Hallo,
und zwar wurde mein Konto heute gesperrt.
Noch habe ich keine Erklärung von der Bank erhalten aber ich kann mir denken was das Problem ist.
Ich erhalte viele Zahlungen von privaten Leuten direkt auf mein Konto für „erotischen" Content- was der Bank natürlich komisch vorkommt.
Ist es schlau das einfach nachzuweisen damit mein Konto entsperrt wird oder könnte ich da in ein Fettnäpfchen treten und mir ins eigene Knie schießen?
Mir ist das natürlich gewissermaßen unangenehm, aber das ist für die Bank ja wahrscheinlich auch verständlich.
Chatverläufe und Nachweise woher das Geld kommt habe ich natürlich aber ich würde es natürlich trotzdem gerne möglichst diskret halten.
Was sollte ich da jetzt am besten machen?
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Moderator topic am 28. Mai 2025 13:53
-- Thema wurde verschoben am 28. Mai 2025 13:53
Konto wegen angeblicher Geldwäsche gesperrt - was jetzt
Böse Bank?
Böse Bank?



Hat die Bank dir den Verdacht auf Geldwäsche mitgeteilt? Dann dürfte dort auch lesbar sein, was du tun kannst, um den Verdacht auszuräumen.ZitatIch erhalte viele Zahlungen von privaten Leuten direkt auf mein Konto für „erotischen" Content- was der Bank natürlich komisch vorkommt. :
Was meinst du, woran die Bank erkennt, wie du das Geld verdienst?
Hängt es evtl. mit der dir seltsam vorkommenden Sache in deinem anderen Thread zusammen?
Wenn du noch keine Erklärung hast, bist du dir sicher dass es die Bank war und nicht das Finanzamt es hat sperren lassen? Mein erster Verdacht wäre nämlich eine 1A Steuerhinterziehung.
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ZitatIch erhalte viele Zahlungen von privaten Leuten direkt auf mein Konto für „erotischen" Content- was der Bank natürlich komisch vorkommt. :
Das dein "Geldfluss" gewerblich ist, ist Dir und der Bank bekannt und Du hast ein entsprechendes Konto?
Viele Banken schließen nämlich die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos in ihren AGB aus.
Gepaart mit einer Meldung / Abstimmung mit dem Finanzamt, kann das dann schon mal in einer Kontensperrung enden.
Und bei manchen Onlinebanken ist es nicht mal ungewöhnlich, dass der Kunde es als letztes erfährt....
Aber was hat das ganze mit Strafrecht zu tun?
(Vorerst)

-- Editiert von User am 28. Mai 2025 10:01
ZitatWenn du noch keine Erklärung hast, bist du dir sicher dass es die Bank war und nicht das Finanzamt es hat sperren lassen? Mein erster Verdacht wäre nämlich eine 1A Steuerhinterziehung. :
Dahin tendieren auch meine Gedanken
Typischer Fall von "Privatkonto wird als gewerbliches Konto genutzt".
Das Finanzamt sperrt keine Konten.
Es pfändet höchstens, und das auch nicht ohne vorherige Schreiben.
Ich tendiere auch zur vertragswidrigen gewerblichen Nutzung.
Die Anmeldung des Gewerbes ist ja wohl ordnungsgemäß erfolgt?
ZitatIst es schlau das einfach nachzuweisen damit mein Konto entsperrt wird oder könnte ich da in ein Fettnäpfchen treten und mir ins eigene Knie schießen? :
Mir ist das natürlich gewissermaßen unangenehm, aber das ist für die Bank ja wahrscheinlich auch verständlich.
Naja, irgendwelche Nachweise für die Zahlungen wird die Bank vermutlich haben wollen. Welche genau das sind, wird die Bank Ihnen schon mitteilen, oder man wird eben selbst aktiv und ruft mal dort an.
ZitatChatverläufe und Nachweise woher das Geld kommt habe ich natürlich aber ich würde es natürlich trotzdem gerne möglichst diskret halten. :
Verständlich, jedes Detail werden die sicher nicht benötigen, es geht ja nur darum, den Geldwäscheverdacht auszuräumen, dann wird das Konto wieder entsperrt.
ZitatTypischer Fall von "Privatkonto wird als gewerbliches Konto genutzt". :
Das würde ich eher für unwahrscheinlich halten. Dann würde die Bank den Kunden vermutlich einfach darum bitten, das Konto auf ein gewerbliches hochzustufen. Abgesehen davon sind das ja auch komplett unterschiedliche Dinge
ZitatDie Anmeldung des Gewerbes ist ja wohl ordnungsgemäß erfolgt? :
Ein guter Hinweis. Falls das gewerblich erfolgt, sollte sich die Fragestellerin auch darum kümmern und falls noch nicht erfolgt, nachholen.
