Hallo Forum
vor 2 Wochen erfolgte ein Angriff auf meine Onlinebankkonto. Wie und was ist nicht nachvollziehbar, warscheinlich durch Phishing. Fakt ist das versucht wurde 1400 Euro von meinem Konto zu überweisen, was aber zum Glück im Sicherheitsnetzwerk der Bank hängenblieb. Tage später stellte sich heraus das mit meiner Visa Kreditkarte in einem weit entfernten Mediamarkt eingekauft (Online?) und Geld ausbezahlt wurde, Schaden 500 Euro. Karte wurde gesperrt und Anzeige erstattet. Heute kommt ein Schreiben (nicht von meiner Bank ) sondern von der Kreditkarten ausgebenden Stelle wo meine Ansprüche abgbewiesen werden. Weil angeblich das 3D-Secure-Verfahren verwendet worden ist. Dabei kenne ich mein 3D-Secure selbst nicht. Ich mußte erst einmal googeln was das eigentlich ist. Weil meine mitgelieferte PIN Nummer zu der Karte liegt hier noch ungeöffnet neben mir.
Was ist hier jetzt zu tun.
Liebe Grüße
-- Editiert von kasawumbu am 27.01.2022 02:39
Kreditkartenbetrug VISA Karte
Böse Bank?
Böse Bank?
ZitatWeil meine mitgelieferte PIN Nummer zu der Karte liegt hier noch ungeöffnet neben mir. :
Irrelevant.
ZitatWeil angeblich das 3D-Secure-Verfahren verwendet worden ist. :
Dann möge die Kreditkarten ausgebende Stelle diese unsubstantiiere Behauptung doch mal entsprechend beweisen.
Also wenn die Geschichte nicht gerade eine Räuberpistole ist, dann hat der TE ein gewaltiges IT-Security-Problem.
Beim 3D-Secure-Verfahren mit Kreditkarten muss man sich meines Wissens bei der Bank einloggen (mit Nutzetname, PIN und zweitem Faktor) und dort die Zahlung zusätzlich authorisieren.
Also entweder wurden nach dem Angriff auf das Onlinebankkonto die Zugangsdaten nicht geändert (Analogie: Ein Dieb hat sich mit dem Schlüssel unter der Fußmatte Zugang zur Wohnung verschafft) oder aber die geänderten Zugangsdaten sind erneut abgeflossen, weil man es versäumt hatte die Lücke über die die alten Daten abgeflossen sind zu schließen (Analogie: Nachdem sich der Dieb mit dem Schlüssel unter der Fußmatte Zugang zur Wohnung verschafft hatte, tauschte man das Schloß und legte den neuen Schlüssel wieder unter die Fußmatte).
Mit der Karten-PIN hat das erstmal nichts zu tun.
Wichtig ist als allererstes, dass die Zugangsdaten sicher geändert werden. Da muss zwingend von einem garantiert unkompromittierten Gerät erfolgen und die neuen Zugangsdaten dürfen unter keinen Umständen auf einem auch nur vielleicht kompromittierten Gerät verwendet werden.
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Wenn mit 3D-Secure eingekauft wurde, handelt es sich um einen Onlinekauf.
Die PIN-Nummer der Karte braucht man dafür nicht, wohl aber die Zugangsdaten für den Online-Zugang des Kreditkartenherausgebers und den zweiten Faktor der 2-Faktorauthorisierung (meist SMS aufs Handy).
D.h. mit ziemlicher Sicherheit haben die Onlinebetrüger vollen Zugriff auf Ihr Handy weil es Ihnen gelingen konnte, den zweiten Faktor der 2-Faktorauthorisierung abzugreifen.
Das ist ein Textbausteinkasten-Standard Brief von der Bank.
Das wird immer dann rausgeschickt, um Kunden abzuwimmeln. Chargebacks kosten der Bank i.d.R. viel Zeit.
Ich würde nunmehr die Bank noch einmal schriftlich und nachweisbar auffordern, die Nutzung des 3D-Secure Systems entsprechend mit Belegen nachzuweisen. Das wird die Bank nicht tun, ggf. wird die Bank hier nachgeben.
Falls die Bank nicht nachgibt -> Ombudsmann einschalten!
Falls die Bank bzw. das Kreditkarteninstitut den Nachweis allerdings liefert ...ZitatIch würde nunmehr die Bank noch einmal schriftlich und nachweisbar auffordern, die Nutzung des 3D-Secure Systems entsprechend mit Belegen nachzuweisen :
Zitat:Falls die Bank bzw. das Kreditkarteninstitut den Nachweis allerdings liefert ...
Dazu müsste die kartenausgebende Bank Interna zu sich und der Händlerbank rausgeben.
Zitat:Beim 3D-Secure-Verfahren mit Kreditkarten muss man sich meines Wissens bei der Bank einloggen (mit Nutzetname, PIN und zweitem Faktor) und dort die Zahlung zusätzlich authorisieren.
