Kreditkündigung/Verjährungen

5. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Siggi0305
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Kreditkündigung/Verjährungen

Guten Tag,
habe hier eine recht kuriose Geschichte. Vor ca 10 Jahren habe einen Privatkredit aufgenommen. Nach eine Zeit habe ich mein Job verloren und somit könnte den nich so wie vereinbart bedienen. Darauf hin würde der mir gekündigt mit eine Aufforderung den gesamten Betrag sofort zurück zu bezahlen was ich natürlich nicht konnte. Darauf hin habe ich telefonisch gebeten mir die Möglichkeit zu geben den Betrag erneut in kleineren Rate zurück zu bezahlen. Seit dem Zeitpunkt habe ich über 7 Jahre nichts davon gehört. Habe weder Post noch Anrufe diesbezüglich erhalten. Bis Gestren. Da hat sich ein Inkasso Büro schriftlich gemeldet mit einem Vergleich Angebot... Es war ein ganz lapidarer Brief, kein Anschreiben und nichts förmliches... Ist den eigentlich die Forderung nich bereits verjährt?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Siggi0305):
Vor ca 10 Jahren habe einen Privatkredit aufgenommen.


Zitat (von Siggi0305):
Darauf hin würde der mir gekündigt mit eine Aufforderung den gesamten Betrag sofort zurück zu bezahlen



Wann war das genau und wie ist dies genau beweisbar?



Zitat (von Siggi0305):
Darauf hin habe ich telefonisch gebeten mir die Möglichkeit zu geben den Betrag erneut in kleineren Rate zurück zu bezahlen.



Und? Wurde weiter bezahlt?


Zitat (von Siggi0305):
Da hat sich ein Inkasso Büro schriftlich gemeldet mit einem Vergleich Angebot...



Zitat (von Siggi0305):
Ist den eigentlich die Forderung nich bereits verjährt?



Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Entscheidend dafür ist die Fälligkeit des Anspruchs. (Kündigung)

Wenn dir der Kredit z.B. 2007 gekündigt wurde, wäre die Forderung am 31.12.2010 verjährt. (Maximal 2011)



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Siggi0305
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Charly,
erstmal danke für die schnelle Antwort.
1. Alle Unterlagen von damals habe ich leider nicht mehr. Bin zwischenzeitlich umgezogen und dabei sind manche Dinge verloren gegangen...
2. Nachdem der Kredit gekündigt worden war, wurden absolut keine Zahlungen getätigt da ich auf eine Antwort über die Höhe eigentlich bis heute noch warte. Also- nach der Kündigung - keine Zahlung getätigt.

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#3
 Von 
Siggi0305
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

X

-- Editiert von Siggi0305 am 05.11.2016 09:16

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Siggi0305
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Charly,
erstmal danke für die schnelle Antwort.
1. Alle Unterlagen von damals habe ich leider nicht mehr. Bin zwischenzeitlich umgezogen und dabei sind manche Dinge verloren gegangen...
2. Nachdem der Kredit gekündigt worden war, wurden absolut keine Zahlungen getätigt da ich auf eine Antwort über die Höhe eigentlich bis heute noch warte. Also- nach der Kündigung - keine Zahlung getätigt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39837x hilfreich)

[quote=§ 497 BGB ), dann tritt die normale Verjährung ein.



Zitat (von Siggi0305):
Da hat sich ein Inkasso Büro schriftlich gemeldet mit einem Vergleich Angebot

Sollte man mal ernsthaft drüber nachdenken.



Fordert das Inkasso im Namen der Bank oder in eigenem Namen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Siggi0305
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Inkasso fordert im Namen der Bank. Macht das einen Unterschied?

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Siggi0305):
Inkasso fordert im Namen der Bank. Macht das einen Unterschied?



Ja, sogar einen sehr großen.


Zitat (von Siggi0305):
Vor ca 10 Jahren habe einen Privatkredit aufgenommen




Dadurch bin ich fälschlicherweise nicht von einem Verbraucherdarlehen ausgegangen, sondern von
einem Kredit zwischen Privatpersonen.

Vergiss meine Antwort in Post 1, die ist falsch und siehe Post 5 von H.v.S..



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Siggi0305
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat:
Erst kommt die maximal 10jährige Hemmung der Verjährung (§ 497 BGB ), dann tritt die normale Verjährung ein.

Habe mir dies alles i BGB gelesen und bin noch verwirrter wie zuvor...
- Kredit von Privat zu Privat ist anders wie Bank zu Privat?
- wovon ist die Dauer der Hemmung abhängig ( max 10 Jahre)?
- wer entscheidet darüber?
Gruß. Siggi

-- Editiert von Siggi0305 am 06.11.2016 11:27

-- Editiert von Siggi0305 am 06.11.2016 11:29

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
- Kredit von Privat zu Privat ist anders wie Bank zu Privat?

Ja. Ein Verbraucherdarlehen liegt nämlich nur vor, wenn der Kreditgeber ein Unternehmen ist (Bank usw.)
Zitat:
- wovon ist die Dauer der Hemmung abhängig ( max 10 Jahre)?

Die Dauer ist von nichts abhängig. Es kommt auf die Frage an, ob man sich in Verzug befindet. Und damit ganz entscheidend darauf, wie genau das damals formuliert wurde, was da kam.
Wenn ausschließlich ein einziger Brief kam mit Kreditkündigung und Aufforderung, sofort zu bezahlen, danach aber nie eine Mahnung o.ä., dann könnte Charly Recht haben. Keine Hemmung und alles ist verjährt.
Wenn es damals auch eine Mahnung gab, dann gilt, was Harry schrieb.
Zitat:
- wer entscheidet darüber?

Im Streitfall ein Gericht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Siggi0305
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

@mepeisen
Damals war es so:
Wie ich bereits geschrieben habe, den Kredit könnte ich aus beruflichen Gründen nicht so wie abgeschlossen bedienen. Habe es der Bank mitgeteilt und die haben es mir geraten, da dem die Hände soweit gebunden waren bezüglich längere Laufzeit spricht kleinere Monatsrate den Kredit bis zur Kündigung nicht zu bezahlen denn erst danach könnte Mann über andere Konditionen verhandeln. Dem bin ich soweit gefolgt. Kündigung erfolgte 09.2009. Kürzdanach bekam ich ein Schreiben von dem Inkasso mit der Bitte dem Gesamtbetrag xxx sofort zu begleichen. Direkt nachdem ich es erhalten habe, habe mich telefonisch mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt mit der Bitte um Festsetzung monatlichen Raten. Am Telefon wurde mir gesagt, das ich demnächst entsprechende Unterlagen per Post bekomme und die ausgefüllt zurück schicken soll. Auf die warte ich bis heute. Seid dem habe ich weder ne Mahnung erhalten noch irgendeine Zahlung getätigt.
Gruß.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kürzdanach bekam ich ein Schreiben von dem Inkasso

Und das ist im Zweifel als Mahnung auszulegen und damit ziehen 10 Jahre Hemmung. Und damit gilt Harrys Aussage. Sorry.

Das einzige, was verjährt sein könnte sind die Zinsen zwischen Kreditkündigung und 31.12.2012.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Siggi0305
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für Eure Mühe!
Gruß.

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