Kontosperre durch Pfändung des Ehemannes

5. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Feanix1710
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Kontosperre durch Pfändung des Ehemannes

Guten Abend,

Ich habe aufgrund meiner Privatinsolvenz ein P-Konto auf das regelmäßig Lohn überwiesen wurde. Bisher habe ich keine Pfändungen auf meinem Konto, da die Abgabe an den Insolvenzverwalter direkt vom Lohn abgezogen wird. Nun gibt die Bank allerdings mein Geld nicht frei mit der Begründung dass auf dem Konto meines Mannes eine Pfändung liegt. Ich habe mit dieser Pfändung nichts zu tun und stehe auch nicht im Pfändungsbescheid. Wie kann das sein? Ist das alles richtig so?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Feanix1710):
Ich habe mit dieser Pfändung nichts zu tun und stehe auch nicht im Pfändungsbescheid. Wie kann das sein?

Sollte man mal die Bank fragen.



Zitat (von Feanix1710):
Ist das alles richtig so?

Sieht nicht so aus.


Ich würde gleich folgendes schrieben:
Sie haben mein Konto rechtswidrig gesperrt.
Die Begründung dass auf dem Konto meines Mannes eine Pfändung liegt, ist nicht nachvollziehbar.
Ich habe mit dieser Pfändung nichts zu tun und stehe auch nicht im Pfändungsbescheid.

Es mag ihnen entgangen sein, aber die Sache mit der Sippenhaft ist seit einigen Jahrzehnten abgeschafft worden.

Sie werden die rechtswidrige Sperre unverzüglich aufheben oder ein detaillierte, nachvollziehbare Begründung darlegen weshalb die Sperre rechtmäßig sein soll.

Sollte bis zum 08.08.2018 keine Reaktion vorliegen, werde ich ohne weitere Kommunikation auf Ihre Kosten einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Klärung beauftragen. Desweiteren wird mein Anwalt die BaFin einschalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vorab: Dein Mann ist weder als Kontoinhaber (Gemeinschaftskonto) noch als Bevollmächtigter eingetragen auf deinem Konto? Zwar unwahrscheinlich, sonst gäbe es schon vorher Probleme, das als P-Konto zu führen, aber ich würde dennoch noch einmal kurz überlegen.

Zitat:
Sollte bis zum 08.08.2018 keine Reaktion vorliegen, werde ich ohne weitere Kommunikation auf Ihre Kosten einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Klärung beauftragen. Desweiteren wird mein Anwalt die BaFin einschalten.

Ich würde noch eine Spur härter sein. Das ganze scheint mir eine Nötigung zu sein. Also ich würde das Wort "Nötigung" und "Strafanzeige" durchaus mit in den Mund nehmen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Feanix1710
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Mein Mann ist nicht als Kontoinhaber hinterlegt und hat auch sonst keine Vollmachten. Habe heute erneut mit der Sparkasse gesprochen und noch immer wird das Konto nicht freigegeben. Eine Begründung kann mir bisher keiner der Kundenberater liefern.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Nun, dann könnte man mal irgendwann das Schreiben fertig machen (gerichtfesten Zustellnachweis nicht vergessen).


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn man schon reden will, dann verlangt man den Filialleiter zu sprechen. Kann der keinen Grund nennen, den Regionaldirektor. Kann der keinen Grund nennen, dessen Chef usw.

Oder man geht wie von Harry empfohlen dazu über, eine schriftliche nachweisbare Frist zu setzen und geht dann direkt nächsten Montag schnurstracks zu einem Anwalt, der Zeit hat, direkt an selbigem Tag eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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