ZitatDas würde ich eher für unwahrscheinlich halten. :
Ich nicht, denn das erklärt es ziemlich gut.
ZitatDann würde die Bank den Kunden vermutlich einfach darum bitten, das Konto auf ein gewerbliches hochzustufen. :
Das wird dann auch direkt darauf folgen, wenn die TE die, für ein Privatkonto ungewöhnlichen, Geldeingänge erklärt hat.
Hallo,
Das wäre imho aber rechtsmissbräuchlich.Zitat:Das wird dann auch direkt darauf folgen, wenn die TE die, für ein Privatkonto ungewöhnlichen, Geldeingänge erklärt hat.
Die Bank darf die Geldwäscheprävention sicher nicht zum Ausspionieren ihrer Kunden missbrauchen.
Stefan
ZitatDie Bank darf die Geldwäscheprävention sicher nicht zum Ausspionieren ihrer Kunden missbrauchen. :
1. Für ein Privatkonto ungewöhnliche Kontenbewegungen / Zahlungseingänge fallen auf.
2. Konto wird gesperrt, vom Kontoinhaber eine Erklärung zur Herkunft des Geldes verlangt
3. Kontoinhaber erklärt die Herkunft (gewerbliche Tätigkeit)
4. Bank fordert zur Umstellung, bzw. zur Einrichtung eines gewerblichen Kontos auf
1-2 laufen dabei vollkommen automatisiert ab.
Wo da ein Ausspionieren stattfinden soll, erschließt sich mir nicht.
-- Editiert von User am 6. Juni 2025 14:16
Hallo,
die Bank muss sich schon entscheiden was sie will. Entweder Geldwäsche aufdecken, oder gewerbliche Einkünfte. Das sind meines Erachtens unterschiedliche Verfahren, mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage (einmal normales Vertragsrecht, und dann eben das Geldwäschegesetz).
Mit welchem Recht erfolgt eine solche Sperre, und woraus hat die Bank ein Anrecht auf die Quelle (außer Geldwäscheprävention).Zitat:2. Konto wird gesperrt, vom Kontoinhaber eine Erklärung zur Herkunft des Geldes verlangt
Sie kann dem Kunden natürlich vertragswidriges Verhalten vorwerfen, und etwa den Vertrag kündigen und/oder Schadenersatz verlangen. Für eine Sperrung des Kontos sehe ich aber nur aufgrund einer gewerblichen Nutzung keine Rechtsgrundlage.
Na in der Nachfrage nach der Quelle, das geht die Bank rein gar nichts an (wieder: außer Geldwäscheprävention - und selbst da muss man das gegenüber der Bank nicht offenlegen, dann meldet sie halt).Zitat:Wo da ein Ausspionieren stattfinden soll, erschließt sich mir nicht.
Stefan
ZitatNa in der Nachfrage nach der Quelle, das geht die Bank rein gar nichts an (wieder: außer Geldwäscheprävention - und selbst da muss man das gegenüber der Bank nicht offenlegen, dann meldet sie halt). :
Genau das ist der Punkt.
Bevor die Bank da behördliche Wallung macht, hofft sie auf eine Klärung mit dem Kunden auf dem kurzen Dienstweg.
Diese Klärung räumt zwar den Geldwäscheverdacht aus, bestätigt jedoch gleichzeitig eine vertragswidridrige Nutzung des Kontos, was dann die Bank wiederum dazu veranlasst den Kunden zu bitten das Kontomodell upzugraden.
ZitatMit welchem Recht erfolgt eine solche Sperre :
Du nennst sie doch.... Geldwäscheprävention.
ZitatFür eine Sperrung des Kontos sehe ich aber nur aufgrund einer gewerblichen Nutzung keine Rechtsgrundlage. :
Die Sperrung wird auch nicht aus diesem Grund erfolgt sein.
ZitatNa in der Nachfrage nach der Quelle (wieder: außer Geldwäscheprävention) :
Eben...
Zitatund selbst da muss man das gegenüber der Bank nicht offenlegen, dann meldet sie halt). :
Dann bleibt das Konto halt gesperrt und die Gelder eingefroren, bis man sich an anderer Stelle erklärt hat.
Muss man sich leisten können.
ZitatDiese Klärung räumt zwar den Geldwäscheverdacht aus, bestätigt jedoch gleichzeitig eine vertragswidridrige Nutzung des Kontos, was dann die Bank wiederum dazu veranlasst den Kunden zu bitten das Kontomodell upzugraden. :
Danke.
ZitatFür eine Sperrung des Kontos sehe ich aber nur aufgrund einer gewerblichen Nutzung keine Rechtsgrundlage. :
Das sehe ich auch so.
