Kontogebüren

16. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
xb
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontogebüren

Hallo

Ich hatte bei einer Bank ein Girokonto eröffnet.
Das war ein Onlinekonto für mit 1,50 Euro Gebühren im Monat. Diese Bank hat inzwischen fusioniert.
Es wurde mitgeteilt,dass die vorhandenen Kontoverträgeerhalten bleiben.
Etwa Jahr nach der Fusionierung wurden die Verträge nun geändert und ich muss jetzt 4,50 Euro/Monat
für das Konto zahlen. Es hieß,dass man aufgrund dieses Vorgangs ein Sonderkündigungsrecht habe.

Dazu 2 Fragen
1. Darf die Bank einfach den vorhandenen Vertrag ändern?
2. Was hat das Sonderkündigungsrecht für eine Bedeutung?
Man kann doch ein Girokonto jederzeit kündigen.

Danke für Antworten und viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Zitat (von xb):
1. Darf die Bank einfach den vorhandenen Vertrag ändern?
Nein, die Ändern nicht den Vertrag sondern nur die Gebühren dafür. Du kannst diesen Änderungen widersprechen, dann läuft dein Vertrag zu den alten Konditionen weiter. Wahrscheinlich wird deine Bank dir dann allerdings kündigen.

-- Editiert von -Laie- am 16.09.2020 10:58

Signatur:

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#2
 Von 
xb
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du kannst diesen Änderungen widersprechen, dann läuft dein Vertrag zu den alten Konditionen weiter.

Wie könnte ich da widersprechen? Reicht da eine e-mail?

Zitat (von -Laie-):
Wahrscheinlich wird deine Bank dir dann allerdings kündigen.

Wie lange läuft das Konto nach einer eventuellen Kündigung noch weiter?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von xb):
Reicht da eine e-mail?

Das sololte sich durch lesen der Ändrungsankündigung erschließen, alternativ in die vertraglichen Vereinbarungen schauen.



Zitat (von xb):
Wie lange läuft das Konto nach einer eventuellen Kündigung noch weiter?

Das dürfte sich durch lesen der vertraglichen Vereinbarungen erschließen.



Zitat (von xb):
1. Darf die Bank einfach den vorhandenen Vertrag ändern?

Im bestimmten Rahmen (z.B. Preisnapassungen), ja



Zitat (von xb):
2. Was hat das Sonderkündigungsrecht für eine Bedeutung?

In der Regel erleichtete Kündigung (z.B. verkürzte Kündigungsfristen)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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