Konto im Guthabenbereich führen , Bank bucht ab und führt es im Soll !!!

3. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)
Konto im Guthabenbereich führen , Bank bucht ab und führt es im Soll !!!

Guten Morgen

Ich (ALG 2) habe ein P-Konto und führe es somit im Guthaben. Habe am 30.12.16 Geld abgehoben. Kontostand danach + 30 €. Was ich vergessen habe das es Quartalsende war und die Bank ihre Zinsen/Kontoführungsgebühren in Höhe von 38,70 € noch abbuchte. Kontostand - 8,70 €. Das habe ich gestern gesehen. Was mich wunderte ist das die Bank was Sie normal immer macht bei mangelhafter Deckung das den Betrag zurück bucht und mir eine Retoure Lastschrift Gebühr mir in Rechnung stellt. Normalerweise wenn das mal vor kommt fahre ich zur Bank und zahle den Betrag ein und die Sache hat sich erledigt. Gestern wurde eine Versicherung in Höhe von 5 € abgebucht, das ginge nicht weil das Konto im minus war. Zuerst wollte ich es sofort das Konto ausgleichen. Dachte für mich aber, warte mal bis morgen, also heute und nimm die Retoure Lastschrift Gebühr in kauf und sehe was passiert.
Die Zinsen/Kontoführungsgebühren in Höhe von 38,70 € wurde nicht wegen mangels meines Konto in Rechnung gestellt. Kontostand wie gesagt danach - 8,70 €. Die 5 € Versicherung wurden wieder zurück gebucht und die Retoure Lastschrift Gebühr mir in Rechnung stellt.

Darf die Bank ihre kosten abbuchen und andere zurück zu buchen bei mangels Kontodeckung ?

Gruß

-- Editier von Jonny70 am 03.01.2017 07:57

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Die Rücklastschriftsgebühren dürften sie Dir aber eigentlich gar nicht direkt in Rechnung stellen. Die darf Dir allerhöchstens der Vertragspartner, dessen Lastschrift platzt berechnen (und zwar NICHT per Lastschrift).

Die Versicherung braucht übrigens auch ein neues SEPA-Mandat. Das alte ist durch die Rücklastschrift automatisch erloschen, heisst sie dürfen eigentlich gar nicht mehr abbuchen. Entbindet Dich aber nicht vom Leisten der Zahlung.

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