Hallo,
ich habe im Jahr 2006 einen Kreditvertrag mit meinen damaligen Ehemann für ein Hauskauf unterschrieben.
Im Jahr 2010 haben wir uns getrennt, 2011 wurden wir geschieden. Das Haus gehört nun ihm alleine, ich wurde aus dem Grundbuch entfernt (mit meiner Zustimmung). Der Kreditvertrag wurde allerdings nicht umgeschrieben - mein Exmann wollte damals die Kosten hierfür nicht inverstieren. Da dies mitten in der Trennung und Scheidung Thema war und ich nicht noch mehr Stress ertragen konnte, habe ich mich dieser Entscheidung gebeugt.
Den Kredit tilgt mein Exmann alleine - mir sind bis jetzt keine Kosten entstanden - jedoch möchte ich nun endgültig aus dem Kreditvertrag raus um mene privaten Pläne zu realisieren (Hauskauf). Der Kreditvertra steht mir hier allerdings Weg.
Mit der Bank habe ich bereits Kontak aufgenommen - sie würden alle Unterlagen zur Umschreibung an meinen Exmann schicken. Der Kredit beläuft sich derzeit noch auf ca. 34 000 EUR.
Mein Exmann teilte mir mit allerdings mit, dass er keine Zeit habe die Unterlagen zu bearbeiten.
Wir haben nach der Trennung eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen in der auch der Kreditvertrag geregelt ist. Dort steht dass er die raten alleine zahlt, und ich sofern er mal nicht zahlen kann das Haus verkaufen darf um die Raten zu tilgen. Dort steht aber auch dass mich diese Regelung nicht von der Zahlung des Kredites befreit, sollte es zum Ernstfall kommen. Und genau dieser Textbaustein steht meiner neuen Finazierung im Weg.
Gibt es rechtlich eine Handhabe ihn zur Umschreibung zu zwingen? Denn ausser "keine Lust" steht der Umschreibung auch laut Bank nichts im Wege!
Vielen Dank im Voraus :-)
Gruß
Stephanie
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Mithaftentlassung nach Scheidung
Böse Bank?
Böse Bank?
Hallo,
im Grunde genommen können Sie die Bank, die das Darlehen ausgereicht hat nicht zwingen Sie aus dem Kreditvertrag zu lassen.
Die Unterschrift und der Segen Ihres Ex-Mannes ist unbedingt erforderlich, da die Bank einen neuen Kreditvertrag aufsetzen muss.
Und so lange der nicht von Ihrem Mann alleine unterzeichnet ist, wird Sie die Bank nicht rauslassen.
quote:
Dort steht dass er die raten alleine zahlt
Das bedeutet aber nicht, dass Sie aus dem Kreditvertrag entlassen werden.
quote:
Dort steht aber auch dass mich diese Regelung nicht von der Zahlung des Kredites befreit, sollte es zum Ernstfall kommen
Das bedeutet genau das Gegenteil: Hier wird m.E. indirekt sogar vereinbart, dass Sie im Kreditvertrag bleiben. Denn ohne Kreditvertrag, bei dem Sie auch mit dabei sind, könnte die Bank gar keinen Anspruch gegen Sie erheben.
Leider sehe ich hier schwarz. Zu einer Umschreibungen werden Sie ihn hier nicht zwingen können. Hier hilft wohl nur süßholzraspeln.
Grüße
PP
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Ich denke, die Klausel könnte als sittenwidrig gesehen werden. Finanziell steht ja offensichtlich nichts
entgegen Sie aus der Haftung zu entlassen.
Zu dem ist durch die Scheidung die Geschäftsgrundlage
für die Mithaftung entfallen.
Wurde die Scheidungsfolgevereinbarung vor dem Notar getroffen ? Dann hätte der Notar Sie dahingehend beraten
müssen, dass Sie mit der Streichung aus dem Grundbuch
keinerlei Sicherheiten mehr haben.
Ich empfehle Ihnen, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
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Der Kreditvertrag wurde allerdings nicht umgeschrieben - mein Exmann wollte damals die Kosten hierfür nicht inverstieren.
Somit hast du keine Immobilie mehr, allerdings haftest du voll für den gesamten
Kredit.
Gibt es rechtlich eine Handhabe ihn zur Umschreibung zu zwingen?
Nein, weshalb sollte dein Mann das unterschreiben?
Ich denke, die Klausel könnte als sittenwidrig gesehen werden.
Das sehe ich keineswegs so.
Zu dem ist durch die Scheidung die Geschäftsgrundlage
für die Mithaftung entfallen.
Die Geschäftsgrundlage ist der unterzeichnete Kredit und dieser besteht weiter, egal ob verheiratet oder geschieden.
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