Korrektur Grundschuld bei Anschlußfinanzierung ?

1. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Th_M
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Korrektur Grundschuld bei Anschlußfinanzierung ?

Viele Grüße,

unsere Hypothekenfinanzierung läuft demnächst nach 10 Jahren ab, die Anschlußfinanzierung übernimmt eine andere Bank. Alle Konditionen sind per Forwarddarlehen bereits in Sack und Tüten.
Für uns stellt sich die Frage, ob es ratsam ist, die Grundschuld mit der bereits erfolgten Tilgung korrigieren zu lassen und neu einzutragen.

Wie ist dabei die Reihenfolge, muss die alte Bank zustimmen oder müssten wir das mit der neuen Bank klären. Uns ist der Ablauf nicht ganz klar. Vielleicht kann jemand helfen, Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Normalerweise wird die bestehende Grundschuld von der jetzt finanzierenden Bank an die Bank abgetreten, die die Neufinanzierung durchführt. Die Abtretung wird in das Grundbuch eingetragen. Die neue Bank klärt das alles ab, benötigt von euch jedoch eine Vollmacht dafür. Kann es sein, dass ihr im Rahmen der Anschlussfinanzierung so eine Vollmacht bereits unterschrieben habt?

Eine Reduzierung der Grundschuld in diesem Zusammenhang ist unüblich, aber möglich.

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-- Editiert am 01.12.2009 17:01

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#2
 Von 
Th_M
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, was wir genau unterschrieben haben, müsste ich heraussuchen.
Uns geht es in erster Linie um eine Absicherung vor diesen sagenumwobenen Kreditverkäufen, da wir diesbezüglich keine Ausschlußklausel im Vertrag haben , wollen wir zumindest die Schuldsumme in Schach halten, da wir schon jede Menge getilgt haben.
Zum Zeitpunkt unseres neuen Kreditvertrages war uns von Kreditverkäufen leider noch nichts bekannt und wir hätten natürlich eine Bank mit Ausschlußklausel genommen. Eine Rückabwicklung des jetzigen Vertrages dürfte kaum machbar sein.

Grüße

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