Das ist so nicht ganz richtig.
Komplizierte Algorithmen entscheiden, welche Sicherheitsfeatures bei einer Online-Zahlung aktiviert werden.
Nicht jede Online-Zahlung erfordert diese zusätzliche technische Autorisierung.
Es kann vermutet werden, dass eben diesen Sicherheitsfeature für die konkrete Zahlung der EUR 500 nicht angewandt wurde.
Die kartenausgebende Bank wird hier nur sehr ungern die Hosen runterlassen. Es ist auch fraglich, ob die kartenausgebende Bank überhaupt Zugriff alle Details hat. Diese liegen ggf. auch bei der Händlerbank.
Die Banken scheuen da auch die Prüfung durch ordentliche Gerichte, insb. bei dem 3D-Secure Verfahren.
Das ist auch der Grund, warum es gerade bei Chargebacks sinnvoll ist, dass der Karteninhaber Druck auf die kartenausgebende Bank ausübt. Dann weiss die Bank: "der Kunde lässt sich nicht veralbern."
-- Editiert von vundaal76 am 27.01.2022 14:18
Zitat:Nicht jede Online-Zahlung erfordert diese zusätzliche technische Autorisierung.
Stimmt.
Aber eine 500€-Zahlung bei einem Onlineshop, bei dem die Kreditkarte vorher nicht eingesetzt wurde, wird bei keiner inländischen Bank ohne zusätzliche Autorisierung abgewickelt.
Zitat:Aber eine 500€-Zahlung bei einem Onlineshop, bei dem die Kreditkarte vorher nicht eingesetzt wurde, wird bei keiner inländischen Bank ohne zusätzliche Autorisierung abgewickelt.
Vielleicht waren das auch mehrere kleinere Transaktionen. Die Betrüger werden ggf. wissen, wo man 3D-Secure austrickst.
Wenn die Betrüger ein Mediamarkt-Kundenaccount (welches ein exzellentes Zahlungsprofil aufweist) gekappert hatten, dann springt bei einer neuen Kreditkarte das Sicherheitssystem ggf. nicht an.
Zitat:Tage später stellte sich heraus das mit meiner Visa Kreditkarte in einem weit entfernten Mediamarkt eingekauft (Online?) und Geld ausbezahlt wurde, Schaden 500 Euro.
Da müsste man jetzt wissen, woher diese Information "weit entfernter Mediamarkt" kommen und was das genau bedeutet (also eine konkrete Mediamarkt Filiale oder ....).
-- Editiert von vundaal76 am 27.01.2022 18:00
Nein, nicht irrelevant! Wenn der Code nachweislich noch gar nicht verfügbar ist, dann ist die Bank in Erklärungsnöten.ZitatIrrelevant. :
Um Geld ausgezahlt zu bekommen ist die PIN nötig und hier wurden ja 500€ ausgezahlt.
ZitatNein, nicht irrelevant! :
Doch, ist irrelevant.
Dazu müsste man dann mal den Sachverhalt verstehen, sich mit der Technik beschäftigen und diese verstehen.
Zitat:Um Geld ausgezahlt zu bekommen ist die PIN nötig und hier wurden ja 500€ ausgezahlt.
3D-Secure und PIN sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.
PIN sichert sog. POS (Point of Sale) Zahlungen ab. 3D-Secure ist für Online-Zahlungen relevant.
Zitat3D-Secure ist für Online-Zahlungen relevant. :
Kann aber auch am POS eingesetzt werden.
Stimmt. Nur wie bekommt man dann bei Mediamarkt Geld?ZitatKann aber auch am POS eingesetzt werden. :
ZitatTage später stellte sich heraus das mit meiner Visa Kreditkarte in einem weit entfernten Mediamarkt eingekauft (Online?) und Geld ausbezahlt wurde :
Zitat:Tage später stellte sich heraus das mit meiner Visa Kreditkarte in einem weit entfernten Mediamarkt eingekauft (Online?) und Geld ausbezahlt wurde
Dieser Satz wirft sicherlich eine Menge von Fragen auf.
ZitatNur wie bekommt man dann bei Mediamarkt Geld? :
So wie überall, die Person an der Kasse übergibt es.
ZitatNur wie bekommt man dann bei Mediamarkt Geld? :
So wie überall, die Person an der Kasse übergibt es.
Also in der Regel gibt es bei Kreditkartenzahlungen an der Kasse kein Cash, zumindest nicht in Deutschland. Bei Girocard mag das anders sein.
Mediamarkt gibt an der Kasse kein Geld auf eine Kreditkarte heraus. Und selbst bei einer Rückgabe eines Artikels erfolgt eine Gutschrift durch Mediamarkt immer auf das genutzte Zahlungsmittel. Bei einer Kreditkarte also niemals in Bar.ZitatSo wie überall, die Person an der Kasse übergibt es. :
ZitatMediamarkt gibt an der Kasse kein Geld auf eine Kreditkarte heraus. :
Stimmt wohl bei echten Kreditkarten, aber es gibt ja immer noch die Kreditkarte 4. Klasse, die Debit-Kreditkarte. Da weis ich nicht wie es da gehandhabt wird.
