Kontopfändung bei Sparkasse - einige Fragen

24. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Wicky1983
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung bei Sparkasse - einige Fragen

Guten Abend.

Auf meinem Konto liegt eine Pfändung vor. Ich bin zu meiner Sparkasse gegangen und wollte es in ein P- Konto umwandeln lassen. Dafür sollte ich dann eine Bescheinigung ausfüllen lassen, da ich 2 Kinder habe und Pflegegeld für 1 Kind kriege, damit sich der Freibetrag erhöht.

Ich war bei der Familienkasse, die mir entsprechendes Formular dann zusenden wollte. Heute (1,5 Wochen später) kam der Brief. Dieser war jedoch nur eine Bescheinigung darüber was ich an Kindergeld kriege. Als ich dann dort anrief wurde mir gesagt dass die Sparkasse das so akzeptieren müsse.

Ich also dahin... und NEIN! Sie akzeptieren das Schreiben NICHT.

Nun ging es weiter: Die Beraterin wandelte mein Konto nicht um, sondern drückte mit ein ganz neues Konto aufs Auge. Das müsse so sein. Weiter habe ich auf meinem normalen Konto einen Dispo. Nun ist in der Zeit noch Kindergeld auf dieses Konto eingegangen. Laut der Beraterin ist das jetzt Pech - das Geld ist weg. Nun haben wir kurz vor Monatsende, sprich: Das Pflegegeld und meine EU- Rente werden wohl auf das normale Konto eingehen. Als ich fragte was denn dann mit dem Geld wäre meinte sie dass das dann auch weg wäre.

Nun meine Frage: Ist das so rechtens?

Danke an jeden der sich den Fall komplett durchgelesen hat.

Lieber Gruß

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Wicky1983):
Nun ging es weiter: Die Beraterin wandelte mein Konto nicht um, sondern drückte mit ein ganz neues Konto aufs Auge. Das müsse so sein.

Das neue Konto widerrufen bzw. Vertrag wegen Täuschung anfechten.
Mitteilen das man kein neues Konto wollte, sondern das Konto xy in ein P-Konto umgewandelt werden solllte. Und das man diese Umwandlung nun unverzüglich vornehmen solle, anderenfalls man sich auf Kosten der Bank anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe bedienen würde.
Schriftlich, mit Zugangsnachweis.



Zitat (von Wicky1983):
Ich war bei der Familienkasse,

Nach meinem Wissen geht man dafür zum Amtsgericht und holt sich von dort einen entsprechenden Beschluss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ergänzung: Setze der Sparkasse eine kurze Frist, das zu regeln, gebe es direkt morgen mit einem Zeugen beim Sparkassenfilial-Leiter ab und lass dir den Erhalt per Unterschrift bestätigen und am besten auch das Wort "einstweilige Verfügung" in den Mund nehmen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Wer eh kein Geld holt sich eine Beratungsschein und geht zum Anwalt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich vermute, die Sparkasse wird argumentieren, dass man überhaupt kein P-Konto beantragt hätte.
Letztendlich wird die Sparkasse mit dieser Argumentation gewinnen, da der Kunde niemals einen Antrag abgegeben hätte.

Man hat sich abwimmeln lassen -> Dumm gelaufen!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen