlungsanforderung.

14. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
LF87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Konto gesperrt wegen Überziehung, erst nach 6 Jahren kommt die Zahlungsanforderung.

Hallo zusammen,
ich hoffe, dass jemand mir ein Rat geben kann.

2010 haben wir ein Darlehen für unser Haus aufgenommen, es wurde dafür ein extra Baukonto eröffnet. Dieses Konto war zu letzt
568 € im Minus.
Als wir es nach Monaten ausgleichen wollten, ging kein online Banking.......
Darauf hin bin ich in eine der Filialen gegangen und habe die Auskunft bekommen, dass das Konto nicht mehr existiert und es gab sonst keine Auskunft mehr.
Also es wurde ohne, dass wir in Kenntnis gesetzt worden sind gesperrt und es gab nie Post. Wir hatten auch ein Briefumzugsservice angemeldet, ganze Post kam an die neue Adresse an.
Im März 2016, sprich 6 Jahre später, kriegen wir ein Brief vom Anwalt mit der Zahlungsanforderung mit Zinsen und natürlich noch sein Anteil.
Laut seiner Auskunft, hat die Bank uns 3 mal angeschrieben aber wir haben wirklich nie was erhalten.

Für unsere Schulden sind wir bereit aufzukommen aber für den Rest, sehe ich es nicht ein.
Einerseits waren wir froh und dachten, wir wurden vergessen oder es wurde vielleicht an unser Darlehen angerechnet.
Und überhaupt ist das nach 6 Jahren nicht langsam verjährt?
Wie würdet ihr vorgehen, gegen Anwalt einschalten oder alles bezahlen?
Ich zahle sonst alles pünktlich und meine Bonität ist super, ich will nichts riskieren und dann noch ein Schufa Eintrag bekommen.
Ich würde mich sehr freuen wenn Ihr mir zu meinem Fall schreibt.
LG.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Von wann genau ist denn die Kontokündigung laut Anwaltsbrief? Ist das von 2012 oder früher? Wenn das Konto 2012 gekündigt wurde und fällig gestellt wurde, aber nie erfolgreich gemahnt wurde bis jetzt, dann würde ich behaupten, dass es verjährt ist.

Habt ihr den beleg für den Postnachsendeauftrag noch? Es gibt ein Urteil vom BGH, dass damit eure Schuldigkeit getan ist und wenn die Bank trotzdem nicht schafft, euch Mahnbriefe zuzusenden, dann ist das ihr Pech. In Verzug befindet man sich deswegen trotzdem nicht.
Ob man sich in Verzug befindet, ist hier aber entscheidet. Denn bei einem Verzug bei Verbraucherdarlehen ist die Verjährung um 10 Jahre gehemmt.

Die Anwaltskosten würde ich aber gar nicht bezahlen. Ich würde schreiben "Werter Anwalt. Die Schuld ist verjährt. Zudem haben wir nie eine Mahnung bekommen trotz Postnachsendeauftrag. Insoweit liegt überhaupt kein Verzug vor und natürlich lehnen wir aus diesem Grund jegliche Verzugszinsen und Anwaltskosten gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs pauschal ab. Sollten Sie auf der Forderung bestehen, werden wir gezwungen unsererseits auf Kosten ihre Mandantin einen Anwalt hinzu zu ziehen und ggf. negative Feststellungsklage einzureichen."
Mehr würde ich nicht schreiben fürs erste. Dann wird man ja sehen, was zurück kommt und welche Argumente gegen die Verjährung existieren.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Habt / hattet ihr neben dem Baukonto noch andere Konten bei der Bank?

0x Hilfreiche Antwort

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