Muss Bank Hypothek auf neues Grundstck übernehmen?

14. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kabakaba
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Bank Hypothek auf neues Grundstck übernehmen?

Guten Morgen,ich habe eine ganz dringende Frage zu einer Bankgeschichte.Es eilt wirklich sehr... seufz...

Problem:
bestehende Hypothek von 110.000 (Restschuld 101.000) Euro und 2 bereits zugeteilte (d.h. wir tilgen schon bzw. nur noch) Bausparverträge in Höhe von insgesamt 20.000 Restschuld. Beides im Grundbuch eingetragen als Grundschuld.

Haus wird nun verkauft und ein neues Objekt erworben.
Wert verkauftes Haus 220.000
Wert neu erworbenes Haus 150.000

KANN ICH DIE HYPOTHEK MIT AUF DAS NEU ERWORBENE OBJEKT ÜBERTRAGEN LASSEN? ICH MEINE,STEHT MIR DAS ZU, HABE ICH EIN ANRECHT DARAUF?

Der Beleihungswert des neuen Objekts liegt angeblich 20% unter Kaufpreis und wird nur zu 60% beliehen laut der Bank. MUSS DIE BANK NICHT WENIGSTENS DIE 60 % , in diesem Fall ca. 70.000 Euro, auf das neue Objekt übertragen?

Vielen lieben Dank für eine Antwort, bin wirklich sehr in Druck- nächste Woche sollen die Verträge unterschrieben werden....

Kaba


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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die Bank muss Ihre "gutes" Pfand nicht gehen ein "schlechtes" Pfand tauschen. An Verträge muss man sich halten.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#2
 Von 
Kabakaba
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese Antwort ist etwas dürftig,da mir von der Bank selber schon gesagt wurde, dass sie es machen müssen.Ich möchte mich nur absichern und von anderen wissen, was für Erfahrungen sie damit gemacht haben, denn was die Banken sagen und letztendlich tun ist oft nicht dassselbe. Vielleicht ist es ja jemandem schon so gegangen.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die Bank muss gar nichts und dass eine solche Aussage von einem Bankmitarbeiter gekommen sein soll, wundert mich doch sehr.

Das ist alles reine Verhandlungssache. Und wie das im einzelnen möglich ist, wird sich nur durch intensive Gespräche mit der Bank ergeben. Wahrscheinlich will der Käufer des Altobjektes ja nicht die Grundschulden aus dem Grundbuch übernehmen. Also sind diese zu löschen, es sei denn man einigt sich irgendwie auf eine Abtretung unter allen Vertragsbeteiligten. Inwieweit die Bank einer Löschung zustimmt, hängt dann von verschiedenen Faktoren ab.

Denkbar wäre z.B. dass durch den Kaufpreis die bestehenden Darlehensverträge abgelöst werden und für die noch Notwendige Finanzierung Neuverträge für das Neuobjekt neue Darlehensverträge abgeschlossen werden. Vielleicht lässt sich die Bank auch darauf ein, dass ein Sicherheitenaustausch stattfindet, dann kann der Kaufpreis für das Neuobjekt aus dem Kaufpreis, den man für das Altobjekt bekommt, gezahlt werden. Dies könnte aber ein erheblicher Aufwand werden. Weil die Bank mit Sicherheit die Grundschulden nicht löschen lassen wird, wenn nicht die neuen Grundschulden eingetragen worden sind. Andersherum wird sich wahrscheinlich der Käufer des Altobjektes nicht auf eine Zahlung des Kaufpreises einlassen, wenn die Grundschulden noch nicht gelöscht sind. Das dürfte auch im Hinblick auf die vertragliche Gestaltung auf jeden Fall knifflig werden.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Andersherum wird sich wahrscheinlich der Käufer des Altobjektes nicht auf eine Zahlung des Kaufpreises einlassen, wenn die Grundschulden noch nicht gelöscht sind.#
Das regelt der beurkundende Notar und dieser wird der Kaufvertrag so gestalten, dass der Kaufpreis erst dann fließt, wenn die Löschung der Grundschulden gesichert ist, denn das ist seine Aufgabe.

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ich habe eine Hypothek rüber genommen auf ein neues Objekt. Die Bank DB hat das vorgenommen und lief ohne Probleme ab.

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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang"

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#6
 Von 
ZV
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 88x hilfreich)

>KANN ICH DIE HYPOTHEK MIT AUF DAS NEU ERWORBENE OBJEKT ÜBERTRAGEN LASSEN? ICH MEINE,STEHT MIR DAS ZU, HABE ICH EIN ANRECHT DARAUF?
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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)



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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#8
 Von 
ZV
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 88x hilfreich)

Die Bank muss defintiv keine Ersatzsicherheit akzeptieren, wenn dies nicht expressis verbis im Darlehensvertrag so vereinbart ist. Letzlich ist das aber Verhandlungssache. Ein Ersatzobejekt als neue Sicherheit müsste die Bank neu einwerten. Das kann zu einem niedrigerem Beleihungswert führen als das alte Objekt und folglich zu einer niedrigeren Kredithöchstgrenze. Übrigens ist der Beleihungswert keinesfalls identisch mit dem derzeitigen Marktwert; er ist immer geringer, er liegt meist bei 60 % des Verkehrswerts.
Wenn die Bank eine Sicherheitenübertragung auf ein anderes Objekt ablehnt sollte sie das aber wenigstens begründen. Schließlich ergeben sich i.d.R. Folgen für den Darlehensnehmer. Der Wegfall der Sicherheit würde die Bank berechtigen, das Restdarlehen zu kündigen. Das kann, falls man das Darlehen deshalb umschulden muss, je nach aktuelle Marktzins vorteilhaft oder auch nachteilig sein.


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