Kündigung Kreditkartenkonto seitens der Bank

13. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Angsthase84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigung Kreditkartenkonto seitens der Bank

Hallo,

ich habe hier einen ziemlich komplizierten Fall, der mit Kopfzerbrechen bereitet! Ich versuche mal, es in Kurzform zu erläutern:
Mein Vater hat bei einer bekannten großen Bank ein Kreditkartenkonto mit offener Forderung. Er ist 88 Jahre alt und seit April 2015 im Pflegeheim, aufgrund eines vorangegangenen Schlaganfalls. Seitdem kann er nicht mehr richtig sprechen, schreiben und lesen geht auch nicht mehr.
Ich, als sein Sohn, leite nun alles und kümmere mich um seine Angelenheiten, eine im Vorfeld von meinem Vater unterschriebene Vollmacht liegt vor (nicht beglaubigt).
Nun zum Problem:
Mein Vater hat bei der Kreditkartenbank noch Schulden, da er, als er noch gesund war, eingekauft hatte. Es war eine Teilzahlung in monatlichen Raten des Saldos vereinbart. Nun, da mein Vater ja seit April im Pflegeheim ist, kann ich die Raten nicht mehr begleichen, da seine Rente voll auf das Pflegeheim drauf geht und ich habe kein Einkommen (Hartz4). Es wurden Ratenbeträge von der Hausbank meines Vaters abgebucht, die aber nicht eingelöst werden konnten, da ja kein Geld auf dem Konto ist (wegen Pflegeheim). Ich hatte dies der Kreditkartenbank mitgeteilt und habe denen eine Kopie des Pflegeheimvertrages und eine Kopie meines Hartz4-Bescheides, sowie eine Kopie der Vollmacht geschickt. Die Bank schrieb zurück, dass ich einen Betreuerausweis brauche, sonst können die nicht mit mir über die Finanzen meines Vaters reden. Dies war im Mai. Zwischenzeitlich hatte ich das ganze vergessen, da ich mit mir selbst gesundheitlich zu kämpfen hatte. Vor ca. 14 Tagen kam ein Brief per Post mit Absenderdatum vom 06.Juni 2015, der aufgrund des Poststreiks erst vor 2 Wochen ankam. Darin stand, dass die Lastschriften nicht eingelöst werden konnten und mein Vater den Salso überweisen solle.
Heute, am 13.07.15, kam ein Brief von der Kreditkartenbank, dass das Kreditkartenkonto mit soforttiger Wirkung gekündigt wurde und ich bis zum 23.07.15 den gesamten Salso überweisen soll!
Ich habe jeute dort angerufem und die Situation geschildert, dass Papa im Heim ist, ich die Unterlagen schon im Mai per Einschreiben eingereicht hatte und ich selbst auch kein Geld habe. Angeblich sei nichts angekommen! Die Bank beharrt weiter auf die Betreuung! Habe heute beim Amtsgericht angerufen wegen der Betreuung, dort teilte man mir mit, dass eine Betreuung 300 Euro im Jahr kostet! Geld, dass ich nicht aufbringen kann!
Meine Frage nun, was kann ich jetzt tun?
Die Kreditkartenbank will, falls die gesamte Forderung bis zum 23.07. nicht bezahlt ist, ein Inkasso einschalten! Ich kann nichts zahlen, habe ja Hartz4 und Papa ist ja im Pflegeheim!
Es kam auch KEIN Brief von der Bank, wo die drohende Kündigung vorher angekündigt wurde! Auch dies hatte ich beim Gespräch heute am Telefon gesagt. Antwort von denen: "Wenn die Post streikt, können wir nix dafür"...Ja, ich doch auch nicht!
Könnt ihr mir sagen, wie ich mich jetzt verhalten sollte?
Ich weiß, sehr viel Text aber ich muss ja den Sachverhalt verständlich rüber bringen...lieben Dank für´s Lesen!

LG;
Angsthase84

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat:
eine Kopie meines Hartz4-Bescheides

Was sie mit Deinem Hartz IV-Bescheid sollen weis ich nicht.



Zitat:
sowie eine Kopie der Vollmacht geschickt

Wenn dann muss man da schon ein Original senden.
Eine Kopie kann ja jeder basteln.



Zitat:
Seitdem kann er nicht mehr richtig sprechen, schreiben und lesen geht auch nicht mehr.

