Kontofreigabe durch Bank bei Kontopfändung / Guthaben ausreichend

22. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
cosimos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kontofreigabe durch Bank bei Kontopfändung / Guthaben ausreichend

Servus,

folgender Sachverhalt liegt vor:

Ich habe aufgrund nicht gezahlter GEZ Gebühren eine Kontopfändung in Höhe von 107€ erhalten. ( ich weiss )
Guthaben ist ausreichend, die Bank hat mir ein Formular geschickt das ich ausfüllen musste, damit Sie den Betrag direkt an den Gläubiger zahlen dürfen. Soweit erledigt.

Nun dauert es aber schon einige Zeit, und der Betrag wurde immernoch nicht überwiesen von der Bank und deshalb habe ich noch immer keinen Zugang zu meinem Konto.

Mich würde deshalb mal interessieren, ob es dort nicht Fristen gibt, welchen Zeitraum die Banken haben um dies zu erledigen.
Sowas ist doch sicherlich Rechtlich vorgeschrieben, zumahl es nicht an mir liegt aktuell den Gläubiger zu befriedigen.

Laut Bank ist das Konto sofort nach der Überweisung wieder frei, leider warte ich noch immer drauf ( 4 Tage )

Wäre um Auskunft dankbar

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Bevor eine Pfändung kam, ist ja viel Zeit und Land gegangen und viele Schreiben würden normalerweise versandt. Nachdem man also offensichtlich versucht hat, die Sache auszusitzen, soll jetzt die Bank auf Zuruf springen (lol).

Die Bank darf das gepfändete Geld erst nach 4 Wochen an den Gläubiger auszahlen, so lange bleibt das Konto gesperrt - aber das haben Sie sich vollständig selbst zuzuschreiben

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Doppelt

-- Editiert von fb367463-2 am 22.12.2017 16:03

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von cosimos):
die Bank hat mir ein Formular geschickt das ich ausfüllen musste, damit Sie den Betrag direkt an den Gläubiger zahlen dürfen. Soweit erledigt.

Ich vermisse den Teil, wo das Formuar bei der Bank ankommt ... ?



Zitat (von cosimos):
leider warte ich noch immer drauf ( 4 Tage )

Eine Woche kann das schon mal dauern. Sind ja jetzt einige Feiertage, mit etwas Glück schaffen die es noch dieses Jahr.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cosimos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Bevor eine Pfändung kam, ist ja viel Zeit und Land gegangen und viele Schreiben würden normalerweise versandt. Nachdem man also offensichtlich versucht hat, die Sache auszusitzen, soll jetzt die Bank auf Zuruf springen (lol).

Die Bank darf das gepfändete Geld erst nach 4 Wochen an den Gläubiger auszahlen, so lange bleibt das Konto gesperrt - aber das haben Sie sich vollständig selbst zuzuschreiben



Hallo,

danke für deinen so wertvollen Hinweis. Zum einen geht es überhaupt nicht darum dass die Bank "springen" muss, desweiteren sind solche Kommentare, wie du sie von dir gibst, absolut sinnbefreit.

Dein Paragraphen Hinweis, ist soweit uninteressant, da er nicht zutrifft.

Ich habe der Bank, mit einem von der Bank ausgestellten Formular, den Auftrag erteilt die Forderungssumme auszugleichen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gepfändet wird exakt das, was auf dem PfÜB steht. Nicht mehr, nicht weniger. Wird es ausgeglichen, ist die Pfändung erledigt. Und nein, wenn man die Bank anweist, zu bezahlen, darf nicht mehr weiter gesperrt werden.

Gehe nochmals auf die Bank zu und bitte mit Nachdruck höflich darum, doch das Konto freizugeben. Selbstredend geht das erst nach den Weihnachtsfeiertagen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go499757-21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cosimos):
Servus,

folgender Sachverhalt liegt vor:

Ich habe aufgrund nicht gezahlter GEZ Gebühren eine Kontopfändung in Höhe von 107€ erhalten. ( ich weiss )
Guthaben ist ausreichend, die Bank hat mir ein Formular geschickt das ich ausfüllen musste, damit Sie den Betrag direkt an den Gläubiger zahlen dürfen. Soweit erledigt.

Nun dauert es aber schon einige Zeit, und der Betrag wurde immernoch nicht überwiesen von der Bank und deshalb habe ich noch immer keinen Zugang zu meinem Konto.

Mich würde deshalb mal interessieren, ob es dort nicht Fristen gibt, welchen Zeitraum die Banken haben um dies zu erledigen.
Sowas ist doch sicherlich Rechtlich vorgeschrieben, zumahl es nicht an mir liegt aktuell den Gläubiger zu befriedigen.

Laut Bank ist das Konto sofort nach der Überweisung wieder frei, leider warte ich noch immer drauf ( 4 Tage )

Wäre um Auskunft dankbar

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von cosimos):
Guthaben ist ausreichend, die Bank hat mir ein Formular geschickt das ich ausfüllen musste, damit Sie den Betrag direkt an den Gläubiger zahlen dürfen. Soweit erledigt.

Ich vermisse den Teil, wann genau das Formular der Bank zugegangen ist.



Zitat (von go499757-21):
leider warte ich noch immer drauf ( 4 Tage )

Da kann man schon mal 2 Tage abziehen, denn Samstag und Sonntag sind keine Bankarbeitstage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen