Lastschrift trotz entzogenem Lastschriftmandat

13. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb428214-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Lastschrift trotz entzogenem Lastschriftmandat

Hallo, wenn wiederholt trotz fehlendem Mandat eingezogen wird, besteht dann ein Sonderkündigungsrecht nei dem "Fernsehanbieter" ?
Die betroffene Person ist echt sauer...

Was sind für die einziehende Firma überhaupt die Konsequenzen, wenn sie ohne Mandat bzw zurückgenommenen Mandat Geld einziehen?
Und warum kann das von der Bank überhaupt zugelassen werden?

Danke für die antworten ? :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Seit SEPA gibt es die Möglichkeit, eine pauschale Sperre für die jeweilige Firma einzurichten.

Mir entschließt es sich aber, wieso man, wenn man denn eine Vertragsbeziehung hat, über so etwas "sauer" sein kann. Zwar mag das rechtlich gesehen nicht in Ordnung sein, aber man hat doch bis zu 8 Wochen Zeit für eine Rücklastschrift, sollten die zu viel abbuchen...

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb428214-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Weil die besagte Firma durch einen Systemfehler im Sommer mein Konto gecrasht hat. 100 Abbuchungen des Betrags anstatt 1 Abbuchung. Natürlich kann man immer wieder eine Rücklastschrift veranlassen, aber wenn ich der Firma das Recht entziehe und umstelle auf selbstüberweise, denke ich mir ja was dabei...

Ob man nun ein Sonderkündigungsrecht kannst du mir nicht beantworten?
Vielleicht aufgrund des zerrütteten Vertrauensverhältnisses, oder so? Ich kenne mich in diesem Thema überhaupt nicht aus.
Im Grunde will ich garnicht kündigen, sondern denen nur ordentlich Feuer untern Arsch machen.

Danke

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

OK, dann würde ich das auch so machen. Haben sie dir eigentlich damals den Schaden korrekt ersetzt?

Zitat:
Ob man nun ein Sonderkündigungsrecht kannst du mir nicht beantworten?

Nicht endgültig. Man könnte argumentieren, dass das Vertrauen in den Vertragspartner stark erschüttert ist. Normalerweise ist so eine Argumentation schwierig. Bei so einem Fall wie bei dir könnte der eigentlich leichtgewichtige Grund, dass die diesen Entzug der Rücklastschrift missachten das berühmte Fass zum Überlaufen bringen. Das würde sich auf §314 BGB berufen.

Bedenke aber: Da steht etwas davon, dass das erst nach erfolgloser Abmahnung des Vertragspartners zulässig ist. Du hast dich mindestens einmal erfolglos beschwert, dass die immer noch abbuchen?

Wie so etwas im Fall der Fälle vor Gericht ausgehen würde? k.A. So etwas ist auf jeden Fall nicht alltäglich.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Fragt sich überhaupt, ob der Anbieter Überweisung akzeptiert? Wenn die Lastschrift Bestandteil des Vertrages ist, werden die Diskussionen schwieriger.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#5
 Von 
almase
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Fragt sich überhaupt, ob der Anbieter Überweisung akzeptiert? Wenn die Lastschrift Bestandteil des Vertrages ist, werden die Diskussionen schwieriger.


Gaaanz genau! Ein ähnlichen Fall hatte ich auch schon und die haben sich einfach quergestellt. :sad:
Nächste Mal bringe ich es denn Bar vorbei...

Signatur:

Ich grüße!

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