Dann gibt es auch keine neuen Vollmachten mehr. Da bleibt nur noch die Beteuung.
Die wird dann wohl auch über kurz oder lang kommen, spätestens wenn das vor Gericht geht.
Du solltest versuchen Dich als Betreuer einsetzen zu lassen, denn sonst wird das Gericht einfach selbst einen Fremden bestimmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo Angsthase84,

Zitat:
Heute, am 13.07.15, kam ein Brief von der Kreditkartenbank, dass das Kreditkartenkonto mit soforttiger Wirkung gekündigt wurde und ich bis zum 23.07.15 den gesamten Salso überweisen soll!
Warum sollst du etwas überweisen? Du haftest nicht für die Schulden deines Vaters.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Angsthase84):
Die Kreditkartenbank will, falls die gesamte Forderung bis zum 23.07. nicht bezahlt ist, ein Inkasso einschalten!

Ja und? Dein Vater hat kein Geld, also werden auch 10 Inkassounternehmen hier nichts machen können. Selbst wenn die einen Titel erwirken, was sollen sie dann mit dem machen? Wo nichts ist, kann man auch nichts holen.

Wie schon erwähnt, Du haftest nicht für die Schulden - nur als Erbe, aber zum einen scheint da wohl eher nichts vorhanden zu sein, so dass eine Erbausschlagung sinnvoll sein dürfte. Und zum anderen kann man auch als Erbe die Verbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, so dass man nicht mit dem eigenen Vermögen haften muss.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
dort teilte man mir mit, dass eine Betreuung 300 Euro im Jahr kostet!

Du sollst dich selbst als Betreuer einsetzen lassen und nicht jemand Fremden.
Falls du Geschwister hast, kläre das kurz zuvor mit selbigen.

Und telefoniere nicht mehr mit denen, es bringt doch nichts. Gepfändet werden kann nichts. Mit H4 lebt man üblicherweise (aus Sicht deines Vaters) unterhalb der Freigrenze.
Ich würde denen nur schreiben (Einschreiben) "Im Namen meines Vaters widerspreche ich dem Inkassoverfahren wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht. Sie haben alle Unterlagen, sie sind über die Situation meines Vaters informiert. Ich stelle die Korrespondenz nun ein."

Sollte das Inkasso es mit den Drohungen übertreiben, kann man über weiter Schritte nachdenken. Ansonsten lässt man die Maschinerie einfach laufen.

-- Editiert von mepeisen am 14.07.2015 07:02

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Angsthase84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Ich möchte einfach nicht meinen Vater da unnötig mit reinziehen! Und vor Allem möchte ich verhindern, dass er vor Gericht muss, in seinem gesundheitlichen Zustand wäre dies sicher nicht fordernd für ihn...
Die 300 Euro für die Betreuung ist eine Jahresgebühr, wenn ICH als Betreuer bestellt werde!
Ich habe einfach Angst, dass mein Vater ins Gefängnis muss, da er ja nicht zahlen kann!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

Zitat:
Ich habe einfach Angst, dass mein Vater ins Gefängnis muss, da er ja nicht zahlen kann!

Das Schuldgefängnis (auch Schuldturm) genannt - also dass man für Schulden ins Gefängnis muss - wurde meines Wissens bereits 1868 abgeschafft.
Zumindest im Bereich des Norddeutschen Bundes, dem Vorläufer des Deutschen Reiches welcher in etwa die gesamte Bundesrepublik mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg abdeckt.
Aber auch südlich des Mains ist "Gefängnis wegen Schulden" seit über 100 Jahren abgeschafft. Ganz sicher.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich möchte einfach nicht meinen Vater da unnötig mit reinziehen!
Was heißt denn "mit reinziehen"? Er ist schon mittendrin, und nur er.
Der zitierten Satz legt aber die Vermutung nahe, dass es eigentlich deine Schulden sind. Und wenn das stimmt, dann hast du deinen Vater schon mit reingezogen, u.U. kämen sogar Straftaten in Betracht (etwa Eingehungsbetrug, oder Unterschlagung).

Zitat:
Und vor Allem möchte ich verhindern, dass er vor Gericht muss
Muss er auch nicht. Falls es wirklich zu einem Gerichtsverfahren kommt könnte er den Termin einfach versäumen, die Gegenseite bekäme dann ihr gewünschtes Urteil - kann aber damit auch nichts anfangen.
In der Regel läuft es aber anders, nämlich über Mahn- und Vollstreckungsbescheid und dann Gerichtsvollzieher.

Zitat:
Ich habe einfach Angst, dass mein Vater ins Gefängnis muss, da er ja nicht zahlen kann!
Ins Gefängnis kommt man nur für Straftaten.
Bei säumigen Schulden kann das allerhöchstens der Fall sein, wenn jemand die Eidesstattliche Versicherung (EV) nicht abgibt.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Der zitierten Satz legt aber die Vermutung nahe, dass es eigentlich deine Schulden sind

Du kommst nicht auf den Gedanken, dass er seinem Vater einfach Ruhe gönnen will? Du hast die Krankengeschichte nicht gelesen, die oben geschrieben wurde?

