Konto mit schwester zusammen, bank will kündigen

16. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Arween71
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Konto mit schwester zusammen, bank will kündigen

Ich hab mal eine Frage, meine Schwester hat vor ca 10 Jahren ein Girokonto eröffnet und mir damals mit Vollmacht auf das Konto gegeben, seit diesem Zeitpunkt kommt das Kindergeld für meine Kinder sowie ihr Geld (aktuell 400 Euro Nebenjob) auf dieses Konto. Da mein damaliger Mann immer unberechenbar war und alles abgeräumt hatte. Mitlerweile bin ich zwar geschieden, die Schulden der Ehe sind aber noch vorhanden. Mit dem Konto gab es nie Schwierigkeiten und es läuft ein kleiner Sparvertrag darauf, nun meinte die Bank sie dürfen nicht länger dulden das mein Kindergeld auf dieses Konto laufen würde, trotz meiner Vollmacht sonst gäbe es Ärger mit der Revision und sie müssten das Konto kündigen - stimmt das so?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich kann eine Bank in Ihren AGb´s die Kontonutzung durch 3 ablehnen, bzw. untersagen.

Deine Schwester dürfte bei Eröffnung ebenfalls unterschrieben haben,dass sie auf eigene Rechnung handelt. Wenn eine Nutzung des Kontos durch 3 erfolgt( bzw. regelmäßige Eingänge) sollte ebenfalls das GWG beachtet werden. Hier hat die Bank eine Identifizierungspflicht.
Da anscheinend Gelder eingehen, die nicht für sie bestimmt sind, sondern für eine dritte Person ( und dies ja häufiger) könnte hier ein Geldwäscheverdacht bestehen, bzw. ein Zweifel bestehen, ob der Kontoinhaber für die eigene Rechnung handelt.

Die Bank wird hier also sicherlich eine Verdachtsanzeige machen müssen, bzw. das Konto kündigen, wenn die Eingänge für 3 nicht aufhören!



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-- Editiert seb88 am 16.02.2012 16:33

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