Kreditkarte falsches Datum, Urkundenfälschung? Kreditkarte mit 17 beantragt

30. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Vernnis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kreditkarte falsches Datum, Urkundenfälschung? Kreditkarte mit 17 beantragt

Hallo zusammen,
ich war 17 Jahre alt und wollte unbedingt eine Kreditkarte haben wegen ApplePay etc. Diese sollte 80€ im Jahr kosten, die hatte ich auch parat also habe ich diese beantragt und bei der Beantragung mich im Geburtsjahr ein Jahr älter gemacht damit das geht. Karte kam schonmal an, aber bei der Einrichtung wurde dann nach PostIDENT also Verifizierung gefragt. Konnte ich leider nicht machen, weil keine 18. Hab die Karte links liegen lassen und nicht mehr benutzt. Mittlerweile bin ich 18 und habe eine Email von einem Inkassobüro bekommen, dass noch eine Rechnung in Höhe von 120€ bei der Firma offen sei, wegen dem Jahresbeitrag und den Bearbeitungsgebühren.
Was kann ich jetzt machen, weil zu zahlen sehe ich nicht ein, da die Karte ja nicht vollwertig eingerichtet wurde. Denen sagen dass ich da noch 17 war, dann gibts aber vielleicht eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.

-- Editiert von User am 30. November 2022 19:05

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1035 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von Vernnis):
zu zahlen sehe ich nicht ein,

Tja: Du hast aber die Karte bestellt, sie wurde für dich gemacht und dir zugeschickt, damit du sie benutzen kannst.
Ob du sie benutzt oder nicht, ist dein Problem
Das ist genauso, als wenn du dir ne VVS Jahreskarte kaufst und nicht fährst! Zahlen musst du trotzdem.

Und dass du damals 17 warst, ist erst recht keine Entschuldigung. Zahle besser!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Du hast aber die Karte bestellt, sie wurde für dich gemacht und dir zugeschickt, damit du sie benutzen kannst.
Ob du sie benutzt oder nicht, ist dein Problem

Der Vertrag über die Kreditkarte ist unwirksam, weil er nach dem Vertragsabschluss mit dem Minderjährigen "schwebend unwirksam" war, und erst durch Einwilligung der Sorgeberechtigten überhaupt wirksam geworden wäre.

Insofern hat die Bank und auch das Inkassobüro überhaupt keine Ansprüche.

Daß die Kreditkarte durch Angabe einer falschen Altersangabe "erschwindelt" wurde, macht den Vertrag nicht wirksam, es fällt in das unternehmerische Risiko der Bank etc., sowas wirksam zu prüfen.

Prüfung war hier das Postidentverfahren. Das Postidentverfahren wurde nicht durchgeführt, die Volljährigkeit nicht bestätigt, also durfte die Bank nicht davon ausgehen, daß der Antragsteller schon volljährig ist.

Daß die Bank die Kreditkarte zu früh losgeschickt hat, nämlich nicht erst nach abgeschlossenem Postidentverfahren, geht ausschließlich zu Lasten der Bank, die hat ihre banalsten Sorgfaltspflichten verletzt und deshalb eben keinen wirksamen Vertrag.

"Urkundenfälschung" fällt wegen Fehlens einer Urkunde aus, die hier im Spiel ist. "Fälschung beweiserheblicher Daten" (§269 StGB) wird von verschiedenen Oberlandesgerichten bisher unterschiedlich beurteilt.
Die Chancen sind m.E. nicht schlecht, daß so ein Verfahren in einem Fall wie dem beschriebenen (wg. geringer Schuld und nach Jugendstrafrecht) eingestellt wird.
Es wurde ein Versuch unternommen, dann aber vom Versuch zurückgetreten, da das Postidentverfahren gar nicht mehr durchgeführt wurde.

§24 StGB
Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern.

Hier war nun kein weiteres Bemühen nötig, die fahrlässig von der Bank verfrüht übersandte Kreditkarte wurde nicht benutzt, und daß die Tat nicht vollendet werden konnte, lag daran, daß der 17jährige nicht weiter versucht hat, das Postidentverfahren durchzuführen oder sonst wie die Karte benutzen zu können.

Die 120€ sind mangels wirksamen Vertrages nicht eintreibbar, Schadensersatz für den Aufwand scheitert m.E. an dem fahrlässig leichtsinnigen Verhalten der Bank, die die Karte nie vor Abschluss der Identprüfung hätte verschicken dürfen. Und einer Strafanzeige kann der jetzt 18jährige m.E. ziemlich gelassen entgegensehen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Vernnis):
Denen sagen dass ich da noch 17 war, dann gibts aber vielleicht eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.


Urkundenfälschung liegt nicht vor, da nicht über den Aussteller getäuscht wurde. Wenn eine Anzeige kommt, dann würde ich eine Anzeige wegen Betrug erwarten. Aber auch der Straftatbestand des Betruges ist hier nicht unbedingt erfüllt.

1x Hilfreiche Antwort

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