Lastschrift zurück gebucht ?

3. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sonne40
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Lastschrift zurück gebucht ?

Hallo an alle habe meine Kontoauszüge nochmals durchgeschaut und dabei viel mir auf das PayPal auch eine Lastschrift vor 1 Jahr in höhe von ca. 1000 € abgezogen hat

ich habe allerdings zu diesem Zeitpunkt meinem Bestehenden Mandat Widersprochen aber meine Bank weigert sich die Buchung zurück zu erstatten da Sie beweise Fordern für das Zurück gezogene Mandat was ich natürlich nach 12 Monaten nicht mehr habe

Ist die Bank Verpflichtet den Betrag zurück zu Buchen ? Ein bekannter der bei einer anderen Bank arbeitet meinte die Bank müsse eigentlich dem Kunden das erstmal Glauben und zurückbuchen da alles andere dazwischen dann mit dem Zahler und dem Unternehmen geklärt werden müsste

Zitat seiner Aussage : " Bei unserer Bank ist es so das die Gelder unverzüglich zurück gebucht werden wenn der Kunde das Argument bringt das er das Mandat widerrufen hätte das wird dann als Begründung gespeichert und alles andere Klären die dann wenn es sein muss Zivilrechtlich

Nun meine Frage ist das so Bindend dieses Vorgehen ? Ich würde ungern einen Streit mit meiner Bank anfangen welche Argumente kann ich der Bank Mitteilen ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119920 Beiträge, 39797x hilfreich)

Zitat (von Sonne40):
aber meine Bank weigert sich die Buchung zurück zu erstatten da Sie beweise Fordern für das Zurück gezogene Mandat

Witzigerweise ist es genau umgekehrt...
Nach der Aufforderung zur Rückbuchung hat der Abbuchende eine Woche Zeit das gültige Mandat nachzuweisen.



Ich würde ein Schreiben an die Bank senden, mit
– Mitteilung das für diese Buchung kein SEPA-Mandat vorlag, der Aufforderung zur unverzüglichen Rückbuchung des offenen Betrages
– Fristsetzung für den Nachweis eines gültigen SEPA-Mandats oder die Rückbuchung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf deren Kosten per Gericht klären lässt und die BaFin als Aufsichtsbehörde wegen des Verstoßes entsprechend involvieren wird.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sonne40
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

witzigerweise ist die Aussage eines Bankberaters

Zitat : das sollten Sie dann lieber ihrem Anwalt geben wir helfen Ihnen da nicht

Das habe ich in den ganzen Jahren noch nie zu hören bekommen das die sich freiwillig auf Post vom Anwalt fokussieren ich meine in einem möglichen Streit hat man zumindest in der Theorie immer die Möglichkeit auch zu unterliegen vor Gericht

Warum tun die sich das freiwillig an so ein Verhalten ist nicht typisch für eine Bank oder ?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119920 Beiträge, 39797x hilfreich)

Den Brief direkt an den Vorstand / die Rechtsabteilung senden und um die Frage ergänzen, ob sie die absurde Ansicht des Bankberaters teilen und sie das auf die harte Tour lernen wollen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Sonne40
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Den Brief direkt an den Vorstand / die Rechtsabteilung senden und um die Frage ergänzen, ob sie die absurde Ansicht des Bankberaters teilen und sie das auf die harte Tour lernen wollen.


Sowas in der Art hatte ich auch schon im Kopf gut das diese Meinung jemand teilt

Mich nervt es halt doppelt weil ich mir denke im abbuchen sind sie immer die schnellsten aber Braucht man mal etwas sieht man das der ach so tolle Schutz mit dem die Banken immer argumentieren gar nicht so gegebene ist

Wie schaut es denn aus angenommen die Bank lässt sich darauf ein dann muss PayPal ja belegen das das Mandat gültig war was mache ich jetzt wenn sie plötzlich das ungültige Mandat nehmen und auf unwissend machen ? Ich habe schon von einem Fall gehört da wusste betreffender Unternehmen plötzlich nichts mehr von einem ungültigen Mandat und nur das angeblich gültige war auffindbar der Widerruf allerdings nicht wie soll ich das nach einem Jahr noch beweisen ?

Wird das dann ein Rechtsstreit mit Paypal ?
Darf die Bank im Zweifel Partei für eine Seite ergreifen und sagen das Geld wird nicht zurück gebucht ?

Oder ist das ein zivilrechtlicher Fall automatisch ?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119920 Beiträge, 39797x hilfreich)

Zitat (von Sonne40):
was mache ich jetzt wenn sie plötzlich das ungültige Mandat nehmen und auf unwissend machen ?

Dann hat man mangels Beweis des Gegenteils zu 99% Pech gehabt.


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#6
 Von 
Sonne40
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sonne40):
was mache ich jetzt wenn sie plötzlich das ungültige Mandat nehmen und auf unwissend machen ?

Dann hat man mangels Beweis des Gegenteils zu 99% Pech gehabt.


aber muss ich das dann zivilrechtlich mit PayPal klären oder kann die Bank im Vorfeld die Buchung deshalb verweigern ?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119920 Beiträge, 39797x hilfreich)

Zitat (von Sonne40):
aber muss ich das dann zivilrechtlich mit PayPal klären oder kann die Bank im Vorfeld die Buchung deshalb verweigern

Das würde dann beides zutreffen. Wenn ein allem Anschein nach gültiges Mandat vorliegt, gilt die 13 Monatsfrist nicht.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12308.04.2019 10:31:14
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

und das fällt dir nach einem Jahr auf???
Ich glaube nicht das die Bank dir was glauben muss
Und du musst den nachweis erbringen

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Und du musst den nachweis erbringen

Nein

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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