Kontopfändung bezahlt

27. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 8x hilfreich)
Kontopfändung bezahlt

Meiner jüngeren Cousine wurde von einer Behörde das Konto gepfändet gesperrt. Sie hat ein Knöllchen nicht bezahlt. Sie hat mir der Behörde eine Direktzahlung vereinbart auf deren Konto und wurde via Echtzeit-Überweisung vom Konto der Mutter bezahlt. Die Behörde nimmt die Pfändung zurück. Muss sie das Konto trotzdem in ein P-Konto umwandeln? Der Pfändungsbetrag ist 220 Euro. Es ist ihre erste Pfändung. Ansonsten ist sie schuldenfrei. Sie arbeitet als Altenpflegerin.


Ist wegen einer einmaligen Pfändung eines geringen Betrags der auch direkt verdient wird ein P-Konto generell von Nöten?

Die Post ging an ihre alte Adresse und unbekannt verzogen zurück, sie ist vor 5 Monaten in eine andere Stadt umgezogen, kein Nachsendeantrag.


Ich danke Euch und wünsche Euch einen schönen Wochenanfang.

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Ich danke von Herzen Mepeisen, DStein, Albarion, Harry von Sell und Anami für ihre mega tolle Hilfe




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12702 Beiträge, 4589x hilfreich)

Die Schilderung ist zwar etwas *wirr*, aber zumindest schon mal soviel, es ist KEIN P-Konto notwendig.

*Wenn es eine Direktzahlung Deiner Cousine gab, gab es keine Pfändung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38883 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Maline):
wurde von einer Behörde das Konto gepfändet gesperrt.
Gepfändet UND gesperrt?
Zitat (von Maline):
Die Behörde nimmt die Pfändung zurück.
Ok.
Zitat (von Maline):
Muss sie das Konto trotzdem in ein P-Konto umwandeln?
Nein, das MUSS sie nicht.
Zitat (von Maline):
Ist wegen einer einmaligen Pfändung eines geringen Betrags der auch direkt verdient wird ein P-Konto generell von Nöten?
Nein.
Zitat (von Maline):
Die Post ging an ihre alte Adresse und unbekannt verzogen zurück, sie ist vor 5 Monaten in eine andere Stadt umgezogen, kein Nachsendeantrag.
Egal.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
Das Konto war bereits gepfändet vorigen Mittwoch. Sie hat dann die Behörde angerufen und gefragt, ob sie direkt an diese via Echtzeit-Überweisung den geforderten Betrag anweisen darf. Die Behörde hat zugestimmt und die Pfändung zurück genommen, da der Betrag bei ihr einging und der Grund der Pfändung entfallen ist. Gesperrt in dem Sinne, dass 2 Lastschriften nicht ausgeführt wurden und die nichts abheben konnte. Die Band teilte ihr mit am Schalter sie muss auch bei dem geringen Betrag umwandeln und dass sie nur dann an ihr Geld kommt, wenn sie es in ein P-Konto umwandelt, anders sei nichts mehr möglich.
Sie sagte, dass sie den Betrag komplett an selben Tag zahlt und dann die Pfändung vom Tisch ist und wegen dem einen Mal sie kein P-Konto anlegen mag. Der Bankberater sagte darauf, das geht nicht, sie muss umwandeln.

Pfändung wurde bereits aufgehoben.
Sie hat tatsächlich keine Schulden bisher, nicht mal Kredite oder Ratenkäufe. Haus und Auto sind bezahlt und nicht finanziert.
Sie ist bei der Bank seit 34 Jahren und noch niemals irgendwie in der Bredouille gewesen. Sie war verunsichert wegen dem "Muss".
Behörde war supernett und kulant.

Ich soll Euch allen auch danken und die ist happy, dass es Euch gibt und Ihr so schnell und informativ Antwort gebt.
Ihr seid eben Klasse .

-- Editiert von User am 27. Oktober 2025 22:44

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