Aber nicht bei Barabhebungen an einer Kasse in einem Ladengeschäft. Egal mit welcher Karte, dazu wird immer die PIN verlangt. Und da diese noch original versiegelt zu sein scheint dürfte die Bank in Erklärungsnot kommen.ZitatKann aber auch am POS eingesetzt werden. :
Stimmt so pauschal auch nicht. Ich kenne einige Restaurants, bei denen ich auf die Summe 50 Euro draufschlage, bezahlt wird per Kreditkarte und die 50 Euro geben sie mir in bar.ZitatAber nicht bei Barabhebungen an einer Kasse in einem Ladengeschäft. Egal mit welcher Karte, dazu wird immer die PIN verlangt. :
Nur: Mediamarkt macht das garantiert nicht.
Zitat:Ich kenne einige Restaurants, bei denen ich auf die Summe 50 Euro draufschlage, bezahlt wird per Kreditkarte und die 50 Euro geben sie mir in bar.
Strange!
Aufgrund der Gebühren muss das Restaurant hier ordentlich rauflegen.
Das ist dann aber eine Spezialvereinbarung zwischen zwei guten Bekannten. Das hat nichts mit der Normalität zu tun.ZitatStimmt so pauschal auch nicht. Ich kenne einige Restaurants, bei denen ich auf die Summe 50 Euro draufschlage, bezahlt wird per Kreditkarte und die 50 Euro geben sie mir in bar. :
Na ja, Amex verlangt 1,5 %. Plus Transaktionskosten von 10 Cent. Also 85 Cent.ZitatAufgrund der Gebühren muss das Restaurant hier ordentlich rauflegen. :
Und das machen dann jeden Tag 20 Gäste..........
ZitatAber nicht bei Barabhebungen an einer Kasse in einem Ladengeschäft. Egal mit welcher Karte :
Aber sicher doch, da spricht ja auch weder technisch noch vertraglich nichts dagegen.
Technisch und vertraglich spricht nichts dagegen. Dennoch sichern sich eigentlich alle Anbieter so zusätzlich ab. Verpflichtend ist es nicht, gemacht wird es trotzdem.
Hallo Leute
Danke für die vielen Antworten. Auf die erste Ablehnung habe ich Wiederspruch eingelegt, was aber keinen Interressiert. Hie mal die Antwort auf meinen Wiederspruch.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ihre Kreditkarte wurde zu einem Zahlungsvorgang im Internet eingesetzt, indem gegenüber dem Vertragsunternehmen (Händler) die geforderten Kartendaten an• gegeben wurden. Zusätzlich wurde eine Authentifizierung mit dem 3D Secure• Verfahren "Verified by Visa" vorgenommen. Zu diesem Zweck wurde je Zahlungs• vorgang ein sog. Sicherheitscode in Ihrem Internet-Banking generiert, der unter Eingabe einer gültigen TAN abgerufen werden konnte. Dieser Sicherheitscode wurde im Rahmen des Zahlungsvorgangs im Internet auf der Bestätigungsseite eingegeben. Somit wurden Sie gemäß Nr. 2 Abs. 5 der Sonderbedingungen für das
3D Secure-Verfahren authentifiziert.
Daher dürfen wir, wie gesagt, davon ausgehen, dass die Transaktion von Ihnen gemäß < Nr. 3 Abs. 1 und 2 der Bedingungen für die Mastercard und Visa Card (Kreditkarte) autorisiert wurde und Ihnen somit kein Erstattungsanspruch zusteht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir daher an unserer Entscheidung fest•
halten und den von Ihnen reklamierten Betrag nicht erstatten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre kartenausgebende Bank.
Ich habe nun ein Schreiben an die Bank geschickt mit einer 14 Tägigen Frist zu Erstattung des Betrages, wenn nichts kommt muß ich halt zum Anwalt.
PS: Da ich die Zahlung nicht vorgenommen habe steht für mich fest das das ganze Visagedöns mit ihrem Secure 3D Verfahren nicht sicher ist, da es doch zu umgehen ist.
Viele Grüße
-- Editiert von kasawumbu am 04.02.2022 18:41
Ja, und da ist wieder der nächste Bausteintext-Brief, aber keine Nachweise.
Es sieht gut aus.
Und wo ist nun das Bargeld hergekommen?ZitatIhre Kreditkarte wurde zu einem Zahlungsvorgang im Internet eingesetzt, :
ZitatTage später stellte sich heraus das mit meiner Visa Kreditkarte in einem weit entfernten Mediamarkt eingekauft (Online?) und Geld ausbezahlt wurde :
Und jetzt?
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