Hallo an alle,
vielen Dank für die vielen und hilfreichen Antworten.
Ich muss gestehen, ich habe mich als Laie etwas unbeholfen ausgedrückt und versuche mit einem geänderten Text nachzubessern.
Hallo,
Ehepaar X hat 2001 bei der Sparkasse einen Vertrag Prämiensparen-S Flexibel abgeschlossen. 2019 wurde dieser Vertrag von der Sparkasse gekündigt, obwohl im Vertrag festgelegt wurde, dass die Vertragslaufzeit auch nach Erreichen des Höchstbonus (50% der jährlichen angesparten Summe, wurde erreicht) auf die Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und Folgejahre also praktisch unbegrenzt weitergehen soll.
Beschwerde beim Ombudsmann hat nichts gebracht, logo, der wird von der Sparkasse beauftragt und bezahlt. Internetrecherchen, darunter Urteile ergaben, dass die Kündigung nicht rechtens ist, weil die vereinbarten Laufzeiten eingehalten werden müssen. Es waren Internetbeiträge verschiedener Betroffener, die dieses Vorgehen als klaren Vertragsbruch sehen.
Ein Urteil ( https://openjur.de/u/2392911.html ) könnte maßgeblich sein, für einen juristischen Laien aber dennoch sehr kompakt und nur schwer verständlich.
Ab 01.01.2023 tritt die Verjährung ein, wir müssen also zeitnah eine Klage einreichen. Wie steht die Erfolgsaussicht?
Bei Bedarf senden wir gern ein anonymisiertes Bild des Vertrags.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort. Gruß KarinPeter
Kündigung durch Sparkasse Prämiensparen-S
13. November 2022
Thema abonnieren
Frage vom 13. November 2022 | 12:31
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung durch Sparkasse Prämiensparen-S
Böse Bank?
Böse Bank?
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. November 2022 | 13:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32112 Beiträge, 5649x hilfreich)
Ich meine noch immer, dein Vertrag ist das maßgebliche.ZitatBei Bedarf senden wir gern ein anonymisiertes Bild des Vertrags. :
Wenn dein Vertrag die gleichen Klauseln enthält, zu denen das OLG nun entspr. entschieden hat, kannst du dich in deiner Klage auf dieses OLG-Urteil beziehen.
Ich empfehle, die Klage nicht ohne Anwalt zu erheben.
#2
Antwort vom 14. November 2022 | 14:18
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
In dem Vertrag ist es so formuliert, dass die Zinszahlungen (50 % der jährlich angesparten Summe) bis 20 Jahre nach Vertragabschluss und FJ (Folgejahre) gezahlt werden. Das OLG-Urteil ist für mich als Laien etwas widersprüchlich, weil es da ja auch heißt, dass auch Veträge ohne Laufzeitbegrenzung von der Sparkasse gekündigt werden dürfen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Bankrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. November 2022 | 16:26
Von
Status: Weiser (16964 Beiträge, 5888x hilfreich)
Warum 2 Threads zum gleichen Thema? Es wurde gerichtlich auch entschieden, dass die Kündigung genau dieses Vertragsmodells in Ordnung ist.
#4
Antwort vom 14. November 2022 | 21:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
ZitatEin Urteil ( https://openjur.de/u/2392911.html ) könnte maßgeblich sein, für einen juristischen Laien aber dennoch sehr kompakt und nur schwer verständlich. :
Richtig, wobei dazu noch eine Revision beim BGH anhängig ist. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.
Schließlich gibt es auch noch das BGH-Urteil vom 14.05.2019 (Az.: XI ZR 345/18), bei dem der BGH die Kündigung eines solchen Vertrages für zulässig erachtet hat.
ZitatEhepaar X hat 2001 bei der Sparkasse einen Vertrag Prämiensparen-S Flexibel abgeschlossen. 2019 wurde dieser Vertrag von der Sparkasse gekündigt, obwohl im Vertrag festgelegt wurde, dass die Vertragslaufzeit auch nach Erreichen des Höchstbonus (50% der jährlichen angesparten Summe, wurde erreicht) auf die Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und Folgejahre also praktisch unbegrenzt weitergehen soll. :
Wie genau wurde denn diese Prämienvereinbarung formuliert?
Und jetzt?
Schon
267.637
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
18 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
18 Antworten