Kosten SEPA Lastschrift

19. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
rhbabe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)
Kosten SEPA Lastschrift

Hallo,

ich hab mal euine grundsätzliche Frage:
wenn mein Vermieter von meinem Konto die Miete mit SEPA Lastschriftverfahren abbucht, wer trägt dann die Gebühren?
Muss ich die tragen oder der Vermieter.
Vertraglich ist nur vereinbart das der Vermieter die Meite einziehen darf.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Üblicherweise wird bei einer Lastschrift von deinem Konto die tatsächliche Hauptforderung abgebucht und etwaige Gebühren trägt der Gläubiger. Diese werden auch üblicherweise am Ende eines Monats von der Bank abgerechnet. Genauso ist es andersherum bei Überweisungen, wo du beispielsweise wegen Mobile-TAN pro Überweisung XX Cent bezahlst. Da kannst du das auch nicht einfach vom Rechnungsbetrag abziehen.

Im Grunde genommen ist Papier aber geduldig. Will heißen: Wenn im Vertrag steht, dass du die Kosten für die Lastschrift zu tragen hast, dann ist das erst mal so vereinbart und dann kannst du dagegen nichts tun.

Bei Wohnraummiete könnte das zudem als Teil allgemeiner Betriebskosten umgelegt werden (oder auch nicht). Da könnte man mal im Mietrechtsforum nachfragen. Denn da gibt es ja immer Besonderheiten, was ein Vermieter umlegen darf und was nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Sowohl Vermieter als auch Mieter tragen die eigenen Gebühren selbst. Wenn der Mieter ein Konto mit pauschalen Gebühren hat, dann fallen für ihn keine zusätzliche Gebühren an.

Zitat:
Bei Wohnraummiete könnte das zudem als Teil allgemeiner Betriebskosten umgelegt werden


Das geht nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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