Lastschrift nicht ausgeführt

10. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
investmentclub
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 41x hilfreich)
Lastschrift nicht ausgeführt

Lastschrift wird wegen fehlender Deckung nicht ausgeführt. Bekommt der Austragsgeber mitgeteilt, dass keine Deckung vorhanden ist?
Kann der Auftragsgeber also zwischen keine Deckung oder Wiederspruch unterscheiden?

Signatur:

Gruß Investmentclub




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129977 Beiträge, 41459x hilfreich)

Zitat (von investmentclub):
Bekommt der Austragsgeber mitgeteilt, dass keine Deckung vorhanden ist?

Ja, das teilen die Banken durchaus mit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 36x hilfreich)

Es gibt zwar verschiedene Mitteilungen, aber gibt es auch wirklich denn Grund "Konto nicht gedeckt (oder so ähnlich)" für den Auftraggeber? Ich kenne nur Rückgabe, Widerspruch, Stornierung etc. Rückgabe kann ja z.B. auch dann erfolgen, wenn das Konto nicht mehr exisitert, oder? Das wäre dann ja nicht eindeutig.

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#3
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 51x hilfreich)

Das nennt sich "Rückgabe mangels Deckung" und steht sowohl im eigenen als auch im Kontoauszug des Abbuchenden.

Bei einem nicht mehr existenten Konto steht " Konto erloschen" oder " Konto nicht bekannt". Wenn man die Lastschrift selbst zurück gibt steht dort " wegen Widerspruch".

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