Kündigung meines P-Kontos

12. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
nicolet 1971
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung meines P-Kontos

Ich fange am besten von vorne an was passiert ist. Meine Familie ist komplett Kunde bei der Volksbank, vor ca. 2 Wochen hat mein Sohn eine Kontopfändung bekommen, die allerdings unbegründet war und wir für diese Klärung über eine Woche mit Hilfe eines Anwalts brauchten, in der Zwischenzeit musste ich einen Kontoauszug neu ausgedruckt bekommen weil die Bank diesen wohl selbst erstellt hat und mir zugeschickt hat dieser aber nie bei mir ankam, hab ich den neu bestellt, da ich diesen fürs Amt brauchte war es auch sehr eilig, da ich meiner Bank dies erklärte das ich sonst keine Zahlung vom Amt erhalte, dachte ich das es ausreichen würde das die sich beeilen, doch nach 3 Tagen war immer noch nichts da, und ich fragte mal nach, die Antwort wir können das nicht beeinflussen wann ich an der Reihe bin und könnten das auch nicht beschleunigen aber in einer Woche müsste ich die Auszüge haben, klar war die Antwort nicht unbedingt zum jubeln, ich fragte sie nur ob sie mir die Nummer des Kollegen geben kann dann erkläre ich ihm die Sache und hoffe das er dann Herz hat und mir schneller Helfen kann, natürlich hat sie mir die Nummer nicht gegeben denn es wäre die Interne Abteilung und stehen nicht für den Kundendienst zu Verfügung. Am nächsten Tag hatten wir dann die Kündigung unserer gesamten Konten im Briefkasten, mein P-Konto, das Mietkautionskonto, das Geschäftskonto wo ich Anteile der Volksbank habe, mein Sparbuch, das Sparbuch meiner 10 jährigen Tochter, ihr Kinderkonto, das Konto meines erwachsen Sohnes. Meine Frage ist nun darf die Bank das, zur Begründung haben sie nur auf ihre AGB´s verwiesen, der Text ist im Grunde sehr allgemein gehalten das die Bank das Recht hat einzelne Konten jederzeit kündigen kann.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Du bist nicht laut geworden o.ä.?

Ich würde der Kündigung zunächst schriftlich widersprechen.

Zwar ist (in der Theorie) eine fristgerechte Kündigung möglich, sogar ohne Begründung. Aber voraussichtlich nicht mehr lange. Es gibt hierzu eine EU-Richtlinie (RL 2014/92/EU). Parallel dazu würde ich aber sicherheitshalber schon einmal Beschwerde einreichen, und zwar hier: http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle
Dort ebenfalls auf diese EU-Richtlinie hinweisen, darauf, dass ihr euch nichts zu Schulden habt kommen lassen gegenüber der Bank. Dass es zudem befremdlich ist, dass sie euch einen Auszug per Post zuschicken will, dass der angeblich unterwegs sei und stattdessen habt ihr eine Kündigung im Briefkasten, ohne dass der Auszug jemals aufgetaucht ist. Das ist extrem schlechter Stil, würde ich anführen.
Und ich würde anführen, dass deine 10jährige Tochter erst Recht absolut nichts Schlimmes getan hat. Dass doch der Ombudsmann die Bank zwingen soll, die Kündigung zurück zu nehmen, ansonsten würde man sich an einen Anwalt wenden, der über diese EU-.Richtlinie, auch wenn sie noch nicht in ein Gesetz umgesetzt wurde, die Duldung als Kunde erzwingen würde.

Falls es nicht klappt, ab zur Sparkasse und dort vorsprechen. Mit gleichem Argument (Jedermann-Konto) um neue Konten für die Familien bitten. Warum Sparkasse? Die sind aufgrund einer Selbstverpflichtung schon heute an dieses Jedermann-Konto gebunden und müssen euch eines gewähren.

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