Kredit bei Bank verjährt?

15. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Frau Huhn
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Kredit bei Bank verjährt?

Hallo,

ich hoffe mir kann hier etwas licht ins dunkel gebracht werden. habe mich schon durchs internet gelesen, aber einen konkreten fall wie meinen nirgends gefunden.

ich habe ca. im jahre 1999 einen dispokredit und ein mietkautionsdarlehen aufgenommen. da ich von anderer seite im jahre 2002 einen gerichtlichen mahnbescheid zugestellt bekommen habe, habe ich eine eidesstattliche erklärung abgegeben (auch im jahre 2002). habe dies der bank bekannt gegeben und bin kurz darauf ins ausland gezogen. habe das mietkautionsdarlehen jedoch nicht aufgelöst, da ich meine wohnung untervermietet hatte. seit 2006 bin ich wieder in deutschland.

seit 2002 habe ich von der bank nichts mehr gehört. ich kann mich auch nicht erinnern, ob die bank einen titel gegen mich hat, glaube aber eher nicht - zumindest habe ich keinerlei unterlagen darüber gefunden.

ich würde jetzt gerne ausziehen und das mietkautionskonto kündigen, habe jedoch angst, damit schlafende hunde zu wecken.

habe gelesen, dass sowas im normalfall nach drei jahren verjährt.
konnte auch noch was von 10 jahren "hemmungszeit" lesen, bin aber nicht sonderlich schlau daraus geworden.

ist es möglich, dass das verjährt ist? und wie bekomme ich raus, ob die bank einen titel gegen mich hat?

vielen dank für die antworten im voraus



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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

was soll da verjährt sein? Du hast ein ungekündigtes Darlehen bei der Bank - was war zur Tilgung/Zinsen vereinbart? Bist Du Deinen Verpflichtungen nachgekommen?



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#2
 Von 
Frau Huhn
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

es wurde überhaupt nichts vereinbart. wie gesagt, ich habe 2002 bei der gerichtsvollzieherin eine eidesstattliche versicherung abgegeben, diese an die bank weitergeleitet und somit konnte mir sowieso 4 jahre nichts gepfändet werden. die bank hat mich seitdem nie wieder kontaktiert und das ganze ist jetzt schon 11 jahre her!

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

was war 1999 bzgl. Dispo und Kautionskredit vereinbart? Hat die Bank das Darlehen gekündigt, weil Du es nicht bedient hast?

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#4
 Von 
Frau Huhn
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich von der bank nicht einmal jahresabrechnungen, kontoauszüge oder sonstiges bekomme! also wirklich, rein GARNICHTS! seit 2002 absolutes stillschweigen.


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#5
 Von 
Frau Huhn
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

ich weiss nicht ob irgendwas gekündigt wurde. habe die versicherung von eides statt 2002 bei der bank abgegeben, bin ca. 2 monate später weggezogen und hab seitdem nichts mehr gehört!

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ein Dispo ist ja auf einem normalen Girokonto meist angelegt. Wenn die Kontoverbindung durch Kündigung - egal von welcher Seite - nicht beendet wurde, dann läuft das Konto weiterhin.

Das gleiche gilt auch für das Kautionsdarlehen. So lange ein Darlehen nicht gekündigt wurde, ist es auch nicht zur Rückzahlung fällig und kann mithin auch nicht verjähren.

Von daher würde ich derzeit einstweilen von noch bestehenden, nicht verjährten (evtl. aber auch noch nicht fälligen) Verbindlichkeiten ausgehen.

(Im Übrigen hat die eV rein gar nichts mit den Verträgen mit der Bank zu tun.)

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zunächst einmal verjähren Darlehen grundsätzlich erst nach 10 Jahren, nicht nach 3 Jahren.

Dem Rest schließe ich mich an. Wobei man aber schon auch die Frage stellen müsste, ob das nicht verwirkt ist. 11 Jahre keine Anstalten zu machen, es zu kündigen bei 0 € Einzahlungen, das dürfte auch den Kreditbedingungen und den normalen Gepflogenheiten widersprechen.

Ich würde aber wetten, dass das gekündigt wurde und dass beispielsweise via öffentlicher Zustellung ein TItel existiert.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#8
 Von 
Frau Huhn
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

dankeschön für die antworten!

jetzt weiss ich schon etwas mehr. aber wenn weder die bank, noch ich die kontoverbindung gekündigt haben, wie kann es dann sein, dass ich keinerlei kontoauszüge oder sonstiges erhalte?

ich bin ja damals als ich ins ausland (es war ja "nur" österreich) ging, nicht untergetaucht, d.h. ich habe bei meiner alten gemeinde meine neue adresse angegeben, und selbiges als ich wieder nach deutschland kam. somit ist es ja ein leichtes für die bank, mich ausfindig zu machen?!

habe damals auch die gerichtsvollzieherin gefragt, ob ich die bank von meinem umzug in kenntnis setzen soll, aber sie meinte, dass sich die schon melden werden. somit hab ich mich auch ruhig gehalten.

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#9
 Von 
Frau Huhn
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

wie kann ich rausfinden, ob ein titel existiert? und was heisst "verwirkt"?

-- Editiert Frau Huhn am 15.07.2013 18:15

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
wie kann ich rausfinden, ob ein titel existiert?

Zum Beispiel, indem man die Bank fragt. Etwas unsicherer wäre eine Schufa-Abfrage, denn Titel landen meist auch in der Schufa.

quote:
und was heisst "verwirkt"?

Es kann Konstellationen geben, wo der Anspruch auf eine Forderung verwirkt. Da muss es ein Zeitmoment geben und einen Umstand. Beispielsweise nach 7-8 Jahren und wenn du wieder neue Verträge mit der Bank abgeschlossen hattest. Oder wenn sie dir über Jahre an die neue Adresse Abrechnungen zum Mietkautionskonto geschickt haben aber nie mehr die Dispo-Schuld erwähnten. Dann bedeutet Verwirkung, dass du davon ausgehen durfest, dass dir die Schuld erlassen wurde.
Genauer kann das ein Anwalt durchleuchten. Verwirkung ist nicht einfach durchzubringen, denn da muss wie gesagt einiges zusammenkommen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
somit ist es ja ein leichtes für die bank, mich ausfindig zu machen?!

In den vertraglichen Vereinbarung ist meist festgehalten, das der Kunde über einen Adresswechsel zu informieren hat.

Ob die Bank zu einen Such-und-Find-Spielchen im Ausland verpflichtet wäre zweifelhaft.

Eventell hat man auch eine falsche Auskunft bei der Nachforschung verhalten, dann war für die Bank auch Schluss.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
habe damals auch die gerichtsvollzieherin gefragt, ob ich die bank von meinem umzug in kenntnis setzen soll, aber sie meinte, dass sich die schon melden werden. somit hab ich mich auch ruhig gehalten.
Also dieser Ratschlag war ziemlich sicher falsch, du musst natürlich (alle!) deine Vertragspartner über einen Wohnsitzwechsel informieren; noch dazu erst recht, wenn es ins Ausland ging.
Eine Vereinbarung (wie vorhin von Harry van Sell angemerkt) halte ich da sogar für entbehrlich.

Stefan

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