Hallo zusammen,
folgendes würde mich gerne interessieren.
Ich will im Supermarkt XY mit der Karte meiner Frau bezahlen.Diese ist NUR mit PIN zugelassen,eine Unterschrift
ist nicht möglich.
Wenn ich meinen Personalausweis mit gleichem Nachnamen vorlege,ist das dann erlaubt?
In einem Schulungsgespräch sagt der eine nämlich ja und der andere nein.Hoffe hier auf eine richtige Antwort bzw. würde mich freuen.
Bis dahin Grüsse aus Düsseldorf
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Mit EC-Karte der Frau bezahlen,geht das?
Hallo,
nein. Sie könnten ja die Karte gestohlen haben und keine Vollmacht für das Konto.
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Hallo,
ich mache das regelmäßig, bezahle beim Tanken etc. recht oft mit der ECK meiner Holden und umgekehrt.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
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Es ist nicht strafbar.
Aber du kannst den Supermarkt nicht zwingen, die EC-Karte deiner Frau zu akzeptieren.
Ich würde das als Händler jedenfalls nicht machen.
Der Personalausweis beweist ja auch nur, dass du den gleichen Nachnamen hast wie die Frau, von der du die EC-Karte hast.
Und wie schon geschrieben: du könntest die Karte gestohlen haben, es ist längst deine Ex-Frau, etc.
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Wenn der Supermarkt nicht auf die Karte schaut und nur den Kartenleser bereithält, dann geht das ohne Probleme.
Das auf einer Bankkarte gespeichert ist, dass man nur mit PIN und nicht per Lastschrifteinzug bezahlen kann, ist mir völlig neu.
Unterschreiben darf der Ehemann auf keinen Fall, seine Unterschrift ist nicht die seiner Frau. Die steht ja zum Vergleichen auf der Rückseite.
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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"
Hallo,
in US-Filmen geht das...
... nicht jedoch im deutschen Recht!
Strabar wäre es nur bei widerrechtlicher Nutzung, jedoch kein Unternehmen muss dies Akzeptieren!
quote:
mit der PIN kannst du überall bezahlen - ich zahle seit 3 Jahren mit einer anderen Karte ohne Probleme.
Bei PIN fragt nie jemand - warum auch ? und selbst bei ELV wird nicht kontroliert.
Auch das zahlen mit Visa Karte ist kein Problem.
Möglich ist vieles, aber die Frage in diesem thread lautet, ob es auch erlaubt ist und das muss ich verneinen.
Ansonsten würden auf EC oder Kreditkarten überhaupt keine Daten des Karteninhabers vermerkt sein, wenn man sowieso nur mit Eingabe der Geheimnummer bezahlen würde.
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Es werden sicherlich vertragliche Vereinbarungen mit der Bank verletzt, die eine Weitergabe der Daten an Dritte - also auch Ehepartner - untersagen.
Theoretisch könnten Vertragsstrafen darauf stehen, die möglichweise sogar schlecht vor Gericht durchsetzbar sind (AGB_Recht Thema Inhaltskontrolle mit überraschenden Klauseln)
Das Pärchen hat allerdings ein Problem wenn die Karte abhanden kommt oder an manipulierten Automaten geskimmt wird UND anschließend Geld von den Fremden abgehoben wird UND die Bank Wind davon bekommt, dass jemand anderes den PIN wusste, was nicht sein durfte.
Dann könnte die Bank sich stur stellen und das Pärchen bleibt erstmal auf dem u.U. großen Schaden sitzen.
Ich bin mir nicht sicher ob der dann mühsame und teure Rechtsweg in solch einem Fall den Bankkunden tatsächlich vor Gericht Recht gibt.
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-- Editiert maestro1000 am 08.05.2012 22:42
Das ist etwas weit hergeholt.
Der Supermarkt muß es natürlich nicht akzeptieren, wenn er es überhaupt bemerkt. Solange die Karteninhaberin nicht der Abbuchung widerspricht, wird es auch danach keine Probleme geben.
Ich habe auch schon meinen Vater an der Tankstelle mit meiner Kreditkarte bezahlen (und unterschreiben) lassen. Zwar hätte die Kreditkartenfirma evtl. etwas dagegen, aber die erfährt es ja nicht.
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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."
In den Bankbedingungen steht zumindest bei mir nix drinnen, in Richtung "die auf Ihren Namen ausgestellte Karte darf von niemand anderem benutzt werden." Da wird lediglich davor gewarnt, und das ist ein himmelweiter Unterschied.
Die Vollmacht wird doch erteilt, indem der Kontoinhaber seine Karte an eine dritte Person gibt, und auch seine PIN mitteilt. Denn warum, wenn nicht zum benutzen, sollte der Inhaber sonst Karte und PIN heraus geben?
Welche Zahlungsart der Supermarkt akzeptiert, das ist eine ganz andere Frage.
wirdwerden
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quote:
Die Vollmacht wird doch erteilt, indem der Kontoinhaber seine Karte an eine dritte Person gibt, und auch seine PIN mitteilt. Denn warum, wenn nicht zum benutzen, sollte der Inhaber sonst Karte und PIN heraus geben?
Das stimmt schon, Vollmacht kann wirksam erteilt werden.
Allerdings untersagen es die EC-Kartenbedingungen die PIN weiterzugeben. Wenn die Karte je geklaut/missbraucht wird, wird die Bank sich allein deshalb weigern, den Schaden zu erstatten.
Dann bleibt es nicht bei den 150 EUR Selbstbehalt, der Kontoinhaber wird bis zur Sperre den ganzen Schaden tragen müssen, egal wie hoch er ausfällt.
