Lastschrift wird wegen fehlender Deckung nicht ausgeführt. Bekommt der Austragsgeber mitgeteilt, dass keine Deckung vorhanden ist?
Kann der Auftragsgeber also zwischen keine Deckung oder Wiederspruch unterscheiden?
Lastschrift nicht ausgeführt
10. Juli 2020
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Frage vom 10. Juli 2020 | 14:27
Von
Status: Schüler (307 Beiträge, 41x hilfreich)
Lastschrift nicht ausgeführt
#1
Antwort vom 10. Juli 2020 | 14:41
Von
Status: Unbeschreiblich (129977 Beiträge, 41459x hilfreich)
Zitat :Bekommt der Austragsgeber mitgeteilt, dass keine Deckung vorhanden ist?
Ja, das teilen die Banken durchaus mit.
#2
Antwort vom 10. Juli 2020 | 17:53
Von
Status: Schüler (184 Beiträge, 36x hilfreich)
Es gibt zwar verschiedene Mitteilungen, aber gibt es auch wirklich denn Grund "Konto nicht gedeckt (oder so ähnlich)" für den Auftraggeber? Ich kenne nur Rückgabe, Widerspruch, Stornierung etc. Rückgabe kann ja z.B. auch dann erfolgen, wenn das Konto nicht mehr exisitert, oder? Das wäre dann ja nicht eindeutig.
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#3
Antwort vom 10. Juli 2020 | 20:56
Von
Status: Schüler (292 Beiträge, 51x hilfreich)
Das nennt sich "Rückgabe mangels Deckung" und steht sowohl im eigenen als auch im Kontoauszug des Abbuchenden.
Bei einem nicht mehr existenten Konto steht " Konto erloschen" oder " Konto nicht bekannt". Wenn man die Lastschrift selbst zurück gibt steht dort " wegen Widerspruch".
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