Hallo,
stellen wir uns folgenden Fall vor.
Eine kranke Mutter hat ihrem Sohn eine Kontovollmacht erteilt. Die Mutter stirbt und der erbberechtigte Sohn prüft das Konto und bemerkt zwei Barauszahlungen, die seine Mutter kurz vor ihrem Tod nicht mehr persönlich machen konnte (ca. 10 und 3 Tage vor ihrem Tod).
Er lässt sich die Auszahlungsbelege zeigen. Dort hat der Lebensgefährte der Mutter unterschrieben, er hatte aber keine Kontovollmacht.
Darf die Bank in so einem Fall Gelder auszahlen?
Die Bank behauptet nun, dass die (sehr, sehr) kranke Mutter angeblich mit in der Bank war, aber auf einem Stuhl gesessen hätte. Das kann nicht sein. Der Bankmensch behauptet aber, er hätte sie auf dem Überwachungsvideo gesehen, dürfte das aber nur rausgeben, wenn die Sache vor Gericht geht.
Somit wäre die Unterschrift des Lebensgefährten ok, da die Mutter ja mit in der Bank war (die Auszahlung sozusagen abgenickt hätte).
Ich kann das alles nicht glauben...
Viele Grüße
Tamara
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Kontoauszahlung an Person ohne Vollmacht
Böse Bank?
Böse Bank?
die bluffen nur.Schreib mal an die Revisionsabt.
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" Gruss aus Offenbach"
Richte dem Angestellten aus, das du Strafanzeige wegen aller in Frage kommenen Straftaten erstatten wirst und er daher bald Gelegenheit habe dieses Video dem Staatanwalt zu zeigen.
Gleiches teilst du dem Vorstand mit.
Jeweils mit Einschreiben.
Das könnte zu einer unbürokratischen Erstattung seitens der Bank führen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Hallo Harry,
Danke für Deine Antwort! Kannst Du mir diesen Satz aus Deiner Antwort näher erklären?
"Strafanzeige wegen aller in Frage kommenen Straftaten"
Aller Straftaten? Welche Straftaten sind es denn genau?
Dein Satz mit der "Gelegenheit" gefällt mir besonders gut, den werde ich nahezu 1:1 in mein Schreiben aufnehmen!
1.000 Dank dafür!
Liebe Grüße
Tamara
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Wenn die Mutter angeblich selbst mit bei der Bank war, warum hat sie dann nicht auch selbst den Auszahlungsbeleg unterschrieben????
Seltsam......
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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""
Hallo Hexlein,
ja, warum hat sie dann nicht selbst unterschrieben...weil sie eben gar nicht wirklich in der Bank war!
Der Bankmensch sagt, dass das Abnicken der Mutter im Hintergrund ausgereicht habe, die Unterschrift auf dem Auszahlungsbeleg vom Lebensgefährten wäre deshalb in Ordnung.
Wer's glaubt.
Liebe Grüße
Tamara
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Wirklich seltsame Geschäftsgebaren einer Bank.
Ohne Vollmacht geht dort doch nix.....
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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""
quote:<hr size=1 noshade>Ohne Vollmacht geht dort doch nix..... <hr size=1 noshade>
Eine Vm. kann durchaus vorgelegen haben.
Wenn die Geschichte des Bankers stimmt, wäre das rechtlich sauber. Der Freund hätte dann die Mutter vertreten. Auch wenn er im eigenen Namen unterschrieben hat, geht aus den Umständen hervor, daß das im Namen der Mutter erfolgt ist und eine Vm. bestanden hat.
§ 164 I 2 BGB
(1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.
Denkbar: Bruch, Tumor,Parkinson, MS o.ä., Unterschrift der Inhaberin krankheitsbedingt nicht möglich.
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quote:
Danke für Deine Antwort! Kannst Du mir diesen Satz aus Deiner Antwort näher erklären?
"Strafanzeige wegen aller in Frage kommenen Straftaten"
Aller Straftaten? Welche Straftaten sind es denn genau?
DAS muss ja erst einmal ermittelt werden, wases genau war. Und ist Aufgabe der entsprechenden Institutionen.
Es wäre also falsch sich schon am anfang festzulegen ...
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