Konto wegen fehlender Steuernummer gesperrt

5. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
noqual
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Konto wegen fehlender Steuernummer gesperrt

Mein Konto wurde gesperrt, weil ich der Frist nicht nachgekommen bin, den steuerlichen Wohnsitz anzugeben.
Nun will die Bank zwingend Angaben (Steuernummer etc.) von dem Land, in dem ich meinen steuerlichen Wohnsitz habe. Bis dahin ist mein Konto und alles Geld drauf, eingefroren.

Nur leider lebe ich nach dem "Nomade" Lifestyle, ich habe keinen festen Wohnsitz und bin nie länger als 183 Tage in einem Land. Demnach habe ich keine Steuernummer für die Bank, und keinen steuerlichen Wohnsitz. Die Bank aber pocht darauf, diese Daten zu kriegen, obwohl ich ihr schilderte, dass ich eben auf Reise bin und das seit Jahren.

Heißt das, ich habe meine Bank und eine 5 Stellige Summe einfach mal verloren, für immer und ewig, weil die Bank der Meinung ist, ich müsse einen steuerlichen Wohnsitz haben?




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Antananarivo85
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von noqual):
Nun will die Bank zwingend Angaben (Steuernummer etc.) von dem Land, in dem ich meinen steuerlichen Wohnsitz habe.


Die Bank dürfte schlicht gesetzlich verpflichtet sein, diese Angaben zu erheben. Ohne entsprechende Prüfung darf die Bank keine Geschäftsbeziehungen mit Kunden führen (§ 154 AO). Welches Ausweisdokument hat man denn bei Kontoeröffnung vorgelegt, welcher Wohnort ist dort eingetragen gewesen und welche Meldeadresse ist bei der Bank hinterlegt? Wurde das Konto vor oder nach dem 01.01.2018 eröffnet?

Zitat (von noqual):
Heißt das, ich habe meine Bank und eine 5 Stellige Summe einfach mal verloren, für immer und ewig, weil die Bank der Meinung ist, ich müsse einen steuerlichen Wohnsitz haben?


Nein, nicht auf immer und ewig, bloss so lange bis man der Bank die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben gemacht hat.

Wie darf man sich eigentlich den "leider" geführten "Nomade" Lifestyle vorstellen, glaubt man sich der Steuerpflicht weltweit entziehen zu können, indem man schlicht häufig genug über Ländergrenzen hinwegzieht? Auch wenn man keine aktuelle Steuernummer von einem Finanzamt zugewiesen bekommen hat, eine persönliche Steuerliche Identifikationsnummer wird man doch haben?

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#2
 Von 
noqual
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich damals mit einem Reisepass ausgewiesen, zu der Zeit hatte ich auch noch eine Meldeanschrift Vorort, die ich dort angab. Steuerliche Daten wurden nicht erfragt. Das Konto wurde vor dem 01.01.2018 eröffnet, im Jahre 2011. Mittlerweile wurde die Bank sogar zweimal Fusioniert bzw. von einer anderen Bank aufgekauft.

Mit "leider" meinte ich, dass ich aufgrund dieses Lifestyles keinen steuerlichen Wohnsitz habe und dadurch meine Bank nicht wiederbekomme. Die Bank will mich ja dazu zwingen, auszusagen bzw. ein Formular auszufüllen, wo ich meinen steuerlichen Wohnsitz eintrage. Dies soll ich auch unterschreiben. Nur das eben kann ich nicht tun, weil ich aktuell einfach keinen steuerlichen Wohnsitz habe. Ich würde Falschangaben machen müssen. Seltsam dass es keine Formulare / keine Handhabung gibt für Kunden die keinen steuerlichen Wohnsitz haben. Einen "Zwangswohnsitz" einzufordern ist doch sicher nicht rechtens.

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#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von noqual):
Nur leider lebe ich nach dem "Nomade" Lifestyle, ich habe keinen festen Wohnsitz und bin nie länger als 183 Tage in einem Lan


In vielen Ländern hat schon nach weit weniger als 183 Tage einen Steuerwohnsitz. Im vielen reichen schon 1 Tag wenn man einer, auch selbständigen, Erwerbstätigkeit nachgeht.

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#5
 Von 
Intiron
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 31x hilfreich)

Zwingen kann dich niemand. Allerdings musst du dann damit leben, dass du nicht alles so nutzen kannst, wie du möchtest. Zum Beispiel Finanzdienstleistungen.

-- Editiert von Intiron am 05.08.2021 18:30

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129617 Beiträge, 41345x hilfreich)

Zitat (von noqual):
weil die Bank der Meinung ist, ich müsse einen steuerlichen Wohnsitz haben?

Wenn das nur die Meinung der Bank ist, könnte man ja prima dagegen angehen.

Was konkret schreibt die Bank denn?
Hat sie ein substantiierte Rechtsgrundlage genannt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2708 Beiträge, 750x hilfreich)

Zitat (von Antananarivo85):
Ohne entsprechende Prüfung darf die Bank keine Geschäftsbeziehungen mit Kunden führen (§ 154 AO).
Und das schließt man woraus? Aus §154 Abs.2b und Abs.2c AO ergibt sich das nicht!

Die Frage wird eher sein, ob die Bank auf Dauer einen solchen Kunden wirklich haben will!!??

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50122 Beiträge, 17560x hilfreich)

Das Problem ist nach meiner Einschätzung nicht nur das deutsche Steuerrecht, sondern z.B. das US-amerikanische Steuerrecht. Aus dem US-amerikanischen Steuerrecht können sich auch für deutsche Banken Verpflichtungen ergeben, bei deren Nichteinhaltung der Bank hohe Strafen drohen.

Aber auch nach deutschem Steuerrecht ist in so einem Fall unklar, ob z.B. Kapitalertragsteuer abgeführt werden muss oder nicht.

Wie soll die Bank feststellen können, ob derartige Regelungen anwendbar sind, wenn der steuerliche Wohnsitz unbekannt ist?

Zitat (von taxpert):
Die Frage wird eher sein, ob die Bank auf Dauer einen solchen Kunden wirklich haben will!!??


Das sehe ich auch als Grund. Die Bank geht mit so einem Kunden für sie unüberschaubare Risiken ein, die wohl in keinem vernünftigen Verhältnis mit dem durch diesen Kunden erzielbaren Erlösen steht. Ob das jeweilige Risiko im konkreten Fall tatsächlich eintritt ist dabei eine ganz andere Frage.

Zitat (von FareakyThunder):
In vielen Ländern hat schon nach weit weniger als 183 Tage einen Steuerwohnsitz. Im vielen reichen schon 1 Tag wenn man einer, auch selbständigen, Erwerbstätigkeit nachgeht.


Deutschland gehört z.B. zu den Staaten, in denen man schon ab dem ersten Tag einer Steuerpflicht unterliegt, wenn man in der Zeit des Aufenthaltes einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Es greift dann die beschränkte Steuerpflicht auch ganz ohne steuerlichen Wohnsitz in Deutschland.

Mit Erwerbstätigkeit sind auch die Tätigkeiten von digitalen Nomaden gemeint, die ausschließlich online arbeiten und daher keinen konkreten Arbeitsort benötigen.

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