Guten Abend.
Auf meinem Konto liegt eine Pfändung vor. Ich bin zu meiner Sparkasse gegangen und wollte es in ein P- Konto umwandeln lassen. Dafür sollte ich dann eine Bescheinigung ausfüllen lassen, da ich 2 Kinder habe und Pflegegeld für 1 Kind kriege, damit sich der Freibetrag erhöht.
Ich war bei der Familienkasse, die mir entsprechendes Formular dann zusenden wollte. Heute (1,5 Wochen später) kam der Brief. Dieser war jedoch nur eine Bescheinigung darüber was ich an Kindergeld kriege. Als ich dann dort anrief wurde mir gesagt dass die Sparkasse das so akzeptieren müsse.
Ich also dahin... und NEIN! Sie akzeptieren das Schreiben NICHT.
Nun ging es weiter: Die Beraterin wandelte mein Konto nicht um, sondern drückte mit ein ganz neues Konto aufs Auge. Das müsse so sein. Weiter habe ich auf meinem normalen Konto einen Dispo. Nun ist in der Zeit noch Kindergeld auf dieses Konto eingegangen. Laut der Beraterin ist das jetzt Pech - das Geld ist weg. Nun haben wir kurz vor Monatsende, sprich: Das Pflegegeld und meine EU- Rente werden wohl auf das normale Konto eingehen. Als ich fragte was denn dann mit dem Geld wäre meinte sie dass das dann auch weg wäre.
Nun meine Frage: Ist das so rechtens?
Danke an jeden der sich den Fall komplett durchgelesen hat.
Lieber Gruß
Kontopfändung bei Sparkasse - einige Fragen
24. Juli 2019
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Frage vom 24. Juli 2019 | 23:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontopfändung bei Sparkasse - einige Fragen
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#1
Antwort vom 25. Juli 2019 | 00:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120063 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatNun ging es weiter: Die Beraterin wandelte mein Konto nicht um, sondern drückte mit ein ganz neues Konto aufs Auge. Das müsse so sein. :
Das neue Konto widerrufen bzw. Vertrag wegen Täuschung anfechten.
Mitteilen das man kein neues Konto wollte, sondern das Konto xy in ein P-Konto umgewandelt werden solllte. Und das man diese Umwandlung nun unverzüglich vornehmen solle, anderenfalls man sich auf Kosten der Bank anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe bedienen würde.
Schriftlich, mit Zugangsnachweis.
ZitatIch war bei der Familienkasse, :
Nach meinem Wissen geht man dafür zum Amtsgericht und holt sich von dort einen entsprechenden Beschluss.
#2
Antwort vom 25. Juli 2019 | 18:24
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Ergänzung: Setze der Sparkasse eine kurze Frist, das zu regeln, gebe es direkt morgen mit einem Zeugen beim Sparkassenfilial-Leiter ab und lass dir den Erhalt per Unterschrift bestätigen und am besten auch das Wort "einstweilige Verfügung" in den Mund nehmen.
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#3
Antwort vom 26. Juli 2019 | 10:27
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 154x hilfreich)
Wer eh kein Geld holt sich eine Beratungsschein und geht zum Anwalt
#4
Antwort vom 26. Juli 2019 | 15:17
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Ich vermute, die Sparkasse wird argumentieren, dass man überhaupt kein P-Konto beantragt hätte.
Letztendlich wird die Sparkasse mit dieser Argumentation gewinnen, da der Kunde niemals einen Antrag abgegeben hätte.
Man hat sich abwimmeln lassen -> Dumm gelaufen!
Und jetzt?
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