Zitat:
Die 300 Euro für die Betreuung ist eine Jahresgebühr, wenn ICH als Betreuer bestellt werde!

Kann ich irgendwie schwer glauben. Aber gut, ich hatte auch noch nicht wirklich selbst mit Betreuungen zu tun.
Aber IMHO müsstest du das Geld zurückbekommen, solange du H4 bekommst. Mal mit dem Amt darüber gesprochen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Du kommst nicht auf den Gedanken, dass er seinem Vater einfach Ruhe gönnen will?
Doch, kann natürlich auch sein, war ja auch nur eine Vermutung.
Aber wenn er schreibt, er möchte den Vater da nicht mit reinziehen, dann heißt das für mich schon, dass eigentlich nicht der Vater die Schulden gemacht hat (sprich: er hat damit eigentlich nichts zu tun). Dafür sprechen auch andere Äußerungen (er - der TE - soll zahlen etc.).

Zitat:
Kann ich irgendwie schwer glauben. Aber gut, ich hatte auch noch nicht wirklich selbst mit Betreuungen zu tun.
Dito.
Wer soll denn diese 300 Euro bekommen? Und wofür?
Denkbar wäre, dass damit der Betreuer bezahlt wird, wenn es der Sohn macht bekommt es also er.

Beim Nachlesen ist mir gerade noch was aufgefallen:
Zitat:
Habe heute beim Amtsgericht angerufen wegen der Betreuung, dort teilte man mir mit, dass eine Betreuung 300 Euro im Jahr kostet! Geld, dass ich nicht aufbringen kann!
Da steht wieder dieses "ich".
Also nochmal grundsätzlich: Kinder müssen weder für Schulden noch für irgendwelche Betreungskosten der Eltern aufkommen (Betreuung nicht im Sinne von Pflege, sondern von wirtschaftlicher Betreuung). Sie müssen allenfalls Unterhalt zahlen (das scheidet bei Hartz IV aber auch erstmal aus).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Auch wenn Sie Betreuer ihres Vaters sind, müssen Sie dessen Schulden natürlich nicht übernehmen. Der Betreuer ist nicht dafür da, die Schulden des Betreuten zu zahlen.

Sie werden einen jährlichen geringen Betrag bekommen, diesen als Ausgleich für Ihre Betreuungsarbeit.

Beantragen Sie die Betreuung beim Amtsgericht, dort können Sie sich auch über die Vorgehensweise informieren.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Hinsichtlich der Kosten für eine Betreuung scheinst Du etwas falsch verstanden zu haben. Gerichtskosten fallen nur an, wenn Dein Vater über ein Vermögen von über 25.000€ verfügt. Hat er weniger, verlangt das Gericht selber nichts für seine Tätigkeit. Anders sieht es aus mit den Kosten des Betreuers. Auch der kostet Geld und muss von Deinem Vater (zu seinen Lebzeiten auf keinen Fall von Dir) bezahlt werden, wenn er nach Bezahlung über mehr als 2.600 € Vermögen verfügt.
Geht sein laufendes Einkommen für das Pflegeheim drauf und hat er ansonsten kein Vermögen über 2.600 € zahlt der Staat auch den Betreuer. Vom Staat gezahlte Betreuerkosten können innerhalb der normalen Verjährungsfristen von Deinem Vater zurückgefordert werden, falls er in der Zeit zu Geld kommt (Lottogewinn, Erbschaft usw.). Danach von niemanden mehr.
Stirbt Dein Vater (tut mir leid, dass ich das ins Spiel bringe) musst Du als Hartz IV -Empfänger nicht befürchten, dass Betreuerkosten, die Dein Vater nicht zahlen konnte, jetzt auf Dich zukommen.
Umgedreht ist es so, regst Du - mit Erfolg - eine Betreuung an- und stellst Dich als Betreuer zur Verfügung und wirst auch bestellt (Freiwillige werden vorrangig berücksichtigt, wenn es keine Bedenken gibt) kriegst Du eine jährliche Aufwandspauschale von 399 € . Wenn dein Vater unter 2.600 € Vermögen liegt vom Staat. Zahlen musst Du zu Lebzeiten deines Vaters auf gar keinen Fall für die Betreuung. Und nach dem Ableben auch nur in seltenen Ausnahmefällen.









3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Allerdings hilft es, wenn der Betreuer einen gewissen Überblick hat und beispielsweise zwischen seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen, Konten usw. und denen des Betreuten unterscheiden kann.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Angsthase84
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Lieben Dank für die zahlreichen Antworten, sie haben mir Mut gemacht! Ich war heute beim Amtsgericht und habe den Antrag auf Betreuung gestellt. Kosten habe ich keine zu befürchten. Bin mal gespannt, wie es weiter geht, ich werde berichten!

LG

3x Hilfreiche Antwort

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