ZitatBevor die Bank da behördliche Wallung macht, hofft sie auf eine Klärung mit dem Kunden auf dem kurzen Dienstweg. :
Falls tatsächlich ein Geldwäscheverdacht vorliegt, ist der Bank per GWG die Kommunikation mit dem Kunden über die fragliche Transaktion(en) untersagt. Der kurze Dienstweg ist also versperrt.
Allerdings ist ein Geldwäscheverdacht auch kein Freibrief für die Bank, beliebig mit dem Konto und dem dort verbuchten Geld zu verfahren.
Man könnte die Bank schriftlich auffordern, die Kontosperre unverzüglich aufzuheben und dabei auf das LG Frankfurt (2 – 01 T 26/23) verweisen:
Eine Sperrung des gesamten Kontos über drei Bankarbeitstage nach einer verdächtigen Transaktion hinaus lässt sich demnach nicht mit dem GWG begründen und dürfte, sofern keine andere Rechtsgrundlage vorliegt, rechtswidrig sein. Die mit der Sperrung verbundenen Kosten unterliegen dann auch nicht dem Haftungsausschluss nach GWG.
Ist denn das Konto nach wie vor gesperrt, oder hat sich die Sache inzwischen geklärt?
ZitatMan könnte die Bank schriftlich auffordern, die Kontosperre unverzüglich aufzuheben und dabei auf das LG Frankfurt (2 – 01 T 26/23) verweisen: :
ZitatEine Sperrung des gesamten Kontos über drei Bankarbeitstage nach einer verdächtigen Transaktion hinaus lässt sich demnach nicht mit dem GWG begründen und dürfte, sofern keine andere Rechtsgrundlage vorliegt, rechtswidrig sein. Die mit der Sperrung verbundenen Kosten unterliegen dann auch nicht dem Haftungsausschluss nach GWG. :
Das ist so schlicht falsch und steht auch nicht im genannten Urteil.
Bitte nicht überlesen, dass das Urteil des LG Frankfurt in dieser Art nur möglich war, da die Bank ihre Kundin überhaupt nicht über die Sperrung und deren Grund informiert hat.
ZitatFalls tatsächlich ein Geldwäscheverdacht vorliegt, ist der Bank per GWG die Kommunikation mit dem Kunden über die fragliche Transaktion(en) untersagt. Der kurze Dienstweg ist also versperrt. :
An dieser Stelle empfehle ich § 11 GwG zu lesen, denn das "untersagte" ist eine Pflicht der Bank....
ZitatAn dieser Stelle empfehle ich § 11 GwG zu lesen, denn das "untersagte" ist eine Pflicht der Bank.... :
Über die Identität der beteiligten besteht doch hier gar keine Unklarheit, was soll der Verweis auf § 11 GwG?
Laut TE wurde das Konto bereits gesperrt und eine Mitteilung der Bank hierüber liegt (noch) nicht vor. Ob hier tatsächlich ein Verdacht auf Geldwäsche besteht, ist im Thread (noch) nicht bekannt, liegt jedoch wie oben von anderen ausgeführt nahe. Sollte die Bank das Konto tatsächlich wegen des Verdachts auf Geldwäsche gesperrt haben, so muss sie eine entsprechende Verdachtsmeldung an die FIU versenden und darf den Kunden herüber nicht informieren. Ich empfehle zu letzterem den § 47 GwG zu lesen, denn das "untersagte" wird ziemlich eindeutig durch Gesetz verboten.
ZitatDas ist so schlicht falsch und steht auch nicht im genannten Urteil. :
Die Auswirkungen des von mir zitierten Urteils des LG Frankfurt werden in der Tat kontrovers diskutiert, auch da es sich in der Thematik "frühestens" vs "spätestens" gegen den Wortlaut des GwG stellt
Möglich wurde diese Urteil aber nicht dadurch, dass die Bank ihre Kundin überhaupt nicht über die Sperrung und deren Grund informiert hat. Vielmehr argumentiert das LG dass die Bank "die zwingende Frist des § 46 Abs. 1 Nr. 2 GwG schlichtweg überging" als sie die zunächst berechtigte Kontosperrung nach drei Tagen nicht wieder aufhob. Weiter führt das LG aus, dass "wenn die Drei-Ta-
ges-Frist des § 46 Abs. 1 Nr. 2 GwG vollends unbeachtet bleibt, entfernt sich der Ver-
pflichtete derart vom Regelungskontext des GwG, dass die Privilegierung des § 48 GwG
nicht mehr gerechtfertigt erscheint.", woraus es eine Kostentragungspflicht der Bank ableitet.
Kann man sicherlich auch ander sehen (z.B. frühestens vs spätestens), aber in dieser Sache könnte man durchaus die Bank mit Verweis auf das LG Urteil auffordern, die Kontosperre unverzüglich aufzuheben.
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