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@ flawless: es war doch gar nicht nach den Kartenbedingungen und der Haftung gefragt.
wirdwerden
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quote:
es war doch gar nicht nach den Kartenbedingungen und der Haftung gefragt.
wirdwerden
Das stimmt, ich halte es dennoch für wichtig, sich klar zu machen, welches Risiko man eingeht, wenn man die PIN Anderen mitteilt.
Wenn der Schaden da ist, ist es jedenfalls zu spät.
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Die Verkäufer wollen jedenfalls die Geschäfte, die bereits vor der Nase stehen, machen und kassieren. Warum sollen sie die
Kunden abwimmeln. Selbst bei Karten mit Fotos !
Die Verantwortung trägt letzlich der Karteninhaber selbst.
quote:
Warum sollen sie die
Kunden abwimmeln. Selbst bei Karten mit Fotos !
Ganz einfach:
Wenn die Formalien, korrekte Unterschrift, Personenidendität etc. nicht eingehalten sind, kann die Bank das Geld wieder zurück holen, falls der richtige Kontoinhaber widerspricht.
Deshalb wird sich kaum ein Händler auf eine "geliehene" Karte einlassen, wenn er es bemerkt.
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quote:
Wenn ich meinen Personalausweis mit gleichem Nachnamen vorlege,ist das dann erlaubt?
Strafrechtlich wäre es kein Thema, wenn dem Karteninhaber diese Nutzung bekannt ist und er sie duldet.
Ob das Geschäft/die Bank das zivilrechtlich erlaubt, ist wieder etwas ganz anderes.
Das müsste man dann den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen entnehmen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Irgentwie habe ich beim Lesen der Frage den Eindruck, da möchte jemand ungefragt vom Besitzer Shoppen gehen!?
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Hallo ed4,
also das ist nicht der Fall.Wie oben bereits geschrieben ist man sich in der Schulung nicht ganz einig.
Heisst wenn man klar denken kann,ich bin im Einzelhandel oder dort,wo man mit Karten zahlen kann.
Aber um die Sache aufzuklären...
Ich bin im Einzelhandel und sage meinen Kassenkräften das eine Zahlung mit fremder Karte zu verweigern ist.Leider kenne ich kein Gesetz dafür und komme mit der Argumentation Sorgfaltspflicht.Die eine Hälfte an Kundschaft versteht das und die andere macht Terror ohne ende.Hier würde ich gerne mit Gesetz und tschüss kommen.
Deshalb meine Frage
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sage meinen Kassenkräften das eine Zahlung mit fremder Karte zu verweigern ist.
Das solltest du auch beibehalten.
quote:<hr size=1 noshade>Leider kenne ich kein Gesetz dafür und komme mit der Argumentation Sorgfaltspflicht.
...
Hier würde ich gerne mit Gesetz und tschüss kommen. <hr size=1 noshade>
Ganz so einfach geht es nicht, da es ja grundsätzlich entsprechend erlaubt ist mit fremder Karte zu zahlen.
Jedoch ist keiner verpflichtet eine Kartenzahlung zu akzeptieren, schlicht weil es kein gesetzliches Zahlungsmittel wie Bargeld ist.
Wenn man Kartenzahlung akzeptiert, kann man dies jedoch an Bedingungen knüpfen.
Ein Bekannter hat z.B. unter den Kartensymbolen stehen: 'Kartenzahlung nur durch Karteninhaber mit Legitmation (Personalausweis oder Reisepass) '
Eine weitere Möglichkeit wäre die vorlage einer schriftlichen Vollmacht (§ 167 BGB ), die man dann mit dem Unterlagen zum Zahlungsvorgang archiviert.
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quote:
Ganz so einfach geht es nicht, da es ja grundsätzlich entsprechend erlaubt ist mit fremder Karte zu zahlen.
Nein, das ist ganz und gar nicht erlaubt, siehe EC-Kartenbedingungen, die Karte ist höchstpersönlich.
Wenn ein Dritter Vollmacht über das Konto hat, kann ihm eine eigene Karte ausgestellt werden.
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EC-Kartenbedingungen sind aber kein Gesetz.
Kreditkarten unterliegen nicht den EC-Kartenbedingungen.
streuner1976
fragte nach einem Gesetz. Und dem Gesetz nach ist es schlicht erlaubt mit fremder Karte zu zahlen, weil kein Verbot diesbezüglich existiert.
Natürlich kann sich der Kontoinhaber durch zivilrechtliche vertragliche Vereinbarungen verpflichten die ausgegebene Karte nur höchstpersönlich einzusetzen.
DAS betrifft aber nur das Verhältnis Kontoinhaber zu Bank.
Der Händler bleibt bei Verstößen ersteinmal außen vor.
In wieweit zivilrechtliche vertragliche Vereinbarungen des Händlers mit dem EC-/Kreditkarten-Karten-Sytem ihn zu der Annahme und Prüfung der Legitimation verpflichten und welchen Spielraum er dabei hat, müsste der Händler eben diesen entnehmen.
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quote:
DAS betrifft aber nur das Verhältnis Kontoinhaber zu Bank.
Der Händler bleibt bei Verstößen ersteinmal außen vor.
Der bleibt eben auf seinem Schaden sitzen, wenn er entgegen der Bestimmungen die Karte eines Dritten akzeptiert, egal ob EC oder CC.
Das steht zwar in keinem Gesetz, ist aber nicht ganz unwesentlich.
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Ich arbeite teilweise im einzelhandel, und wir dürfen keine andere karte akzeptieren als die vom käufer persönlich. zwar schaue ich nicht immer auf den namen, also ist das auf jeden fall möglich, aber sobald ich merke, dass es eine karte einer anderen person ist, dann akzeptiere ich es nicht. ich gleiche immer korrekt die unterschriften ab. teilweise verlange ich den ausweis.
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